Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln ist auf EU-Ebene einheitlich geregelt. Allerdings gibt es Lücken in der Kennzeichnungspflicht.
Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Rohstoffen stammen, muss dies kenntlich gemacht werden.
- Erzeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, wie Milch oder Fleisch, bleiben ohne Hinweis auf die eingesetzte Gentechnik. Zufällige und unbeabsichtigte, technisch unvermeidbare gentechnische Verunreinigungen müssen bis zu einem Anteil von 0,9 % je Zutat nicht deklariert werden.
- In Deutschland sind Lebensmittel mit dem Logo "ohne Gentechnik" auf dem Markt.
Wir geben einen Überblick über:
Kennzeichnung von Gen-Lebensmitteln
Alle Lebensmittel, Zutaten, Zusatzstoffe, Vitamine, die in Lebens- und Futtermitteln verarbeitet werden und aus einem gentechnisch veränderten Organismus (GVO) stammen oder gentechnisch veränderte Mikroorganismen enthalten, sind kennzeichnungspflichtig.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die jeweilige gentechnische Veränderung im Endprodukt analytisch nachweisbar ist.
Die folgende Übersicht führt beispielhaft (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Produkte auf, die gekennzeichnet werden müssen:
Lebensmittel selbst ist GVO | z.B. Sojabohnen, Mais |
Zutat des Lebensmittels stammt aus GVO | Sojamehl, Sojaschrot, Sojaflocken, Sojaeiweiß, Sojasoße, Tofu,Sojamilch,Sojasprossen, Pflanzenöl etc. aus Gen-Soja Maismehl, Maisgrieß, Maiskeimöl, Maisstärke, Maltodextrin etc. aus Gen-Mais pflanzliches Öl / Pflanzenöl aus Rapsöl, pflanzliches Öl / Pflanzenöl aus Baumwollsaat etc. |
Zusatzstoff aus GVO | Emulgator Lecithin (E 322), Mono- und Diglyceride etc. aus Gen-Soja Xanthan, Maltit, Sorbit etc. aus Gen-Mais |
Vitamin aus GVO | z.B. Vitamin E / Tocopherol aus Gen-Soja |
Aroma aus GVO | Aromen z.B. aus Sojaeiweiß |
Futtermittel oder Futtermittelzusätze aus GVO | z.B. Soja, Mais, Raps, Baumwolle |
Lebensmittel ohne Hinweis auf Gentechnik
Erzeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, bleiben ohne einen entsprechenden Hinweis auf Gentechnik. Auch Zusatzstoffe, Vitamine und Aromen, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, müssen nicht entsprechend gekennzeichnet werden.
Zudem ist eine Kennzeichnung von gentechnisch hergestellten Enzymen, die als Verarbeitungshilfsstoffe dienen, nicht vorgesehen. Dabei werden heute schon zahlreiche gentechnisch hergestellte Enzyme verwendet. Der Einsatzbereich von Enzymen erstreckt sich auf das gesamte Lebensmittelsortiment. Sie werden zum Beispiel zur Herstellung von Brot- und Backwaren, Bier, Wein, Obstsäften etc. genutzt.
Die folgende Übersicht führt beispielhaft (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Produkte auf, die nicht gekennzeichnet werden müssen:
Erzeugnisse von Tieren, die mit Futtermitteln oder Futtermittelzusätzen aus GVO gefüttert wurden | Fleisch, Wurst, Fischerzeugnisse, Milch- und Milchprodukte, Eier |
Vitamine, Zusatzstoffe, Aromen mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt |
Vitamin B2, B12, Ascorbinsäure etc. |
Enzyme mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt |
Chymosin (Käse), Amylasen (Brot und Backwaren), Pektinasen (Fruchtsäfte) etc. |
Unbeabsichtigte Verunreinigung bleibt ohne Kennzeichnung
Durch Anbau, Transport und Verarbeitung können gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in nicht gentechnisch hergestellte Produkte gelangen. Mit zunehmendem Einsatz der Gentechnik sind diese "zufälligen" Verunreinigungen immer schwerer zu vermeiden. Solche unbeabsichtigten GVO-Verunreinigungen in Lebensmitteln müssen bis zu einem Schwellenwert von 0,9 % je Zutat nicht gekennzeichnet werden. Der Hersteller muss den zuständigen Behörden nachweisen, dass er seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat, Verunreinigungen zu vermeiden.
Kann das Unternehmen keine geeignete Nachweise erbringen, muss auch unterhalb des Schwellenwertes gekennzeichnet werden.
