Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment“ am 23. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Zucker clever eingespart

Stand:
In verarbeiteten Produkten steckt oft mehr Zucker als es auf den ersten Blick scheint. Wie viel Zucker sich bei Getränken und Snacks einsparen lässt, zeigen die folgenden Beispiele. Der Schlüssel für eine zuckerärmere Ernährung ist dabei: Selbst machen und weniger süße Zutaten wählen.
Off

Purer Fruchtsaft enthält so viel Zucker wie Limonade oder Cola. Mischt man ihn mit Wasser zu einer Schorle, verringert sich der Gehalt spürbar – je höher der Wasseranteil im Getränk, desto weniger Zucker. Noch weniger Zucker enthält Infused Water. Es lässt sich z.B. aus Wasser mit einem Schuss Zitronensaft und einigen Blättern Minze leicht selbst mixen. Wer Near-Water-Getränke lieber fertig gemischt kauft, kann an der Zutatenliste erkennen, ob Süßungsmittel oder andere Zusatzstoffe enthalten sind.

Bei Frühstückscerealien lässt sich viel Zucker einsparen. Cornflakes beispielsweise gibt es mit und ohne Zucker – Zutatenliste beachten! Wer süße Knuspermüslis durch ein Basismüsli aus Getreideflocken und Nüsse ersetzt, kann ganz auf Zucker verzichten. Vorsicht bei fertigen Müslimischungen: Je höher der Anteil an Trockenfrüchten wie Rosinen, Dattel- oder Apfelstückchen, desto höher ist auch der Zuckergehalt.

Fruchtjoghurt aus dem Supermarkt enthält oft so viel Zucker, dass schon ein Becher davon die Hälfte der Menge enthält, die als täglich akzeptabel gilt. Wer Zucker sparen will, sollte solche Fertigprodukte mit Naturjoghurt strecken. Noch besser ist eine Mischung aus Naturjoghurt und frischen Früchten der Saison, zum Beispiel Heidelbeeren oder Erdbeeren.

Bei Schokolade gibt es beim Zuckergehalt eine einfache Regel: je dunkler die Tafel, desto weniger Zucker enthält sie. Kalorienärmer ist sie wegen des Fettgehalts jedoch nicht unbedingt.

Bei Kuchen kann der Zuckergehalt je nach Rezeptur sehr unterschiedlich ausfallen. Hefeteig kommt meist mit weniger Zucker aus als Rührteig. Belegt mit frischen Früchten der Saison ergibt das einen süßen Genuss ohne übermäßig viel Zucker.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Paket im Briefkasten

Viel Geld für wenig Leistung

Verbraucherzentrale warnt vor teuren Drittanbietern für Nachsendeauftrag und Co.
Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.