Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas9 bei Lebensmitteln

Stand:
Auch die neuen molekularbiologischen Techniken zum Verändern von Erbgut bei Pflanzen und Tieren fallen unter den Begriff der Gentechnik. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die Verbraucherzentrale beantwortet Fragen zum Thema.
Gentechniker hält ein Schild mit der Aufschrift CRISPR/Cas9 in die Kamera.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit neuen Verfahren können Gentechniker:innen vorhandenes Erbgut verändern, ohne fremde Erbsubstanz hinzuzufügen.
  • Auch solche Veränderungen an landwirtschaftlichen Produkten müssen geprüft und für Verbraucher:innen gekennzeichnet werden, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
  • Dieser Text beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema.
Off

Gezielter und kostengünstiger als mit bisherigen gentechnischen Verfahren soll das Erbgut von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen verändert werden. Ermöglichen sollen dies Techniken wie CRISPR/Cas9. Die Methode wird auch als "Gen-Schere" bezeichnet. Dabei wird nicht zwingend fremde DNA (Erbinformationen) in das Lebewesen eingebracht. Die vorhandenen Erbinformationen können auch einfach nur verändert werden. Gentechniker:innen können beliebige Stellen im Erbgut ausschneiden und austauschen, aktivieren oder blockieren.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste darüber entscheiden, ob neue Verfahren wie CRISPR/Cas9 zur Gentechnik zählen und somit nach dem Gentechnikrecht reguliert werden. Am 25. Juli 2018 haben die Richter das bejaht (Az. C-528/16). Denn durch die neuen Verfahren und Methoden würde eine auf natürliche Weise nicht mögliche Veränderung am genetischen Material eines Organismus' vorgenommen, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts zu dem Urteil.

Die Europäische Kommission hat nach dem Urteil die Länder in der EU gefragt, wie sie mit dem Thema "neue Gentechnik" umgehen und welche Probleme sie sehen. Eine mögliche Option wäre laut Europäischer Kommission, die Regulierung für neue Gentechnikverfahren aufzuweichen. Im Sommer 2023 ist mit einem Gesetzesvorschlag zu rechnen.

Was bedeutet das EuGH-Urteil zu CRISPR/Cas9 für Verbraucher:innen?

Das Urteil ist positiv für Verbraucher:innen. Damit ist geregelt, dass für derartig produzierte Lebensmittel mögliche Risiken in jedem Einzelfall bewertet werden müssen, bevor sie auf den Markt kommen. Die Produkte müssen dann gekennzeichnet werden, so dass Sie selbst entscheiden können, ob Sie sie konsumieren wollen oder nicht.

Bei welchen Lebensmitteln können die neuen Techniken angewendet werden?

Im Prinzip bei allen. Es können Pflanzen wie Weizen oder Reis verändert werden, ebenso wie Nutztiere.

Gibt es schon Lebensmittel, die so hergestellt wurden?

Ja, zu Forschungszwecken, etwa Champignons und Äpfel, die nach dem Anschneiden nicht braun werden. In Deutschland gibt es seit 2013 keine Freilandversuche mehr mit gentechnisch veränderten Pflanzen.

 

Gibt es in der EU schon derart hergestellte Lebensmittel im Supermarkt?

Wahrscheinlich nicht. Nach dem EuGH-Urteil ist es derzeit verboten, diese ohne Zulassungsverfahren und Kennzeichnung auf den europäischen Markt zu bringen.

Kann man mit CRISP/Cas klimaresistente Pflanzen herstellen?

Es gibt keine Belege dafür, dass Pflanzen, die mit gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten können. Eigenschaften wie Dürre- oder Hitzeresistenz sind sehr komplexe Eigenschaften, die nicht auf nur von einem einzigen Gen bestimmt werden.

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.