Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 17. Februar um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Unzulässige Klausel in Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester)

Stand:
Bausparkasse darf sich nicht auf unzulässige Kostenklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester-Verträgen) berufen.
Off

Das erstinstanzliche Gericht hatte in seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Klausel, die von der Bausparkasse Schwäbisch AG in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen einer Kontrolle nicht standhält. Nach Auslegung der beanstandeten Klausel soll mit dem Jahresentgelt in Höhe von jährlich 18 Euro der bei der Bausparkasse anfallende Aufwand auch für die mit der bauspartechnischen Veraltung, Kollektivsteuerung und Führung einer Zuteilungsmasse umschriebene Verwaltungstätigkeit abgegolten werden. Das sind jedoch alles Verwaltungstätigkeiten der Bausparkasse, zu denen diese von Gesetzes wegen verpflichtet ist. Es handelt sich hier gerade um keine zusätzliche Sonderleistung, die vom Bausparer zu bezahlen ist. Allerdings hat das OLG Stuttgart auf die Berufung der Beklagten das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen. Gegen diese zweitinstanzliche Entscheidung hat die Verbraucherzentrale Revision eingelegt.

Das haben wir gemacht

  1. Wir haben die Bausparkasse abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
  2. Da eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben worden ist, haben wir Klage beim Landgericht Heilbronn eingereicht. Dieses hat mit seinem Urteil in erster Instanz unserer Klage umfänglich stattgegeben. Das OLG Stuttgart hat die Entscheidung des LG aufgehoben und die Klage abgewiesen.
  3. Der Bundesgerichtshof muss nun über die Sach- und Rechtslage entschieden.

 


Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Heilbronn vom 25. April 2024, Az.  Rt 6 O 179/23

Urteil des OLG Stuttgart vom 10. Dezember 2025, Az. 2 U 72/24

Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: K.I. dir trauen? (3/4)

Ging es jahrzehntelang beim Onlineshopping hauptsächlich um Preise, Qualität und einen verlässlichen Kundenservice, gewinnt der Faktor Bequemlichkeit mit dem Einzug generativer künstlicher Intelligenz in das digitale Einkaufserlebnis stark an Bedeutung. Und ist die KI nicht die beste Kaufberaterin?
Schmuckbild

Sanieren in Wohnungseigentümergemeinschaften leicht gemacht

In vielen Wohnanlagen steckt enormes Potenzial zur Energieeinsparung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Umsetzung jedoch oft komplex: Mehrere Eigentümer:innen müssen sich auf Maßnahmen und Zeitpläne einigen, technische Fragen klären und rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Das kann abschreckend wirken – muss es aber nicht.
Schmuckbild

Zu alt für den Rabatt?

Ein Anbieter wirbt online mit einem Altersrabatt auf Brillengläser. Ein Verbraucher, der auf eine günstige Brille gehofft hatte, erfährt erst beim Optiker-Termin vor Ort, dass das Angebot nur eingeschränkt gilt.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Labubudubaimatchacup (2/4)

Wenn unterhaltsamer Video-Content von Werbeclips unterbrochen wird, warten wir entweder genervt auf deren Ende oder klicken sie nach Möglichkeit schnell weg. Doch was tun wir, wenn wir in einer digitalen Dauerwerbesendung stecken, aus der wir nicht entkommen können - oder wollen!
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Inventur im Onlineshop (1/4)

Manipulative Klickstrecken, unseriöse Nutzerwertungen, Ramsch aus "China-Shops" und verlockende App Games um Bonuspunkte und Rabatte in Onlineshops. Die zweite Staffel unserer Podcastreihe "dürfen die das?" beginnt mit einer Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz im E-Commerce im Jahr 2026.