Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 2. März um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Stand:
Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.
Off

Die Claim Rechtsanwalts GmbH versucht für Auftraggeber aus ganz Deutschland gewerbsmäßig wegen geltend gemachter Besitzstörungen, konkret Falschparken, Unterlassungsansprüche, Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Die Auftraggeber melden sich bei der Beklagten über verschiedene Webseiten, beispielsweise über die Seite www.falschparkermelden.de. Von den Auftraggebern können Lichtbilder übersendet werden, die die angebliche Besitzstörung belegen. Die Rechtsanwaltsgesellschaft wendet sich sodann an die jeweils ermittelten „Falschparker“ und fordert diese zur Zahlung bzw. zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf.

Die Verbraucherzentrale beanstandete, dass die Beklagte Rechtsanwaltsgesellschaft eine Forderung über Zahlung einer Pauschale von 30 Euro mit dem Argument durchzusetzen versuchte, sofern die Zahlung nicht erfolge werde eine Unterlassungsklage erhoben. Unzulässig war aus Sicht der Verbraucherzentrale auch, dass in dem Schreiben, mit welchem die Beklagte Forderungen zugunsten Dritter geltend machte, unterschiedliche Beträge über die angebliche Zahlungsverpflichtung des angeschriebenen Verbrauchers genannt wurden. Und ebenfalls unzulässig war, Forderungsschreiben zu versenden, wenn die Forderungshöhe nicht erläutert wird.

Außerdem hat die Verbraucherzentrale mit der Klage beanstandet, dass die Rechtsanwaltsgesellschaft, in dem Forderungsschreiben die Durchsetzung der angeblichen Forderung im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens behauptete, obwohl ein solches Verfügungsverfahren nicht eingeleitet war und auch nicht beabsichtigt war, ein solches einzuleiten. In weiteren Schreiben, die auf das erste Mahnschreiben folgten, wurde außerdem behauptet, die Verbraucherin habe auf keines der Schreiben der Rechtsanwaltsgesellschaft reagiert, obwohl dies wahrheitswidrig war.

Nach erfolgloser Abmahnung haben wir Klage beim zuständigen Landgericht Köln erhoben. Dieses hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Die Gegenseite hatte gegen die erstinstanzliche Entscheidung Berufung eingelegt. In der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln hatte die Rechtsanwaltsgesellschaft dann jedoch die Berufung zurückgenommen, da das Oberlandesgericht deutlich gemacht hatte, dass es die Rechtsauffassung des Landgerichtes teile. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

 


Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Köln vom 31.01.2024, Az. 84 O 94/23 

Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Regulier mich (4/4)

Wenn Verbraucherschützer:innen von der "Selbstregulierung" oder "Eigenverantwortung" der Wirtschaft hören, rollen sie meist nur mit den Augen. Aber selbst im Falle vermeintlich effektiver Gesetze für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb finden schlaue Anbieter Wege, um diese auszuhebeln.
Stapel mehrerer Euromünzen

Fokuswoche Geld 2026: Finanzwissen stärken – jetzt erst recht

Kostenfreie Online-Vorträge der Verbraucherzentralen
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: K.I. dir trauen? (3/4)

Ging es jahrzehntelang beim Onlineshopping hauptsächlich um Preise, Qualität und einen verlässlichen Kundenservice, gewinnt der Faktor Bequemlichkeit mit dem Einzug generativer künstlicher Intelligenz in das digitale Einkaufserlebnis stark an Bedeutung. Und ist die KI nicht die beste Kaufberaterin?
Schmuckbild

Sanieren in Wohnungseigentümergemeinschaften leicht gemacht

In vielen Wohnanlagen steckt enormes Potenzial zur Energieeinsparung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Umsetzung jedoch oft komplex: Mehrere Eigentümer:innen müssen sich auf Maßnahmen und Zeitpläne einigen, technische Fragen klären und rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Das kann abschreckend wirken – muss es aber nicht.
Schmuckbild

Zu alt für den Rabatt?

Ein Anbieter wirbt online mit einem Altersrabatt auf Brillengläser. Ein Verbraucher, der auf eine günstige Brille gehofft hatte, erfährt erst beim Optiker-Termin vor Ort, dass das Angebot nur eingeschränkt gilt.