Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Invalidenrente: Aufs Geburtsjahr kommt es an

Stand:
Wer aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeitskraft verliert, bevor er das Pensionsalter erreicht hat, hat Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Off

Das Gesetz unterscheidet zwischen vollständiger und teilweiser Erwerbsminderung. Sind die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente gegeben, bekommt ein Versicherter eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn er aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung innerhalb einer Fünf-Tage-Woche weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.

Lediglich die Hälfte der Rente geht an diejenigen, die innerhalb der Fünf-Tage-Woche noch drei aber nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Es sei denn, es lässt sich keine Teilzeitstelle finden. Dann steht dem Versicherten der volle Satz zu.

Völlig leer gehen alle aus, die noch mindestens sechs Stunden arbeiten können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte noch seinen angestammten Beruf ausüben kann. Geprüft wird allein die Fähigkeit, irgendeiner Tätigkeit nachzugehen.

Eine Sonderregelung sieht das Gesetz für alle vor, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Sie haben weiterhin Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente (sogenannte Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit). Dabei wird geprüft, ob der Arbeitnehmer nur noch weniger als sechs Stunden in dem bislang ausgeübten Beruf tätig sein kann. In diesem Zusammenhang stellt sich die - in den letzten Jahren häufig zu Gerichtsverfahren führende - Frage, ob der Versicherte einer zumutbaren anderen Tätigkeit (sogenannter Verweisungsberuf) nachgehen kann. Auch für die Höhe dieser Rente gilt: Sie liegt erheblich niedriger als vor der Reform.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.