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Härtefallregelung beim Zahnersatz: Wer hat Anspruch?

Stand:
Wer wenig Geld hat, kann von der gesetzlichen Krankenkasse mehr Zuschuss zum Zahnersatz erhalten. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen hier.
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer wenig Geld hat, kann von der gesetzlichen Krankenkasse 100 Prozent Zuzahlung zum Basis-Zahnersatz bekommen.
  • Diese sogenannte Härtefallregelung muss beantragt und das Einkommen muss nachgewiesen werden.
  • Wer leicht über der Einkommensgrenze liegt, kann ebenfalls einen höheren Festzuschuss bekommen. Dieser wird individuell berechnet.
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Für wen gilt die Härtefallregelung beim Zahnersatz?

Den doppelten Festzuschuss und damit eine volle Kostenübernahme beim Basis-Zahnersatz erhalten Menschen mit besonders geringem Einkommen.

Für 2025 ist die Grenze der monatlichen Bruttoeinnahmen auf 1.498 Euro festgelegt. Mit einem Angehörigen erhöht sich diese Grenze auf 2.059,75 Euro, für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen um weitere 374,50 Euro. Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Eheleute und gleichgeschlechtliche Lebenspartner:innen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.

Anspruchsberechtigt sind außerdem Bezieher:innen von Bürgergeld, BAföG, Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge und Grundsicherung im Alter. Ebenso berechtigt sind Heimbewohner:innen, deren Unterbringung die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge trägt.

Wie muss ich vorgehen?

Sie müssen diesen besonderen Krankenkassenzuschuss beantragen. Das Formular dafür gibt es bei der Krankenkasse oder bei der Zahnärztin bzw. dem  Zahnarzt.

Auf dem Antragsformular müssen Sie eintragen, welche Hilfe Sie erhalten, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie viele Personen im Haushalt leben. Sie müssen Einkommensnachweise in Kopie beilegen.

Die Krankenkasse prüft den Antrag. Lehnt sie ihn ab, können Sie Widerspruch einlegen. Die volle Kostenübernahme gilt jedoch nur für die Regelversorgung. Wünschen Sie einen Zahnersatz, der darüber hinaus geht, müssen Sie auch als Härtefall selbst zuzahlen.

Was ist, wenn ich leicht über der Grenze liege?

Wer leicht über der Einkommensgrenze für die Härtefallregelung liegt, kann trotzdem einen erhöhten Festzuschuss erhalten. Das nennt sich  "individuelle Härtefallregelung". Patient:innen bekommen dann nicht den doppelten Festzuschuss wie im normalen Härtefall, aber immerhin einen erhöhten Festzuschuss. Die Höhe wird individuell berechnet und hängt vom Einkommen und den Kosten des Zahnersatzes ab. Wer im Jahr 2025 nahe an der oben genannten Grenze von 1.498 Euro liegt, sollte sich deshalb an seine Krankenkasse wenden.

Die Krankenkassen übernehmen jedoch nur die Kosten der Regelversorgung und zahlen nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Deshalb müssen Sie die Rechnung der Zahnärztin oder des Zahnarztes einreichen. Für den Antrag sind grundsätzlich die Bruttoeinnahmen in dem Monat vor Eingliederung des Zahnersatzes maßgeblich.

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