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Zahnärztliche Zweitmeinung und Auktionsportale

Stand:
Eine zweite Meinung ist grundsätzlich immer möglich. Hier helfen Krankenkassen und Zahnärzteschaft weiter. Auktionsportale bieten einen Preis-Überblick.
Paar mittleren Alters schaut zusammen in den Laptop auf der Couch.

Eine zweite Meinung ist grundsätzlich immer möglich. Hier helfen Krankenkassen und Zahnärzteschaft weiter. Auktionsportale bieten einen Preis-Überblick.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Jeder Versicherte hat das Recht auf eine zweite Meinung. Kosten fallen dabei nicht an.
  • Krankenkassen bieten dabei Unterstützung an, bei der Zahnärzteschaft gibt es seit 2005 das Zweitmeinungsmodell.
  • Auktionsportale können hilfreich sein, sagen jedoch nichts über die Qualität des Zahnarztes und den endgültigen Preis aus.
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Wann besteht ein Recht auf eine zweite Meinung?

Patienten haben ein Recht auf freie Arzt- und Klinik-Wahl und damit prinzipiell immer die Möglichkeit zu einer zweiten Meinung. Jeder Versicherte kann bei Zweifeln an der vorgeschlagenen Therapie einen anderen Arzt aufsuchen, um eine zweite Meinung zu bekommen. Weil Zahnbehandlungen oft mit einem hohen Eigenanteil verbunden sind, ist gerade hier ein zweiter Kostenvoranschlag sinnvoll.

Wie komme ich an eine zweite Meinung?

Patienten können direkt zu einem anderen Zahnarzt gehen oder Angebote der Krankenkassen nutzen, die ärztliche Zweitmeinungen teils mit eigenen Ärzten oder kooperierenden Zentren anbieten.

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und Zahnärztekammern haben 2005 das "Zweitmeinungsmodell" eingeführt. Speziell geschulte Zahnersatzgutachter prüfen die Art der vorgeschlagenen Therapie, also etwa ob ein Implantat besser ist als eine Brücke, und nehmen die Kosten unter die Lupe. Diese Patientenberatungsstellen der Zahnärzteschaft helfen bei Fragen zu neuen Behandlungsmethoden, zu Behandlungsalternativen, zu Risiken und Kosten. Sie sind je nach KZV unterschiedlich erreichbar. Auch private Initiativen bieten einen Zweitmeinungsservice, sind aber teils kostenpflichtig.

Wie hilfreich sind Auktionsportale?

Bei verschiedenen Internetportalen können Patienten den Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes hochladen und erhalten von registrierten Zahnärzten per Auktion Gegenangebote - oft deutlich preiswerter, allerdings ohne, dass der bietende Zahnarzt den Patienten   persönlich gesehen hat. Der Bundesgerichtshof entschied schon 2010, dass medizinische Auktionen mit geltenden Normen des Wettbewerbs- und Berufsrechts vereinbar sind. Die Stiftung Warentest prüfte solche Seiten 2006 und lobte die Vorteile des  Wettbewerbs. Allerdings sei es je nach Anbieter recht kompliziert, die Daten des Heil- und Kostenplans korrekt einzugeben.

Mit dem Preisvergleich im Internet gehen Patienten keine Verpflichtung ein. Allerdings sollte nicht allein der Preis zählen, sondern auch Wohnortnähe, Eindruck der Praxis und Vertrauen zum Zahnarzt.

Entscheidet sich ein Patient für ein Angebot, muss dieser neue Zahnarzt einen eigenen Heil- und Kostenplan erstellen. Abweichungen vom Auktionsangebot sind möglich. Wenn die Planung teurer ausfällt als das erste Angebot, sollte man  eine Begründung verlangen. Ein Auktions-Preisvergleich kann auch eine gute Grundlage für eine Preisverhandlung mit dem eigenen Zahnarzt sein.

 

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