Kostenloses Online-Seminar "Pflegezusatzversicherung“ am 18. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden. 

Mogelpackungen sind auch im Online-Vertrieb irreführend

Stand:
Wird durch eine Produktverpackung eine größere Füllmenge vorgetäuscht, als in der Verpackung enthalten ist, liegt eine Mogelpackung vor, sofern die gegebene Füllmenge nicht auf technischen Erfordernissen beruht
Off

Von L’Oréal war vor vier Jahren ein Duschgel in einer Verpackung vertrieben worden, die von der Verbraucherzentrale als irreführende Mogelpackung erfolglos abgemahnt worden war. Sowohl das erstinstanzliche Gericht als auch das Berufungsgericht wiesen die Klage ab. Das Berufungsgericht bestätigte zwar, dass die Verpackung im Hinblick auf die konkrete Gestaltung und die Befüllung gegen das Mess- und Eichgesetz verstoßen würde. Die damalige Verpackung täusche entgegen § 43 Abs. 2 MessEG eine größere als die tatsächlich enthaltene Füllmenge vor. Allerdings kam das Berufungsgericht zu dem Ergebnis, dass der Verstoß gegen die Marktverhaltensvorschriften nicht geeignet ist die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen, da es sich bei dem gerügten Verstoß um den Online-Vertrieb des Produktes handelte. Die Füllmenge werde angegeben, die tatsächliche Größe der Verpackung aber könne der Verbraucher nicht wahrnehmen. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Bewertung des Berufungsgerichtes nicht an. Unabhängig vom einen Verstoß gegen § 43 Abs. 2 MessEG, der jeden Vertriebsweg betrifft, liegt ein Verstoß gegen § 5 UWG vor. Das beworbene Waschgel war auf der Internetseite abgebildet und konnte online erworben werden. Die interessierten Verbraucher durften erwarten, dass die Verpackung des Produktes in einem angemessenen Verhältnis zu der enthaltenen Füllmenge steht. Da die Tube jedoch nur zu zwei Dritteln befüllt war, lag ein angemessenes Verhältnis nicht vor. Diese Irreführung war auch geeignet die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zu beeinflussen.

Die Verbraucherzentrale hat nach einer erfolglosen Abmahnung Klage erhoben. Das Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2021, Az. 37 O 42/20 und das Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2023, Az. 20 U 176/21 haben die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hatte die Revision nicht zugelassen.

Der Bundesgerichtshof hat der Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben und mit Urteil vom 29.05.2024 die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf aufgehoben und die Beklagte antragsgemäß verurteilt.


Zum Volltext der Entscheidung

BGH Karlsruhe Urteil vom 29. Mai 2024 (I ZR 43/23)

Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.