Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Datenleck bei Air France und KLM: Kundendaten betroffen

Stand:
Bei einem Cyberangriff auf einen externen Dienstleister von Air France und KLM sind personenbezogene Daten zahlreicher Kund:innen abgegriffen worden. Was Betroffene darüber wissen sollten und ob bei einem Datenleck Schadenersatz zusteht, lesen Sie in diesem Beitrag.
Flugzeuge von Air France und KLM

Das Wichtigste in Kürze:

  • Durch ein Datenleck bei einem Drittanbieter von Air France und KLM wurden personenbezogene Daten von Kund:innen entwendet.
  • Betroffene sollten in nächster Zeit besonders vorsichtig sein, wenn sie verdächtige E-Mails, SMS oder Anrufe erhalten.
  • Prüfen Sie, ob Ihnen unter Umständen Schadenersatz zusteht.
On

Air-France/KLM-Datenleck: Welche Daten sind betroffen?

Das Datenleck betrifft ein Kundendienstsystem, das von einem externen Anbieter betrieben wird. Über diesen Angriff sind nach aktuellen Erkenntnissen unter anderem folgende Daten abgegriffen worden:

  • vollständiger Name,
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
  • Mitgliedsnummer und Status im Vielfliegerprogramm „Flying Blue“,
  • Betreffzeilen von Serviceanfragen.

Laut den Airlines nicht betroffen sind: Passwörter, Reisedaten, Vielfliegermeilen, Pass- oder Kreditkartendaten.

Ich bin betroffen vom Datenklau: Was kann ich jetzt tun?

Ihre persönlichen Daten könnten für gezielte Phishing-Versuche oder betrügerische Anrufe genutzt werden. Seien Sie daher in der nächsten Zeit besonders aufmerksam bei unerwarteten Kontaktaufnahmen.

  • Öffnen Sie keine E-Mails, die Ihnen ungewöhnlich oder zweifelhaft vorkommen.
  • Klicken Sie nicht auf Links in verdächtigen E-Mails oder SMS.
  • Öffnen Sie keine Anhänge von unbekannten Absendern.
  • Ändern Sie sicherheitshalber Passwörter bei relevanten Konten – am besten mit individuellen, starken Kennwörtern.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen. Melden Sie verdächtige Abbuchungen umgehend Ihrer Bank.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihnen Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Dafür können Sie das kostenlose Online-Tool der Verbraucherzentralen nutzen.

Tipps zur Datensparsamkeit: Wie kann ich meine Kundendaten generell schützen?

Allgemein gilt: Je weniger persönliche Daten Sie preisgeben, desto geringer ist das Risiko bei einem Datenleck.

  • Überlegen Sie bei jeder Eingabe, welche Daten wirklich notwendig sind.
  • Geben Sie nur die Pflichtangaben an, zum Beispiel für eine Bestellung Name und Lieferadresse – weitere Angaben wie Geburtsdatum sind oft nicht nötig.
  • Verwenden Sie, wo möglich, ein Pseudonym.
  • Widersprechen Sie der Nutzung Ihrer Daten für Werbung oder Profilbildung.
  • Übertragen Sie sensible Daten wie Bank- oder Kreditkartendetails nur über gesicherte Verbindungen („https“ in der Adresszeile, erkennbar am Schloss-Symbol).
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Kind macht Kühlschrank auf

Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

Schmuckbild

Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.
Schmuckbild

Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.