Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment“ am 23. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Butterstreik

Stand:
Karlsruhe, Oktober 1952. In der Molkereizentrale Karlsruhe kommt es zu einem heftigen Schlagabtausch: Die Hausfrauen, die wegen der massiv gestiegenen Butterpreise einen Kaufboykott ausgerufen haben, sind dem Angebot der Geschäftsleitung gefolgt, sich zu einer Aussprache zu treffen.
Ausstellungstafel mit Überschrift Butter und Kühltruhen
Off

Karlsruhe, Oktober 1952. In der Molkereizentrale Karlsruhe kommt es zu einem heftigen Schlagabtausch: Die Hausfrauen, die wegen der massiv gestiegenen Butterpreise einen Kaufboykott ausgerufen haben, sind dem Angebot der Geschäftsleitung gefolgt, sich zu einer Aussprache zu treffen. Das Angebot der Molkereizentrale den Preis wieder um einen halben Pfennig zu senken, überzeugt die Hausfrauen jedoch nicht. Immerhin war der Preis zuvor innerhalb weniger Wochen von 80 auf 90 Pfennig für ein Viertelpfund Butter gestiegen.

Der Tenor ist klar: Die Frauen sollen sich nicht so anstellen und den Boykott stoppen. Aber dazu sind sie nicht bereit. Die Kontrahenten gehen ohne Einigung auseinander.

Die Molkereizentrale erhöhte in den darauffolgenden Tagen den Druck und überzeugte den württembergischen Landwirtschaftsminister, eine Stellungnahme abzugeben. Dieser forderte die Hausfrauen öffentlich dazu auf, den Streik zu beenden. Doch auch er konnte sie nicht zum Aufgeben bewegen. Sie streikten wie geplant weiter: vom 15. Oktober bis zum 25. Oktober 1952 –  und die Butterkäufe brachen in diesem Zeitraum um 30 bis 80 Prozent ein.

Die Frauen konnten etwas bewegen, wenn sie sich organisierten…

 

Wie es weiterging? Erfahren Sie hier: Kämpferische Hausfrauen

Paket im Briefkasten

Viel Geld für wenig Leistung

Verbraucherzentrale warnt vor teuren Drittanbietern für Nachsendeauftrag und Co.
Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.