Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Unzulässige Empfangsbestätigung in AGB

Stand:
Landgericht Ellwangen (Jagst), Urteil vom 27.2.2023, 4 O 212/22

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Verbraucher mit seiner Unterschrift unter den Vertrag betätigt, dass ihm Hausordnung und Datenschutzerklärung ausgehändigt wurden, ist unzulässig.
Off

Die TopFit Fitness und Freizeitanlagen GmbH hatte in den AGB, die im Zusammenhang mit Verträgen über eine Mitgliedschaft in einem Sportstudio eine Klausel verwendet, nach der mit der Unterschrift bestätigt werden sollte, dass sowohl die Hausordnung als auch die Datenschutzerklärung ausgehändigt wurden. Damit handelt es sich bei einer solchen Klausel um eine Empfangsbestätigung. Eine Empfangsbestätigung ist aber stets gesondert zu unterschreiben. Sofern unterschrieben wird, dass bestimmte Dokumente ausgehändigt wurden, hat die Unterschrift sich wirklich konkret auf die Übergabe der genannten Dokumente zu beziehen. Damit sollen Verbraucher:innen davor geschützt werden, dass im Nachhinein von dem Verwender solcher Klauseln einfach behauptet werden kann, man habe doch mit der Unterschrift zum Vertrag bestätigt, auch weitere Dokumente erhalten zu haben.

Weil TopFit nach der Abmahnung keine UE abgegeben hat, haben wir Unterlassungsklage beim Gericht Ellwangen (Jagst) eingereicht. Im Termin zur mündlichen Verhandlung hat die Beklagte den Unterlassungsanspruch anerkannt, so dass ein Anerkenntnisurteil ergehen konnte.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Ellwangen (Jagst) vom 27.2.2023 (Az. 4 O 212/22)

Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Mensch hält Vignette für Österreichische Autobahn in der Hand

Achtung, falsche Vignetten! So erkennen Sie Betrug

Verbraucher:innen tappen beim Onlinekauf von Vignetten für Autobahnen in Österreich in eine Betrugsfalle. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Vignettenkauf achten sollten.