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Unterrichtsmaterial "Schulsparkassen - Eine Lösung der Sozialen Frage?"

Stand:
Laden Sie hier die Unterrichtseinheit aus Baden-Württemberg für die Sekundarstufe I herunter, in der die Schüler:innen sich mit Schulsparkassen des 19. Jahrhunderts als schul-­ und verbraucherbezogener Lösungsansatz der Sozialen Frage auseinandersetzen.
Pergament mit historischen Gegenständen aus der Schule
Off

Im Kontext der Sozialen Frage wurden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Schulsparkassen als Instrument zur Lösung der Sozialen Frage diskutiert. Schriftliche Beiträge damaliger pädagogischer Fachleute für und wider dieses Instruments bieten den Schülerinnen und Schülern eine Grundlage zur Auseinandersetzung mit diesem schul-­ und verbraucherbezogenen Lösungsansatz. Dadurch wird die Leitperspektive Verbraucherbildung bildungsplangerecht mit den Kompetenzen des Fachs Geschichte verknüpft.

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.2.5 Der industrialisierte Nationalstaat – Durchbruch der Moderne

Inhaltliche Kompetenzen
(2) Den Arbeiteralltag charakterisieren sowie die Ansätze der Arbeiterbewegung und des Staates zur Lösung der Sozialen Frage vergleichen (Klassengesellschaft; Arbeiterbewegung: Kommunismus/Sozialdemokratie, Gewerkschaft; Sozialgesetzgebung)

Klassenstufe und Niveau
Klasse 8 – GYM

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
1-2 Schulstunden

Vorkenntnisse
Den Schülerinnen und Schülern sollte bereits bekannt sein, was unter der Sozialen Frage zu verstehen ist, da das Material einen Lösungsvorschlag für diese behandelt. Soll darüber hinaus das Schulsparen mit weiteren Vorschlägen verglichen werden, so bietet es sich an, diese in den Stunden zuvor zu erarbeiten. Mit dem Schulsparen findet sich ein runder Abschluss der Thematik mit einem Vorschlag aus der (historischen) Lebenswelt der SuS.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.