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Verbraucherbildung fördern

Stand:
Verbraucherbildung ist und bleibt eine stetige Aufgabe in der sich immer fortentwickelnden Gesellschaft.
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Mit dem Konzept der Leitperspektive Verbraucherbildung ist die schulische Verbraucherbildung Baden-Württembergs richtungsweisend für die Kompetenzvermittlung in der heutigen durch internationale Arbeitsteilung und Digitalisierung vernetzten Gesellschaft aufgestellt. Allerdings ist weder die digitale Vernetzung als abgeschlossen zu betrachten, noch ist der Kompetenzerwerb ein mit dem Ende der Schulzeit beendeter Prozess. Verbraucherbildung ist und bleibt eine stetige Aufgabe in der sich immer fortentwickelnden Gesellschaft. Es gilt somit die schulische und außerschulische Verbraucherbildung stetig weiter zu stärken.

Der folgerichtig nächste Schritt für die schulische Verbraucherbildung ist:

  • die Leitperspektive Verbraucherbildung als verbindlich im Bildungsplan zu verankern
  • allen Lehrkräften Angebote für die Aus- und Fortbildung zur Verfügung zu stellen.

In die notwendige Weiterentwicklung der schulischen und außerschulischen Verbraucherbildung sind die Verbraucherorganisationen Baden-Württembergs mit ihren Erfahrungen, Kenntnissen, Angeboten und Kompetenzen als (außerschulische) Bildungspartnerinnen einzubeziehen. Dazu sind sie mit ausreichenden Mittel auszustatten, um die Verbraucherbildung im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher qualitativ und quantitativ zu entwickeln.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
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Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.
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