Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert" am 8. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Teilnahmebedingungen eines Gewinnspiels nicht intransparent

Stand:
Landgericht Frankfurt, Urteil vom 15.03.2022, 3-08 O 3/22

Die Firma Procter & Gamble Service GmbH hatte im Internet eine Verkaufsaktion durchgeführt, bei der eine elektronische Zahnbürste als Prämie ausgelobt war. Unsere Beanstandung intransparenter Teilnahmebedingungen ist das Gericht nicht gefolgt.
Off

Die Firma Procter & Gamble Service GmbH hatte im Internet eine Verkaufsaktion durchgeführt, bei der eine elektronische Zahnbürste als Prämie ausgelobt war. Nach den Teilnahmebedingungen sollte der Kaufbeleg über den Erwerb des Aktionsproduktes hochgeladen werden. Als intransparent hatte die Verbraucherzentrale, aufgrund von Beschwerden von Verbrauchern, beanstandet, dass aus den Teilnahmebedingungen nicht eindeutig hervorging, dass auch der Kauf im Internet zur Teilnahme berechtigte. So sollte der „Kassenbon“ hochgeladen werden und die Adresse des Marktes angegeben werden.

Die Verbraucherzentrale hat nach erfolgloser Abmahnung Klage erhoben. Das Landgericht Frankfurt am Main allerdings hat entschieden, dass ein verständiger Käufer auch ohne weiteren Hinweis davon ausgehen werde, dass auch online Käufer an der Verkaufsaktion teilnehmen können. Zwar war in dem Feld „wie muss mein Kassenbeleg aussehen“ der Kassenbon eines stationären Supermarktes abgebildet, aber in einem Drop Down Menü konnte der Verbraucher auch „online-Händler“ als Markt ankreuzen, so dass eine Irreführung der Verbraucher vom Gericht nicht gesehen wurde. Die Klage wurde entsprechend abgewiesen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Frankfurt vom 15.3.2022 (Az. 3-08 O 3/22)

Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln