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Um sich gegen Schäden aus Überschwemmungen, Rückstau oder auch Schneedruck abzusichern, brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
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LucyKaef / Pixabay
Das Wichtigste in Kürze:
Mit Elementarschäden sind die Schäden gemeint, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Je nach Art des Schadens greift die Wohngebäude-, die Hausrat- oder ein zusätzlicher Elementarbaustein.
Eine Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung sollte jede:r Hausbesitzer:in haben.
Ein unabhängiger Anbietervergleich lohnt sich, denn die Beitragsunterschiede schwanken von Versicherer zu Versicherer.
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Unwetter und Naturkatastrophen nehmen aufgrund des Klimawandels immer mehr zu. In Deutschland sind nur rund 54 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Fragt man nach dem Grund, sagen viele: "Wir wohnen doch gar nicht am Fluss. Uns kann doch nichts passieren." Das stimmt so nicht. Starkregen kann Sie überall treffen und Schäden verursachen – auch wenn Sie auf einem Berg wohnen.
Mit Elementarschäden sind die Schäden gemeint, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Darunter fallen Schäden durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche.
Je nach Schadensart greift nun die eine oder andere Versicherung: Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag sind über die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung abgesichert. Für andere Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden, wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck, ist meist die so genannte Elementarschadenversicherung erforderlich. Sie schließen sie in Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung oder durch Erweiterung dieser Verträge ab. Einzelgefahren sind dabei in der Regel nicht ab- oder zuwählbar.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht eine Verpflichtung der Versicherer vor, dass Neuverträge in der Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten und bestehende Wohngebäudepolicen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt um den wichtigen Elementarschutz erweitert werden.
Welche Schäden deckt eine Elementarschadenversicherung ab, welche nicht?
Eine Überschwemmung liegt vor, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder wenn das Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Gelangt dabei Grundwasser an die Oberfläche und dann ins Haus, besteht auch dafür Versicherungsschutz. Nicht versichert sind Schäden durch eine Sturmflut und Schäden durch Grundwasser, wenn es nicht an die Oberfläche gelangt. Dringt Grundwasser also von unten in das Mauerwerk des Kellers ein, weil es erheblich gestiegen ist, handelt es sich nicht um einen versicherten Schaden. In der Praxis besteht hier häufig das Problem der Beweisführung, in welcher Weise ein Schaden durch Grundwasser verursacht wurde.
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung in das Haus gelangt. Achtung: Nicht versichert können Schäden durch Rückstau sein, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden ist!
Versicherungsschutz für Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch besteht nur dann, wenn das Ereignis naturbedingt ist. Schäden, die durch menschlichen Einfluss hervorgerufen werden, sind nicht versichert. Dies gilt beispielsweise für Schäden durch den Steinkohleabbau oder Bautätigkeiten.
Ein Schaden durch Schneedruck liegt beispielsweise vor, wenn das Dach durch das Gewicht des Schnees einstürzt. Gehen Schnee oder Eismassen an Berghängen nieder, handelt es sich um eine Lawine. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen, wenn der Schnee von Bäumen niedergeht.
Fünf Schritte zum passenden Versicherungsschutz
Sie möchten sich gegen Risiken absichern, die durch Wirken der Natur verursacht werden? Die folgenden fünf Schritte bieten Ihnen eine Orientierung. Die Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Versicherern sind enorm. Lassen Sie sich im Zweifel unabhängig beraten. Die Stiftung Warentest bietet Testberichte zu Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherungen. Beratung erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale vor Ort.
Schritt 1: Was sollten Sie versichern? Schäden durch Hochwasser oder Starkregen und viele andere Elementarschäden können Ihren Hausrat wie auch Ihr Haus betreffen. Eine All-inclusive-Versicherung gibt es leider nicht. Eine Elementarschadensversicherung gibt es in der Regel auch nicht separat, sondern nur als Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
Eine Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschadenschutz sollten Sie für Ihr Wohnhaus auf jeden Fall abschließen. Damit versichern Sie auch Anbauten oder Nebengebäude gegen bestimmte Gefahren wie Sturm, Hagel, Brand und Leistungswasser sowie besagte Elementarschäden. Eine Hausratversicherung schützt Ihr sonstiges bewegliches Hab und Gut, das sich in Ihrem Haushalt befindet.
Sie überlegen, auch Ihre Einrichtung gegen Elementarschäden zu versichern?
Diese Fragen erleichtern Ihnen die Entscheidung: ➔ Kann Ihr Hausrat durch eine Überschwemmung durch Starkregen, Hochwasser oder Rückstau aus der Kanalisation im Erd- oder Untergeschoss zu einem großen Teil vernichtet werden? ➔ Können und wollen Sie sich dann aus eigenen Ersparnissen ohne große Probleme alles neu anschaffen?
Die Antwort auf Frage 1 lautet "ja", auf Frage 2 "nein"? Dann sollten Sie auch in Ihrer Hausratversicherung eine Elementarschadensklausel aufnehmen lassen. Dieses Musterschreiben hilft Ihnen dabei.
Schritt 2: Prüfen Sie Ihre Verträge Schauen Sie zuerst nach, welche Versicherungen Sie schon haben, bevor Sie eine neue abschließen. Prüfen Sie, ob in Ihrem Versicherungsschein bei den versicherten Risiken auch Elementarschäden erwähnt sind.
