Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik - Mit Sonne rechnen!“ am 27. Oktober um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Verbraucherzentrale erstreitet Urteil gegen AlleAktien GmbH

Stand:
LG München I, Urteil vom 19.06.2023, 4 HK O 9117/22

Wettbewerbswidrige Angaben im Internet im Zusammenhang mit der Vermarktung von Abonnementverträgen für Investment-Analysen.
Off

Verbraucher:innen sind unmittelbar vor dem Online-Abschluss von Abonnementsverträge über die wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistung, den Gesamtpreis des Abonnements, die Kündigungsmodalitäten und die Mindestdauer zu informieren, die Verbraucher:innen mit dem Vertrag eingehen. Auch die Bestellschaltfläche ist korrekt zu beschriften.

Sofern Bewertungen, die angeblich von Verbraucher:innen stammen, veröffentlicht werden, ist mitzuteilen, ob bzw. wie sichergestellt wird, dass die veröffentlichten Bewertungen tatsächlich von Verbraucher:innen stammen, die die angebotenen Beratungsleistung tatsächlich genutzt haben.

Die AlleAktien GmbH bietet Verbraucher:innen ein kostenpflichtiges Abonnement für Investment-Analysen an. Die Bestellschaltfläche war allerdings nur mit dem Hinweis „Jetzt Mitglied werden“ beschriftet. Eine solche Beschriftung genügt nach den gesetzlichen Vorgaben allerdings nicht. Verbraucher:innen müssen deutlich und klar darüber informiert werden, dass sie mit Betätigen des Bestellbuttons einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen. Beim Bestellvorgang selbst muss in klarer Weise über den Vertragsinhalt und bei einem Abonnement auch über Vertragslaufzeit, Kündigungsmodalitäten und den Gesamtpreis des Abos informiert werden. Eine klare Information ist dann nicht gegeben, wenn sich die Verbraucher:innen diese Informationen durch scrollen zusammensuchen müssen.

Der Hinweis, dass das „Herzstück des Tuns zufriedene Privatanleger“ sind, ist nicht geeignet aufzuklären, wie sichergestellt wird, dass die Bewertungen von echten Kund:innen stammen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die AlleAktien GmbH beim Landgericht München I nach erfolgloser außergerichtlicher Abmahnung verklagt.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht München I vom 19.6.2023 (4 HK O 9117/22)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Mann hält Proteinpulver in der Hand

Verbraucherzentralen bündeln Online-Kurse auf neuer Übersichtsseite

Mehrmals wöchentlich geben Expertinnen und Experten der Verbraucherzentralen starke Tipps und Informationen: live, unabhängig, seriös und kostenlos
Ordner mit Versicherungen Mann arbeitet

Generali muss undifferenzierte Werbung mit Steuervorteilen der Rürup-Rente unterlassen

Schluss mit einseitiger Werbung mit Steuervorteilen
Schmuckbild

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Neues Format bringt Klarheit und Perspektive
Zwei Wraps auf einem Bürotisch mit Mensch am Laptop im Hintergrund

Fertig-Wraps im Check: Viel Teig, wenig Füllung

Verbraucherzentralen prüfen „Ready-to-eat“-Snacks