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Datenleck bei Air France und KLM: Kundendaten betroffen

Stand:
Bei einem Cyberangriff auf einen externen Dienstleister von Air France und KLM sind personenbezogene Daten zahlreicher Kund:innen abgegriffen worden. Was Betroffene darüber wissen sollten und ob bei einem Datenleck Schadenersatz zusteht, lesen Sie in diesem Beitrag.
Flugzeuge von Air France und KLM

Das Wichtigste in Kürze:

  • Durch ein Datenleck bei einem Drittanbieter von Air France und KLM wurden personenbezogene Daten von Kund:innen entwendet.
  • Betroffene sollten in nächster Zeit besonders vorsichtig sein, wenn sie verdächtige E-Mails, SMS oder Anrufe erhalten.
  • Prüfen Sie, ob Ihnen unter Umständen Schadenersatz zusteht.
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Air-France/KLM-Datenleck: Welche Daten sind betroffen?

Das Datenleck betrifft ein Kundendienstsystem, das von einem externen Anbieter betrieben wird. Über diesen Angriff sind nach aktuellen Erkenntnissen unter anderem folgende Daten abgegriffen worden:

  • vollständiger Name,
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
  • Mitgliedsnummer und Status im Vielfliegerprogramm „Flying Blue“,
  • Betreffzeilen von Serviceanfragen.

Laut den Airlines nicht betroffen sind: Passwörter, Reisedaten, Vielfliegermeilen, Pass- oder Kreditkartendaten.

Ich bin betroffen vom Datenklau: Was kann ich jetzt tun?

Ihre persönlichen Daten könnten für gezielte Phishing-Versuche oder betrügerische Anrufe genutzt werden. Seien Sie daher in der nächsten Zeit besonders aufmerksam bei unerwarteten Kontaktaufnahmen.

  • Öffnen Sie keine E-Mails, die Ihnen ungewöhnlich oder zweifelhaft vorkommen.
  • Klicken Sie nicht auf Links in verdächtigen E-Mails oder SMS.
  • Öffnen Sie keine Anhänge von unbekannten Absendern.
  • Ändern Sie sicherheitshalber Passwörter bei relevanten Konten – am besten mit individuellen, starken Kennwörtern.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen. Melden Sie verdächtige Abbuchungen umgehend Ihrer Bank.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihnen Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Dafür können Sie das kostenlose Online-Tool der Verbraucherzentralen nutzen.

Tipps zur Datensparsamkeit: Wie kann ich meine Kundendaten generell schützen?

Allgemein gilt: Je weniger persönliche Daten Sie preisgeben, desto geringer ist das Risiko bei einem Datenleck.

  • Überlegen Sie bei jeder Eingabe, welche Daten wirklich notwendig sind.
  • Geben Sie nur die Pflichtangaben an, zum Beispiel für eine Bestellung Name und Lieferadresse – weitere Angaben wie Geburtsdatum sind oft nicht nötig.
  • Verwenden Sie, wo möglich, ein Pseudonym.
  • Widersprechen Sie der Nutzung Ihrer Daten für Werbung oder Profilbildung.
  • Übertragen Sie sensible Daten wie Bank- oder Kreditkartendetails nur über gesicherte Verbindungen („https“ in der Adresszeile, erkennbar am Schloss-Symbol).
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

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BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

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