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Insurance Hero darf sich nicht mehr als Versicherung ausgeben

Stand:
LG Hamburg, Urteil vom 11.07.2023 (Az. 416 HKO 46 / 22)

In seinem Internetauftritt hat der Anbieter u.a. durch seinen Firmennamen den Eindruck erweckt, er sei eine Versicherung, obwohl es sich nur um eine Versicherungsvermittlung handelt.
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Zum einen hat Insurance Hero durch die Firmierung den Eindruck erweckt, man könne Versicherungen direkt mit Insurance Hero abschließen, obwohl diese Versicherung nur vermittelt wurde. Zudem wurde im Rahmen des Versicherungsabschlusses versucht, die gesetzliche Beratungspflicht zu umgehen und den Verbraucher:innen nicht die Gelegenheit gegeben, um Beratung nachzusuchen. Nur der Beratungsverzicht war möglich.

Wir haben den Anbieter wegen beider Verstöße abgemahnt. Daraufhin hat die Insurance Hero wegen der Umgehung der Beratungspflicht eine (Teil-) Unterlassungserklärung abgegeben. Da sich der Anbieter geweigert hat, auch wegen der Irreführenden Geschäftsbezeichnung eine Unterlassungserklärung abzugeben, haben wir am Landgericht Hamburg Klage eingereicht.

Im Rahmen des laufenden Gerichtsverfahrens hat dann der Anbieter ein Einsehen gehabt und nach der Hauptverhandlung, auf deutlichen Hinweis des Gerichtes hin, den Unterlassungsanspruch anerkannt. Im Gegenzug haben wir dem Anbieter eingeräumt, dass er drei Monate Zeit bekommt, die unrichtige Firmierung zu ändern. Daraufhin konnte das Landgericht Hamburg ein Anerkenntnisurteil erlassen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Hamburg vom 11. Juli 2023, Az. 416 HKO 46/22

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.