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„Klar Tisch!“: Neuer Podcast zu Lebensmittel-Kennzeichnung
Stand:
Das Portal Lebensmittelklarheit.de gibt’s jetzt auch für die Ohren. Hören Sie jetzt in unseren neuen Podcast „Klar Tisch!“ rein!
Foto:
beatleoff / stock.adobe.com
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Neuer Podcast: Was ist „Klar Tisch!“?
Das Online-Portal Lebensmittelklarheit.de bekommt ein neues Format: den Podcast „Klar Tisch!“. Jede Podcast-Episode widmet sich einem spannenden Thema aus der Welt der Lebensmittel-Kennzeichnung. Die erste Episode von „Klar Tisch!“ ist jetzt online, ab April 2022 soll der Podcast regelmäßig erscheinen.
Das Ziel von „Klar Tisch!“:
Probleme bei der Lebensmittel-Kennzeichnung aufzeigen
Marketingtricks entlarven
Lösungen finden
Für mehr Klarheit und Wahrheit in der Lebensmittelkennzeichnung sorgen
Alibi-Zutaten – jetzt in Episode 1 hören!
Die erste Episode von „Klar Tisch!“ ist bereits online, darin geht es um das Thema Alibi-Zutaten.
Unter dem Titel „Mehr Schein als Sein – wenn Zutaten nur als Alibi auftauchen" diskutieren „Klar Tisch!“-Moderatorin Nicole Schöppler und Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit, Fragen wie diese:
Was sind sogenannte „Alibi-Zutaten“?
Warum werden so viele Produkte mit Zutaten beworben, die nur minimal enthalten sind?
Dürfen Hersteller das überhaupt?
Wir erklären im Podcast die komplizierte Rechtslage, bei der es viele Ausnahmen und Sonderregelungen gibt.
Hier können Sie jetzt direkt in die erste Folge reinhören!
Die Werbung mit Alibi-Zutaten ist ein Dauerärgernis auf Lebensmittelklarheit.de. Immer wieder beschweren sich Verbraucher:innen über Produkte, auf denen prominent auf der Verpackung mit einer speziellen oder besonders hochwertigen Zutat geworben wird. Tatsächlich ist diese aber nur in Kleinstmengen im Produkt enthalten.
Stattdessen besteht das Produkt hauptsächlich aus anderen, oft preiswerteren Zutaten. Häufig sind zusätzlich Aromen und Farbstoffe oder färbende Lebensmittel zugesetzt. Der typische Geschmack und die typische Farbe können dann vor allem aus diesen Zusätzen stammen, anstelle aus der hervorgehobenen Zutat.
Wo finde ich den Podcast „Klar Tisch!“?
Unseren Podcast „Klar Tisch!“ rund um das Thema Lebensmittel-Kennzeichnungen finden Sie auf allen bekannten Podcast-Plattformen:
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Gesetzliche Regelungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln
Damit Sie beim Kauf von Lebensmitteln mehr Orientierung haben, müssen bestimmte Informationen zu den Produkten darauf gekennzeichnet werden. Zu diesen Angaben gehören zum Beispiel
Vorgaben für die Kennzeichnung gibt es auch für Nahrungsergänzungsmittel. Die Unterschiede und gesetzlichen Regelungen finden Sie in diesem separaten Artikel: Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln.
Verwirrende Angaben auf Lebensmitteln: Ihre Hilfe ist gefragt!
Melden Sie Produkte, von denen Sie sich getäuscht fühlen! Wenn es Angaben auf Lebensmitteln gibt, die Sie verwirrend finden, oder Produkte, von denen Sie sich getäuscht fühlen, schreiben Sie uns. Wir prüfen Ihre Beschwerde und veröffentlichen berechtige Fälle auf Lebensmittelklarheit.de . Das bewirkt bei vielen Anbietern ein Umdenken.
Wer möchte nicht bis ins hohe Alter körperlich und geistig fit bleiben? Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Einkauf von Lebensmitteln achten können, wie Sie Werbefallen und Mogelpackungen erkennen und geben Informationen rund ums Essen und Trinken.
Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen
Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.