Kostenloses Online-Seminar "Energieanbieterwechsel - so geht's" am 26. März um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

Irreführende Gesundheitsversprechen in Zusammenhang mit dem Vertreib von Steinen und Kristallen

Stand:
LG Ulm, Urteil vom 12.12.2023, 10 O 40/23 KfH

Obsidian, der gut bei Asthma sein soll, ein Aventurin Armband, das angeblich Nierensteine abbaut, Pyrit der bei Krampfadern und offenen Beinen helfen soll. Die Behauptung der angeblichen Heilwirkungen ist irreführende und damit rechtswidrige Werbung.
Off

Die Insel der Energie GmbH vertreibt Edelsteine, Steine und Kristalle im Fernabsatz. Den Steinen werden angebliche Heilkräfte zugeordnet. Diese „bekannten Heilwirkungen auf den Körper“ sollen dazu führen, dass eine Vielzahl von Erkrankungen, wie etwa Neurodermitis, Knochenerweichung, Geschwüre, Sehschwäche und Schwerhörigkeit angeblich durch die Steine geheilt werden sollen. Werbliche Aussagen, die sich auf Heilwirkungen beziehen, sind jedoch nicht zulässig, sofern sie nicht auf gesicherterer wissenschaftlicher Erkenntnis beruhen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind bei gesundheitsbezogener Werbung besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen zu stellen.

Die Verbraucherzentrale hat das werbende Unternehmen abgemahnt und dazu aufgefordert, die irreführende und rechtswidrige Werbung einzustellen. Sa eine außergerichtliche Klärung nicht möglich war, hat die Verbraucherzentrale die werblichen Aussagen klagweise beanstandet. Mit Versäumnisurteil vom 12.12.2023 hat das Landgericht Ulm die Beklagte antragsgemäß verurteilt, diese Werbeaussagen zu unterlassen. 

Zum Volltext der Entscheidung

LG Ulm, Urteil vom 12.12.2023, 10 O 40/23 KfH 

Schmuckbild

Auszeichnung: Verbraucherschulen überzeugen mit engagierter Verbraucherbildung

Zehn Schulen aus Baden-Württemberg ausgezeichnet
Frau liest Brief und wählt auf dem Telefon eine Nummer

Hohe Heizkosten: erst verstehen, dann senken

Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hilft bei der Heizkostenabrechnung
Ein Mann im Anzug sitzt am Schreibtisch und tippt Zahlen in einen Taschenrechner.

Reform der privaten Altersvorsorge: Was sich ändern muss!

Die private Altersvorsorge muss dringend reformiert werden: Riester ist gescheitert, Altersarmut steigt. Aktuell liegt dazu ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor. Welche Reformen aus Verbrauchersicht notwendig sind und warum die Finanzlobby das verhindern will, erläutern wir in diesem Podcast.
Schmuckbild

Werbung muss klar erkennbar sein

Verbraucherzentrale mit Klage gegen Google (YouTube) erfolgreich, Verfahren gegen Handelsblatt läuft noch
Schmuckbild

Teurer Alltag

Verbraucherzentrale bietet Hilfe mit kostenlosen Online-Seminaren