Kostenloses Online-Seminar "High Protein – Hype oder tatsächlicher Proteinbedarf?" am 7. August um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Härtefallregelung beim Zahnersatz: Wer hat Anspruch?

Stand:
Wer wenig Geld hat, kann von der gesetzlichen Krankenkasse mehr Zuschuss zum Zahnersatz erhalten. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen hier.
Altersarmut: Seniorin zählt Kleingeld

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer wenig Geld hat, kann von der gesetzlichen Krankenkasse 100 Prozent Zuzahlung zum Basis-Zahnersatz bekommen.
  • Diese sogenannte Härtefallregelung muss beantragt und das Einkommen muss nachgewiesen werden.
  • Wer leicht über der Einkommensgrenze liegt, kann ebenfalls einen höheren Festzuschuss bekommen. Dieser wird individuell berechnet.
On

Für wen gilt die Härtefallregelung beim Zahnersatz?

Den doppelten Festzuschuss und damit eine volle Kostenübernahme beim Basis-Zahnersatz erhalten Menschen mit besonders geringem Einkommen.

Für 2025 ist die Grenze der monatlichen Bruttoeinnahmen auf 1.498 Euro festgelegt. Mit einem Angehörigen erhöht sich diese Grenze auf 2.059,75 Euro, für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen um weitere 374,50 Euro. Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Eheleute und gleichgeschlechtliche Lebenspartner:innen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.

Anspruchsberechtigt sind außerdem Bezieher:innen von Bürgergeld, BAföG, Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge und Grundsicherung im Alter. Ebenso berechtigt sind Heimbewohner:innen, deren Unterbringung die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge trägt.

Wie muss ich vorgehen?

Sie müssen diesen besonderen Krankenkassenzuschuss beantragen. Das Formular dafür gibt es bei der Krankenkasse oder bei der Zahnärztin bzw. dem  Zahnarzt.

Auf dem Antragsformular müssen Sie eintragen, welche Hilfe Sie erhalten, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie viele Personen im Haushalt leben. Sie müssen Einkommensnachweise in Kopie beilegen.

Die Krankenkasse prüft den Antrag. Lehnt sie ihn ab, können Sie Widerspruch einlegen. Die volle Kostenübernahme gilt jedoch nur für die Regelversorgung. Wünschen Sie einen Zahnersatz, der darüber hinaus geht, müssen Sie auch als Härtefall selbst zuzahlen.

Was ist, wenn ich leicht über der Grenze liege?

Wer leicht über der Einkommensgrenze für die Härtefallregelung liegt, kann trotzdem einen erhöhten Festzuschuss erhalten. Das nennt sich  "individuelle Härtefallregelung". Patient:innen bekommen dann nicht den doppelten Festzuschuss wie im normalen Härtefall, aber immerhin einen erhöhten Festzuschuss. Die Höhe wird individuell berechnet und hängt vom Einkommen und den Kosten des Zahnersatzes ab. Wer im Jahr 2025 nahe an der oben genannten Grenze von 1.498 Euro liegt, sollte sich deshalb an seine Krankenkasse wenden.

Die Krankenkassen übernehmen jedoch nur die Kosten der Regelversorgung und zahlen nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Deshalb müssen Sie die Rechnung der Zahnärztin oder des Zahnarztes einreichen. Für den Antrag sind grundsätzlich die Bruttoeinnahmen in dem Monat vor Eingliederung des Zahnersatzes maßgeblich.

Logo des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: Optimier dich! (3/6)

Digitale Halbgötter in weiß ohne Doktortitel und Gesundheitsprodukte, die krank machen können — dies und mehr in der dritten Episode unserer Podcastreihe "dürfen die das?" rund um unseriöse Influencer und Onlinewerbung.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.