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Unterrichtsmaterial "1, 2, …(weniger) Risiko!"

Stand:
Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial für die Sekundarstufe I herunter. Diese Unterrichtseinheit vermittelt Schülerinnen und Schülern spielerisch die unterschiedlichen Chancen und Risiken verschiedener Anlagestrategien an der Börse .
Anzeigetafel an einer Börse
Off

Mit dieser Unterrichtseinheit für das Fach WBS werden Schülerinnen und Schülern bei Verwirklichung des konkretisierenden Begriffs Finanzen und Vorsorge der Leitperspektive Verbraucherbildung spielerisch die unterschiedlichen Chancen und Risiken verschiedener Anlagestrategien an der Börse vermittelt.

Download des Materials

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Hintergundinformationen zum Themenbereich "Finanzberatung":
Die Problematik der Finanzberatung aus Verbraucherperspektive
Studie: Erhalten Verbraucher bedarfsgerechte Anlageprodukte?
Studie: Wenn König Kunde zur Last wird

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.1 Verbraucher
3.1.1.2 Geldanleger

Inhaltliche Kompetenzen
(6) Börsen als Orte des Aufeinandertreffens von Angebot und Nachfrage beschreiben [G]/erläutern [M, E, Gym]

Konkretisierende/r Begriff/e
Finanzen und Vorsorge

Klassenstufe und Niveau
Klasse 8 – M und E/GYM

Hinweise zur Umsetzung

Materialart
Simulation

Vorkenntnisse
Vorkenntnisse im Börsenvokabular wären wünschenswert. Hier kann das Glossar helfen, Lücken zu schließen.

Zeitaufwand
2-3 Schulstunden

Zusätzlich benötigtes  Material
Stifte, Tische, Taschenrechner, Overhead-Projektor oder Dokumentenkamera, Plakat und Klebepunkte

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23 (nicht rechtskräftig)

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.

Unzulässige Klausel in Verträgen zur Nutzung von webbasierter Software

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.2023, 3 U 1166/23 (nicht rechtskräftig)

OLG Nürnberg entscheidet zugunsten von Verbraucher:innen. Klausel, nach der bei Zahlungsrückstand von mehr als 2 Monaten in Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten der gesamte Rechnungsbetrag fällig ist, ist unzulässig.
Steigende Aktienkurse

Greenwashing durch Schwellenwerte

Verbraucherzentrale geht erneut erfolgreich gegen Greenwashing vor
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Das Geschäft mit den Abofallen

Wenn das Telefon klingelt und man Sie über den Gewinn bei einem Preisaufschreiben informiert, ist das natürlich erfreulich. Wenn Sie sich jedoch gar nicht daran erinnern können, überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, sollten Sie auf der Hut sein. Sie könnten in eine Abofalle geraten!