Kostenloses Online-Seminar "Ist Ihr Haus fit für die neue Heizung? - Alles zum Blow-Door-Test“ am 15. Oktober um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Unzulässige Empfangsbestätigung in AGB

Stand:
Landgericht Ellwangen (Jagst), Urteil vom 27.2.2023, 4 O 212/22

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Verbraucher mit seiner Unterschrift unter den Vertrag betätigt, dass ihm Hausordnung und Datenschutzerklärung ausgehändigt wurden, ist unzulässig.
Off

Die TopFit Fitness und Freizeitanlagen GmbH hatte in den AGB, die im Zusammenhang mit Verträgen über eine Mitgliedschaft in einem Sportstudio eine Klausel verwendet, nach der mit der Unterschrift bestätigt werden sollte, dass sowohl die Hausordnung als auch die Datenschutzerklärung ausgehändigt wurden. Damit handelt es sich bei einer solchen Klausel um eine Empfangsbestätigung. Eine Empfangsbestätigung ist aber stets gesondert zu unterschreiben. Sofern unterschrieben wird, dass bestimmte Dokumente ausgehändigt wurden, hat die Unterschrift sich wirklich konkret auf die Übergabe der genannten Dokumente zu beziehen. Damit sollen Verbraucher:innen davor geschützt werden, dass im Nachhinein von dem Verwender solcher Klauseln einfach behauptet werden kann, man habe doch mit der Unterschrift zum Vertrag bestätigt, auch weitere Dokumente erhalten zu haben.

Weil TopFit nach der Abmahnung keine UE abgegeben hat, haben wir Unterlassungsklage beim Gericht Ellwangen (Jagst) eingereicht. Im Termin zur mündlichen Verhandlung hat die Beklagte den Unterlassungsanspruch anerkannt, so dass ein Anerkenntnisurteil ergehen konnte.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Ellwangen (Jagst) vom 27.2.2023 (Az. 4 O 212/22)

Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Schmuckbild

Amazon wegen rechtswidriger Preiswerbung abgemahnt

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg leitet rechtliche Schritte gegen Onlineversandhändler wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung ein
Fernwärme

Fernwärme: Vor- und Nachteile

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) will die Bundesregierung mehr auf Fernwärme setzen. Denn Fernwärme gilt als klimafreundliche Alternative zu Gas- und Ölheizungen. So sollen jedes Jahr 100.000 Haushalte angeschlossen werden.
Schmuckbild

Finanzprodukte an der Uni: Einfach mal „Nein“ sagen

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt Studierende vor Vertriebsmaschen von Finanzberatern
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.