Kostenloses Online-Seminar "Verträge beenden – Schuldenfallen beenden?“ am 29. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden

„Sonderbedingung“ unterliegt Inhaltskontrolle

Stand:
OLG München, Urteil vom 20.10.2022, 29 U 2022/21, Gegenseite hat Revision eingelegt, Revision wurde vom BGH zurückgewiesen
27 O 230/20 Landgericht München I

Die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zur „Sonderbedingung“ für Abschluss- und Vertriebskosten wurde zurückgewiesen.

Eine „Sonderbedingung“ mit dem Inhalt „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggf. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet“ in einem Altersvorsorgevertrag stellt eine Klausel dar, die der Inhaltskontrolle unterliegt.

Off

Das Oberlandesgericht München hat die Entscheidung des Landgerichts München I in zweiter Instanz bestätigt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. hatte neben anderen Klauseln auch eine Kostenklausel beanstandet.  Eine Sparkasse hatte in einem Riester-Altersvorsorgevertrag in sogenannten "Sonderbedingungen" eine Klausel verwendet, nach der im Falle des Übergangs von der Ansparphase zur Auszahlungsphase für die Vereinbarung der Leibrente gegebenenfalls Abschluss- und Vermittlungskosten belastet werden konnten.
In deutlicher Abgrenzung zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Zweibrücken (Urteil vom 06.07.2022 – 7 U 106/20, B10) hat das OLG München diese Sonderbedingung eindeutig als Klausel gewertet, die einer Inhaltskontrolle unterliegt. Die Klausel wurde für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert.

Nach der Rechtsprechung des BGH sei für eine Unterscheidung von AGB und tatsächlichen Hinweisen auf den Empfängerhorizont abzustellen. AGB lägen dann vor, wenn ein allgemeiner Hinweis nach seinem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorruft, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses geregelt werden. Ist ein Hinweis, in diesem Fall eine Kostenklausel unter der Überschrift "Sonderbedingungen" in einem Abschnitt eingestellt, in dem nur vertragliche und damit inhaltliche Regelungen enthalten sind, spricht dies für den Empfänger, neben dem objektiven Wortlaut zusätzlich für eine vertragliche Regelung.

Auch die weiter beanstandete Zinsklausel, die bei isolierter Betrachtung zu einem negativen Zinssatz führen konnte, hielt der Überprüfung des Oberlandesgerichtes nicht stand.  Auch wenn der Verwender die beanstandete Klausel nicht in einer Form verwenden würde, dass der Kunde mit negativen Zinsen belastet werde, weiche diese nach ihrem Wortlaut vom gesetzlichen Leitbild ab und sei unwirksam.

 

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil OLG München vom 20.10.2022 (Az. 29 U 2022) , Revision wurde vom BGH zurückgewiesen

Schmuckbild

Mehr Rente dank Klage der Verbraucherzentrale

Nach BGH-Urteil: Kürzung des Rentenfaktors in betroffenen Verträgen wird rückgängig gemacht
Schmuckbild

Rentenfaktor gekürzt? Melden Sie Ihren Fall der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg!

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft aktuell, wie Lebensversicherer ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10.12.2025 umsetzen (Az. IV ZR 34/25). Der BGH hatte darin eine bestimmte Klausel in Riesterverträgen der Allianz für rechtswidrig erklärt. Mit dieser Klausel nahm der Versicherer einseitige Kürzungen der Rente (Rentenfaktor) vor. Nutzen Sie unseren Klausel-Check und senden Sie uns Ihren Fall zu.
Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.
Kind am Kühlschrank

Unterstützung für einkommensschwache Haushalte beim Einsparen von Energiekosten

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Schmuckbild

Gewährleistung gilt auch für Schnäppchen

Ein Möbelhändler verweigerte das Recht auf Gewährleistung für ein reduziertes Produkt – zu Unrecht.