Kostenloses Online-Seminar "Vertrautes Heim mit neuester Heiztechnik - Wärmepumpe im Bestand" am 7. Juli um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Unzulässige Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

Stand:
Landgericht Kassel, Urteil vom 06.04.2023, 11 O 1331/22

Werberufe ohne vorherige Einwilligung unter einem privaten Telefonanschluss sind unzulässig.
Off

Die Mönchshofer AG aus der Schweiz ruft immer wieder Verbraucher:innen ohne Einwilligung an und wirbt für den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln. Es wird dabei fälschlich behauptet, dass das Produkt nach einem Originalrezept irischer Mönche gefertigt wird. Weiter wird das Produkt unter der Bezeichnung “Original Gelenk Kraft“ angepriesen. Da die Inhaltsstoffe keine belegbare Wirkung auf die Gelenkgesundheit haben, darf das Produkt nicht unter der Bezeichnung „Gelenk Kraft“ vermarktete werden. Hinzukommt, dass die Umverpackung mit „Original Gelenk Kraft“ beschriftet war, in der Verpackung jedoch Blister mit der Aufschrift „Hirschberger Gelenk Formel Plus“ enthalten waren.

Wir haben die Mönchshofer AG abgemahnt und dazu aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben und diese irreführende und unzulässige Werbung für das Nahrungsergänzungsmittel zu unterlassen. Wir haben weiter dazu aufgefordert, es zu unterlassen Verbraucherinnen telefonisch ohne Einwilligung zu Werbezwecken anzusprechen.

Da eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, haben wir Klage eingereicht. Nach der mündlichen Verhandlung vor Gericht hat die Mönchshofer AG die Unterlassungsansprüche anerkannt, so dass Anerkenntnisurteil ergehen konnte.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Kassel vom 6.4.2023 (Az. 11 O 1331/22)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Schmuckbild

Gutscheine mit Haken

Eine Verbraucherin kauft Wertgutscheine für Restaurants. Dass diese nur unter bestimmten Bedingungen eingelöst werden können, erfährt sie erst nach dem Kauf. Die Verbraucherzentrale geht gegen den Anbieter vor.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Wärmepumpe an moderner Hauswand

Gut beraten zur richtigen Wärmepumpe

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hilft bei der Auswahl der passenden Wärmepumpe