Art der Kennzeichnung
Für Lebensmittel, die für Endverbraucher/innen bestimmt sind oder die an Anbieter von Gemeinschafstverpflegungen geliefert werden, gilt gleichermaßen folgende Kennzeichnungsvorschrift:
Gut lesbar und deutlich müssen Lebensmittel gekennzeichnet werden, die
- aus GVO bestehen (z.B. Gen-Sojabohne)
- aus GVO hergestellt werden (z.B. Sojamehl oder Lecithin aus Gen-Soja)
- die Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden (z.B. Schokolade mit Lecithin aus Gen-Soja)
- die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten (beispielsweise Hefe, Milchsäurebakterien - bisher nicht auf dem Markt)
Lebensmittel | Ort der Kennzeichnung | Wortlaut |
verpackte Lebensmittel mit Zutatenliste (z.B. Toastbrot) |
Zutatenliste hinter der entsprechenden Zutat oder Fußnote zur Zutatenliste (gleiche Schriftgröße) |
"genetisch verändert" oder "aus genetisch veränderten ... hergestellt" oder "... enthält aus genetisch veränderten ... hergestellt" |
verpackte Lebensmittel ohne Zutatenliste (z.B. Polenta aus Maismehl) |
Etikett |
"genetisch verändert" oder "aus genetisch veränderten ... hergestellt" |
unverpackte Lebensmittel (z.B. Maiskolben) und Lebensmittel in kleinen Verpackungen - kleiner als 10 cm2 Oberfläche (z.B. 1 Eiskonfekt) |
am Lebensmittel (z.B. Schild / Aushang) oder in dauerhaft lesbarer Form auf der Verpackung |
"genetisch verändert" oder "aus genetisch veränderten ... hergestellt" |
Jedes Jahr werden Millionen Tonnen gentechnisch veränderte Sojabohnen in Deutschland verfüttert, ohne dass dies auf den Lebensmitteln ersichtlich ist. 2009 wurde in Deutschland ein einheitliches Siegel "Ohne GenTechnik" eingeführt. Damit können Verbraucher speziell bei tierischen Lebensmitteln wie Milch, Eiern oder Fleisch erkennen, dass die Tiere ohne gentechnisch veränderte Futtermittel gefüttert wurden.
Was besagt "Ohne GenTechnik" auf dem Etikett?
Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Schriftzug "Ohne GenTechnik" gelten folgende gesetzliche Regeln:
Für tierische Produkte wie Fleisch, Eier und Milch kann freiwillig die "Ohne GenTechnik" Kennzeichnung genutzt werden, wenn keine gentechnisch veränderten Futtermittel gefüttert wurden. Je nach Tierart gelten genaue Vorschriften für die Mindestdauer der Fütterung ohne Gen-Pflanzen, bevor die Erzeugnisse auf den Markt kommen. Das Label gestattet, dass in Tierfutter Zusätze wie Enzyme, Aminosäuren und Vitamine enthalten sein können, die mithilfe gentechnisch veränderter Organismen (Bakterien) hergestellt wurden. Diese Stoffe müssen jedoch in geschlossenen Systemen produziert werden und die Endprodukte dürfen keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten.
Bei verarbeiteten Lebensmitteln "ohne GenTechnik" sind Zutaten aus gentechnisch veränderten Pflanzen verboten, ebenso daraus hergestellte Produkte wie Glucosesirup aus Gen-Mais oder Lecithin aus Gen-Soja. Eine Verunreinigung mit Bestandteilen aus gentechnisch veränderten Organismen wird nicht oder allenfalls in geringsten Spuren toleriert. Nicht erlaubt sind ferner Stoffe, die mithilfe von gentechnischen Verfahren erzeugt wurden, wie Enzyme oder Vitamine. Ausnahmen gelten für diese Stoffe nur dann, wenn sie nicht anders als aus gentechnischer Herstellung verfügbar und nach der EG-Öko-Verordnung zugelassen sind.
Verbraucherverhalten beeinflusst die Produktion von gentechnikfreien Pflanzen!
Verbraucher können durch eine verstärkte Nachfrage nach Lebensmitteln mit dem Logo "Ohne Gentechnik“die Landwirte und Verarbeitungsbetriebe unterstützen, die ohne Gentechnik produzieren. Wer sich damit bewusst gegen den Einsatz von Gen-Pflanzen entscheidet, fördert den traditionellen Anbau und die Verwendung gentechnikfreier Futterpflanzen. So kann jeder dazu beitragen, dass auch in Zukunft Lebensmittel ohne Gentechnik zur Verfügung stehen.