Kostenloses Online-Seminar "High Protein – Hype oder tatsächlicher Proteinbedarf?" am 7. August um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Unzulässige Empfangsbestätigung in AGB

Stand:
Landgericht Ellwangen (Jagst), Urteil vom 27.2.2023, 4 O 212/22

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Verbraucher mit seiner Unterschrift unter den Vertrag betätigt, dass ihm Hausordnung und Datenschutzerklärung ausgehändigt wurden, ist unzulässig.
Off

Die TopFit Fitness und Freizeitanlagen GmbH hatte in den AGB, die im Zusammenhang mit Verträgen über eine Mitgliedschaft in einem Sportstudio eine Klausel verwendet, nach der mit der Unterschrift bestätigt werden sollte, dass sowohl die Hausordnung als auch die Datenschutzerklärung ausgehändigt wurden. Damit handelt es sich bei einer solchen Klausel um eine Empfangsbestätigung. Eine Empfangsbestätigung ist aber stets gesondert zu unterschreiben. Sofern unterschrieben wird, dass bestimmte Dokumente ausgehändigt wurden, hat die Unterschrift sich wirklich konkret auf die Übergabe der genannten Dokumente zu beziehen. Damit sollen Verbraucher:innen davor geschützt werden, dass im Nachhinein von dem Verwender solcher Klauseln einfach behauptet werden kann, man habe doch mit der Unterschrift zum Vertrag bestätigt, auch weitere Dokumente erhalten zu haben.

Weil TopFit nach der Abmahnung keine UE abgegeben hat, haben wir Unterlassungsklage beim Gericht Ellwangen (Jagst) eingereicht. Im Termin zur mündlichen Verhandlung hat die Beklagte den Unterlassungsanspruch anerkannt, so dass ein Anerkenntnisurteil ergehen konnte.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Ellwangen (Jagst) vom 27.2.2023 (Az. 4 O 212/22)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: Meine beste (falsche) Freundin (4/6)

Wenn reichweitenstarke Influencer etwas zu verkaufen haben, nehmen sie es mit der Ehrlichkeit und Qualität ihrer Produkte oft nicht so genau. Im vierten Teil unserer Podcastreihe "dürfen die das?" geht es um teure Schwingungen und das Playbook der Health- und Wellness-Influencer.
Foto der Fastic-App

Abo-Falle bei Abnehm-App „Fastic“

Was hinter der Masche steckt, wie Betroffene sich mit einem kostenlosen Musterbrief wehren können und was die Verbraucherzentrale rechtlich gegen den Anbieter unternimmt
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: Optimier dich! (3/6)

Digitale Halbgötter in weiß ohne Doktortitel und Gesundheitsprodukte, die krank machen können — dies und mehr in der dritten Episode unserer Podcastreihe "dürfen die das?" rund um unseriöse Influencer und Onlinewerbung.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Dynamische Preise und Angebote in Onlineshops

Einen neuen PC kauft man im Internet am Besten am Samstag. Flüge sind an Dienstag Abenden besonders günstig. Und viel Vergleichen hilft viel. Solche oder ähnliche Tipps zum Onlineshopping kennen die meisten von uns. Doch dynamische Preise und maßgeschneiderte Angebote kennen keine festen Regeln.