➔ Ja, Sie sind versichert? Prüfen Sie nun weiter unter Schritt 3, ob Ihre Klausel den Schutz bietet, den Sie benötigen. Längst bieten nicht alle Versicherer einen umfassenden Schutz gegen Elementarschäden an. ➔ Nein, Sie sind nicht versichert? Dann sollten Sie bei Ihrem aktuellen Versicherer ein Angebot einholen. Hier hilft zum Beispiel das Musterschreiben in der Anlage. Für Sie geht es weiter mit Schritt 4.
Schritt 3: Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen
Folgende Punkte sollten in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt werden:
➔ Überschwemmung ➔ Rückstau ➔ Erdbeben ➔ Erdsenkung ➔ Erdrutsch ➔ Schneedruck ➔ Lawinen ➔ Vulkanausbruch ➔ Ja, alle Klauseln, die für Sie wichtig sind, sind Bestandteil Ihres Vertrages. Für Sie ist alles in Ordnung. Sie müssen sich nicht die Mühe machen, neue Angebote einzuholen. Ausnahme: Sie möchten prüfen, ob Sie auch preisgünstig versichert sind. Dann geht es weiter mit Schritt 5. ➔ Nein, nicht alle Klauseln, die für Sie wichtig sind, sind auch Bestandteil Ihres Vertrages. Holen Sie bei Ihrem aktuellen Versicherer ein Angebot ein. Hier hilft Ihnen dieses Musterschreiben. Für Sie geht es weiter mit Schritt 4.
Schritt 4: Holen Sie ein Angebot von Ihrem Versicherer ein
Für ein Angebot wenden Sie sich an Ihren Versicherungsvermittler oder senden Sie unser Musterschreiben aus dem Anhang direkt an Ihre Versicherungsgesellschaft. ➔Der Versicherer macht Ihnen ein Angebot, das Sie annehmen werden. Für Sie ist alles in Ordnung und Sie müssen sich nicht die Mühe machen, neue Angebote einzuholen. ➔In dem Angebot sind nicht alle Klauseln drin, die Ihnen wichtig sind. Für Sie geht es weiter mit Schritt 5.
Schritt 5: Holen Sie Angebote von einem oder mehreren Versicherern ein Ihr aktueller Versicherer macht Ihnen kein oder nur ein unzureichendes Angebot? Holen Sie bei einem oder mehreren Anbietern ein neues Angebot ein. Nutzen Sie hierfür unser Musterschreiben.
Zu welchen Konditionen ein Versicherer den Antrag auf Elementarschadenversicherung als zusätzlichem Versicherungsschutz zur Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung annimmt, entscheidet er nach dem Schadensverlauf der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte. Viele Versicherer beurteilen die Versicherbarkeit einzelner Gebäude dabei nach Gefährdungsklassen, die nach der statistischen Hochwasser-Häufigkeit gegliedert sind.
Dazu werden mittels eines Zonierungssystems für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), bestimmte Risikoregionen (so genannte ZÜRS-Zonen) unterschieden:
Klasse 4 (hohe Gefährdung): Hochwasser mindestens 1x in 10 Jahren
Klasse 3 (mittlere Gefährdung): Hochwasser 1x in 10 bis 100 Jahren
Klasse 2 (geringe Gefährdung): Hochwasser seltener als 1x in 100 Jahren
Klasse 1 (sehr geringe Gefährdung): nach gegenwärtiger Lage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen
Mit einbezogen wird auch, ob im näheren Umkreis des Gebäudes ein Bach liegt. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) liegen 1,5 Prozent der Gebäude in den beiden Zonen mit hohem Risiko. Sind Sie Eigentümer:in eines Hauses in Gefährdungsklasse 4, spiegelt sich dieses erhöhte Risiko in häufig unbezahlbaren Versicherungsbeiträgen bzw. hohen Selbstbehalten wider.
Selbst wenn das Haus nicht in einem Hochwasser-Risikogebiet liegt, kann der Versicherer den Versicherungsschutz verweigern, wenn mehrmals Wasser bei starkem Regen in den Keller gelaufen ist. Die letzte Entscheidung, inwieweit und zu welchen Konditionen Versicherungsschutz zu erhalten ist, liegt somit stets beim Versicherer.
Pflichten der Versicherungsnehmer
Bei einer Elementarschadenversicherung in Kombination mit Wohngebäude- oder auch Hausratversicherung müssen Sie in überflutungsgefährdeten Räumen Rückschlagklappen anbringen und dafür sorgen, dass sie funktionieren. Kombinieren Sie sie mit der Wohngebäudeversicherung, müssen Sie die Abflussleitungen auf dem Grundstück freihalten.
Und wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Sachen im Kellerbereich meist mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Verletzen Sie eine dieser Pflichten, zahlt der Versicherer unter Umständen nicht oder nur teilweise. Grundsätzlich kann die Gesellschaft einen solchen Vertrag ordentlich zur nächsten Hauptfälligkeit oder auch außerordentlich (zum Beispiel nach einem Schaden) kündigen.
Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden, wenn es nur herein geregnet hat. Deshalb müssen Fenster und Türen bei Unwettern immer geschlossen sein. Aber auch rund um Haus und Keller müssen Sie Vorsorge treffen: Kann Wasser zum Beispiel durch Risse ins Haus eindringen, sind Probleme mit dem Versicherungsschutz programmiert, wenn diese bei Unwetter für "Land unter" sorgen. Mit wasserdichtem Versiegeln von Kellern oder dem Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster schützen Sie sich darüber hinaus gegen das Fluten des Kellers.
Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen
Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.