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Unterrichtsmaterial "Musik in der Werbung"

Stand:
Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial für den Musikunterricht der Sekundarstufe I herunter. In dieser Unterrichts­stunde lernen die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Erscheinungsformen von Werbe­musik kennen und erarbeiten sich deren Wirkungsweise.
Strand mit Palmen und grünblauem Meer
Off

Fast jeder Werbespot verwendet heute Musik oder musikalische Elemente. In dieser Unterrichts­stunde lernen die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Erscheinungsformen von Werbe­musik kennen und erarbeiten sich deren Wirkungsweise, um akustisch untermalter Werbung künftig mit analytischerem Ohr zu begegnen. Dadurch wird die Leitperspektive Verbraucherbildung schülernah in den Musikunterricht integriert.

Download des Materials​​

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.2.3 Musik reflektieren

Inhaltliche Kompetenzen
(3) Gebrauchsweisen, Funktionen und Wirkungen von Musik wahrnehmen, beschreiben, diskutieren und bewerten: Musikgebrauch im Alltag (eigene Musik­gewohnheiten, Musik und Gesundheit), Musik zum Tanzen, Musik in der Werbung

Konkretisierende/r Begriff/e
Alltagskonsum

Klassenstufe und Niveau
Klasse 8 – GYM

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
1 Schulstunde

Zusätzlich benötigtes Material
Youtube-­Zugang und Abspielgerät (Bild und Ton)

Kommentar
Für die Verbraucherbildung ist es wichtig, Sachverhalte wie die Beeinflussung durch Werbung aus der Verbrau­cherperspektive heraus zu erschließen und zu begrei­fen. Daher wurde für das Hauptmaterial die Herange­hensweise über die Analyse bestehender Spots bzw. deren Musik gewählt. Um den SuS die Betrachtung zu erleichtern und sie auch unvoreingenommen an die Werbespots herangehen zu lassen, wurden deutliche und oft alte Spots ausgewählt. Sollte die Lehrkraft im Unterricht aktuelle Spots verwenden wollen, gibt es hier den Link zum Youtubekanal TV Werbung 2020.
(Mit dem Klicken auf den Link und der Weiterleitung zu YouTube können Daten an YouTube übermittelt werden, zu deren Art, Umfang und Verwendungszweck wir keine Auskünfte geben können.)

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.