Kostenloses Online-Seminar "Heizen mit Weitsicht: Warum jetzt die richtige Zeit für den Umstieg ist!" am 19. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Undurchsichtige Bestellbedingungen bei HelloFresh

Stand:
Landgericht Berlin, Urteil vom 18. März 2021, Az. 52 O 327/20,
Kammergericht Berlin, Urteil vom 5. September 2024, Az. 5 U 42/21

Bei der Bestellung von Kochboxen müssen Verbraucher:innen zuvor über die wesentlichen Vertragsbedingungen informiert werden.

Der Anbieter wurde verurteilt, den Bestellvorgang und die weitere Abwicklung des Vertrages den Verbraucherschutzvorschriften entsprechend zu gestalten. Dabei wurde neben einem unzureichenden Bestellbutton unter anderem auch Werbe-E-Mails ohne eine entsprechende Einwilligung und Verstöße gegen Informationspflichten gerügt.  

Off

HelloFresh hat in seinem Online-Auftritt gegen verschiedene Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. Die Verbraucherzentrale hat den Anbieter zunächst außergerichtlich zur Unterlassung aufgefordert. Da eine entsprechende Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, wurde Klage zum Landgericht Berlin erhoben. 

Darin wurde die Beschriftung der Schaltfläche zur Bestellung („Bestellung aufgeben“ / „Zustimmen und weiter“) gerügt, weil für Verbraucher:innen nicht erkennbar war, in welchem Zeitpunkt eine Bestellung tatsächlich kostenpflichtig ausgelöst wurde. 

Außerdem waren die genauen Vertragsbedingungen im Bestellvorgang nicht klar und verständlich in hervorgehobener Weise für Verbraucher:innen erkennbar. Dazu zählten unter anderem die wesentlichen Eigenschaften der bestellten Waren und Dienstleistungen, die Art der Preisberechnung, die Mindestlaufzeiten sowie die Kündigungsvoraussetzungen und die Belehrung darüber, dass bei schnell verderblichen Lebensmitteln ein Widerrufsrecht nicht besteht.

Ferner wurde Teil des Verfahrens, dass unzulässigerweise Werbe-E-Mails ohne ausdrückliche Einwilligung versandt wurden sowie die Abbuchung von Vergütungen für weitere Lieferungen trotz Kündigung des Vertrages. 

Das Landgericht gab der Verbraucherzentrale zum überwiegenden Teil recht und untersagte die entsprechenden Verstöße. 

Gegen diese Entscheidung legte sowohl die Verbraucherzentrale als auch der Anbieter Berufung ein. 

Das Kammergericht Berlin gab der Berufung der Verbraucherzentrale statt und untersagte die gerügten geschäftlichen Handlungen antragsgemäß. Auch die Berufung des Anbieters hatte hinsichtlich der Abbuchung trotz Kündigung Erfolg. Das Urteil des Landgerichts wurde insoweit abgeändert und die Klage abgewiesen. 


Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des KG Berlin vom 23.08.2024 (5 U 42/21)

Urteil des LG Berlin vom 11.03.2021 (52 O 327/20)

Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was Sie schon immer über Cybercrime wissen wollten...

Datendiebstahl und Onlinebetrug sind keine Kavaliersdelikte, sondern verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Und Dank der weitreichenden Digitalisierung unseres Alltags und immer leistungsfähigerer Software geraten neben großen Firmen zunehmend Privatpersonen ins Visier von Cyberkriminellen.
Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.

Verbraucherzentrale gewinnt gegen Allianz Lebensversicherungs-AG in Revisionsinstanz

LG Stuttgart, Urteil vom 10.7.2023, 53 O 214/22
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.1.2025, 2 U 143/23
BGH, Urteil vom 10.12.2026, IV ZR 34/25

Die Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Allianz Lebensversicherungs-AG vor, die der Versicherung die Möglichkeit einräumte, den Rentenfaktor einseitig herabzusetzen. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil des OLG Stuttgart im Sinne der Verbraucherzentrale.