Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 19. Mai um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Klauseln zu negativen Verzinsung und zu Abschlusskosten rechtswidrig

Stand:
LG München I, Urteil vom 11.1.2021, Az. 27 O 230/20

Eine Klausel in AGB, die eine negative Verzinsung in einem Altersvorsorgevertrag nicht ausschließt, ist unwirksam, da durch eine solche Klausel Verbraucher unangemessen benachteiligt werden.

Landgericht München I, Urteil vom 11.1.2021, Az. 27 O 230/20

Eine Klausel in AGB, die eine negative Verzinsung in einem Altersvorsorgevertrag nicht ausschließt, ist unwirksam, da durch eine solche Klausel Verbraucher unangemessen benachteiligt werden.  Eine Klausel, die nicht deutlich macht, wann welche konkreten Kosten anfallen, ist intransparent.

Off

Das Landgericht München I hatte über Klauseln, die von der Sparkasse Günzburg-Krumbach bei Altersvorsorgeverträgen genutzt wurden, zu entscheiden. Das Landgericht folgte der Auffassung der Verbraucherzentrale, dass die beanstandeten Klauseln verbraucherbenachteiligend, intransparent und damit unwirksam nach § 307 Abs.1 und Abs. 2 BGB sind.
Die erste streitgegenständliche Klausel legte eine variable Verzinsung des Altersvorsorgevertrages fest, wobei sich die Zinsanpassung nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes richten sollte, der aus der Umlaufrendite börsenorientierter Bundeswertpapiere ermittelt werden sollte. Die dargestellte Berechnung des Zinssatzes konnte zu einem negativen Zinssatz führen. Ein negativer Zinssatz würde aber bei einem Altersvorsorgevertrag, also einem Darlehensvertrag, wie dem Verfahren zugrundeliegend, dazu führen, dass das gesetzliche in § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB verankerte Leitbild, zu Lasten der Verbraucher:innen ins Gegenteil verkehren.

Da weder die beanstandete Klausel noch die weiteren Klauseln eine negative Verzinsung des Altersvorsorgevertrages ausschlossen, wurden mit der Klausel die Verbraucher:innen unangemessen benachteiligt.
Durch die weitere beanstandete Klausel sollten die Sparer:innen im Falle der Vereinbarung einer Leibrente mit Abschluss- oder Vermittlungskosten belastet werden.  Für die Betroffenen bliebt bei dieser Klausel völlig offen, ob und wann, welche Kosten zu ihrenLasten anfallen können. Der Einwand der beklagten Sparkasse, bei dieser Klausel würde es sich lediglich um einen unbeachtlichen Hinweis handeln, wies das Gericht zurück. Sowohl durch die Bezeichnung als „Sonderbedingung“ als auch, durch die von der Beklagten gewählte Formulierung, dass der Verbraucher „belastet“ werden sollte, ist das Gericht völlig zu Recht davon ausgegangen, dass es sich um eine Klausel handelt, mit der ein konkretes Recht begründet werden sollte. Auch diese Klausel sah das Gericht folgerichtig als unwirksam an.

Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof, der die Revision der Sparkasse zurückwies.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht München I vom 11.1.2021 (Az. 27 O 230/20)

Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Einfach abgeklemmt? - Kosten für Stilllegung des Gasanschlusses

Viele Eigentümer:innen denken über einen Heizungstausch nach oder haben das bereits getan. Wer sich für ein klimaneutrales Heizsystem, wie z. B. die Wärmepumpe, entschieden hat, steht nun vor der Frage, ob der Gasanschluss stillgelegt werden sollte.
Solaranlage auf einem Dach

Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt
Mann stützt sich den Kopf auf die Hände am Strand

Kerosinmangel und steigende Preise: Was Pauschalreisende jetzt wissen müssen

Verbraucherzentrale erklärt Rechte bei Preiserhöhungen und Flugproblemen – Pauschalreise-Check bietet schnelle Hilfe
Ein Glas cremige Sojamilch steht im Zentrum dieser hellen, minimalistischen Komposition auf einem weißen Stoffuntergrund, während ein darüber balancierter Holzlöffel eine Häufung runder, gelblicher Sojabohnen präsentiert. Die sanfte Beleuchtung in warmen Beigetönen betont die natürliche Textur der Zutaten, die durch weitere dekorativ verstreute Bohnen im weichgezeichneten Hintergrund ergänzt werden.

Mythen, Risiken und Chancen: Soja im Faktencheck

Verbraucherzentralen ordnen Sorgen und Hoffnungen rund um den Verzehr von Soja ein
Schmuckbild

Weitere Rentenfaktorklauseln vor Gericht

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Allianz und R+V eingereicht