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Unterrichtsmaterial "1, 2, …(weniger) Risiko!"

Stand:
Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial für die Sekundarstufe I herunter. Diese Unterrichtseinheit vermittelt Schülerinnen und Schülern spielerisch die unterschiedlichen Chancen und Risiken verschiedener Anlagestrategien an der Börse .
Anzeigetafel an einer Börse
Off

Mit dieser Unterrichtseinheit aus Baden-Württemberg für das Fach WBS werden Schülerinnen und Schülern bei Verwirklichung des konkretisierenden Begriffs Finanzen und Vorsorge der Leitperspektive Verbraucherbildung spielerisch die unterschiedlichen Chancen und Risiken verschiedener Anlagestrategien an der Börse vermittelt.

Download des Materials

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Hintergundinformationen zum Themenbereich "Finanzberatung":
Die Problematik der Finanzberatung aus Verbraucherperspektive
Studie: Erhalten Verbraucher bedarfsgerechte Anlageprodukte?
Studie: Wenn König Kunde zur Last wird

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.1 Verbraucher
3.1.1.2 Geldanleger

Inhaltliche Kompetenzen
(6) Börsen als Orte des Aufeinandertreffens von Angebot und Nachfrage beschreiben [G]/erläutern [M, E, Gym]

Konkretisierende/r Begriff/e
Finanzen und Vorsorge

Klassenstufe und Niveau
Klasse 8 – M und E/GYM

Hinweise zur Umsetzung

Materialart
Simulation

Vorkenntnisse
Vorkenntnisse im Börsenvokabular wären wünschenswert. Hier kann das Glossar helfen, Lücken zu schließen.

Zeitaufwand
2-3 Schulstunden

Zusätzlich benötigtes  Material
Stifte, Tische, Taschenrechner, Overhead-Projektor oder Dokumentenkamera, Plakat und Klebepunkte

Fußball-Fans vor Fernseher

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Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
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Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
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