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HIS: Verbraucher:innen sollten Recht auf kostenlose Selbstauskunft nutzen

Stand:
Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS) hilft Versicherern bei der Aufklärung von Schadenfällen, bei denen sie Manipulation vermuten. Es bietet aber auch Versicherungsnehmer:innen die Möglichkeit der Selbstauskunft. Was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie hier.
Eine beschädigte Autofront nach einem Unfall.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Hinweis- und Informationssystem (HIS) melden Versicherer Auffälligkeiten im Schaden- oder Leistungsfall, etwa wenn Sie viele Versicherungsfälle innerhalb kurzer Zeit melden.
  • Versicherungsunternehmen schützen sich damit vor Missbrauch.
  • Seit 2018 können Sie als Versicherungsnehmer:in im HIS aber auch eine kostenlose Selbstauskunft einholen.
  • Fehlerhafte Angaben können so korrigiert werden.
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Was genau ist das Hinweis- und Informationssystem (HIS)? 

Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist eine Auskunftei, die Versicherer gegen Versicherungsbetrug schützt. Im Auftrag des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sammelt die Besurance HIS GmbH in Wiesbaden die Meldungen, die die beteiligten Versicherungsunternehmen eingereicht haben. Aus der Perspektive der Versicherer sind es vor allem untypische Schadenhäufigeiten und Auffälligkeiten im Schadensfall, aber auch gesundheitliche Konstellationen, die als besonders risikoreich eingestuft werden.  

Einträge in die HIS-Datei sollen der Doppelversicherung und insbesondere dem Versicherungsbetrug vorbeugen. Sie sind zulässig, sofern die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Die Daten werden in der Regel gemäß Bundesdatenschutzgesetz nach vier Kalenderjahren gelöscht.

Erfasst werden Versicherungsfälle in den Kategorien

  • Immobilie,
  • Fahrzeug,
  • Person. 

Unter der Kategorie "Person" können Versicherungssparten wie Rechtsschutz-, private Haftpflicht-, Transport- (mit Reiserücktritt, Reisegepäck) und Lebensversicherung gemeldet werden. Zu Letzterer zählt auch der Berufsunfähigkeitsschutz.

Gut zu wissen: Versicherer haben sich verpflichtet, betroffene Verbraucher:innen über die Meldung zu informieren.

Wie können sich Einträge negativ auf mich auswirken?

Wenn Sie als Versicherungsnehmer:in innerhalb kurzer Zeiträume mehrere Schäden, zum Beispiel im Haus wegen kleinerer Leitungsswasserschäden, zur Regulierung anmelden, geraten Sie schnell ins Visier von Versicherungsunternehmen – und damit in die HIS-Datenbank.

Wie in jeder großen Datei kann es bei den Einträgen aber auch zu Fehlern kommen. Diese können sich, wie auch bei SCHUFA-Einträgen, für Betroffene negativ auswirken. In der Folge können Ihre Versicherungsprämien steigen oder die Versicherung im schlechtesten Fall einen Vertragsabschluss verweigern. Übrigens können nicht nur falsche Einträge zu einer Erhöhung Prämienerhöhung oder Vertragsverweigerung führen, sondern auch Meldungen über bereits abgelehnte Anträge bei einem Versicherer wegen Vorerkrankungen.

Nutzen Sie deshalb Ihr Recht auf kostenlose Selbstauskunft. Sie können diese einmal pro Jahr nutzen und eine Korrektur einfordern, sollten Sie Fehler feststellen. Den Antrag können Sie entweder schriftlich stellen und eine Ausweiskopie beifügen:

  • informa HIS GmbH
    Kreuzberger Ring 68
    65205 Wiesbaden 

Oder Sie nutzen das dazugehörige Online-Formular auf der Internetseite des Unternehmens.

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