Kostenloses Online-Seminar "Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich, iSfp und Förderung" am 25. November um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

 

Unwirksame Klauseln in Montageverträgen von Solarmodulen

Stand:
Landgericht München I, Urteil vom 12.01.2023, 12 O 5322/22

Die Verwendung von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Verbraucher:innen unangemessen benachteiligen oder unter ein Klauselverbot fallen sind unwirksam. Anbieter dürfen sich gegenüber Verbrauchern nicht auf diese unwirksamen Klauseln berufen.
Off

Der Solarinstallateur Sonnenenergie Schmid GmbH verwendete gegenüber Verbraucher:innen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter anderem die Gewährleistungsansprüche einschränkten. So sollten offensichtliche Mängel innerhalb von 4 Wochen nach Auftreten des Mangels gegenüber der Firma gemeldet werden. Alle Mängel hätten zudem schriftlich mitgeteilt werden müssen. Wäre von den Verbraucher:innen diese Frist nicht eingehalten worden, dann wären die Gewährleistungsrechte erloschen, so die AGB.

Solche Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen weichen zu Lasten des Verbrauchers von den gesetzlich festgeschriebenen Gewährleistungsrechten ab und sind deshalb unwirksam. Da aber viele Verbraucher:innen gar nicht wissen, dass die von ihrem jeweiligen Vertragspartner verwendeten Klauseln unwirksam sind, wird die Verbraucherzentrale tätig. Die Firma wurde von uns abgemahnt. Da die Firma sich nicht außergerichtlich verpflichten wollte, die unzulässigen Klauseln nicht mehr zu verwenden haben wir beim Landgericht Klage erhoben.
Das Landgericht München I hat ein Versäumnisurteil am 21.01.2023 erlassen, Az. 12 O 5322/22. Mit diesem Urteil wird es der Beklagten untersagt, die unwirksamen und verbraucherbenachteiligenden Klauseln zu verwenden oder sich auf diese zu berufen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht München I vom 12.1.2023 (Az. 12 O 5322/22)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot
Zwei Beispiele aus der Rewe-App

Erfolg gegen Rewe: Irreführende Rabatt-Werbung untersagt

Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sorgt für mehr Transparenz bei Bonus-Angeboten
Schmuckbild

So passt die Heizung perfekt zum Bedarf – und senkt die Kosten

Die Heizung läuft, doch Ihre Räume sind oft zu kalt? Dann lohnt sich ein Blick auf die Heizungsregelung, denn diese ist häufig nicht optimal eingestellt.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Vorsicht vor Haustürgeschäften!

Eine lohnende Investition, ein spannendes Abonnement, eine dringend nötige Dienstleistung - zwischen Tür und Angel wird Verbraucherinnen und Verbrauchern so manches gute Geschäft versprochen. Doch in aller Regel ist es ratsam, auf das Klingeln eines Vertreters vor der Haustür nicht zu reagieren.