Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Nahrungsergänzungsmittel: Was Werbung verspricht – und was wirklich stimmt

Stand:
Viele greifen zu Nahrungsergänzungsmitteln, oft in der Annahme, ihrer Gesundheit zu helfen. Eine Studie im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit zu "Health Claims" zeigt: Werbung – besonders auf Social Media – ist oft irreführend. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert strengere Regeln.
Jemand hält Tabletten in einer Hand und in der anderen ein Glas Wasser.

Das Wichtigste in Kürze:

  • 77 Prozent der Befragten der Studie im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit nehmen regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamin-Booster, Detox-Kapseln oder Immun-Tabletten.
  • Viele Verbraucher:innen glauben fälschlicherweise, dass Nahrungsergänzungsmittel gesundheitsgeprüft oder zugelassen seien.
  • Nahrungsergänzungsmittel werden in sozialen Medien gezielt beworben – teils mit zweifelhaften Versprechen für Gesundheit und Wohlbefinden.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert mehr Kontrolle und gesetzliche Höchstmengen.
On

Viele Verbraucher:innen unterschätzen Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln

Eine repräsentative Studie im Auftrag des Portals Lebensmittelklarheit.de zeigt: 77 Prozent der Befragten nehmen regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel ein, über die Hälfte mindestens einmal pro Woche. 

Besonders bedenklich: 21 Prozent glauben, Nahrungsergänzungsmittel seien ein notwendiger Bestandteil einer gesunden Ernährung. 24 Prozent der Befragten sehen sie sogar als eine Art "natürliches Arzneimittel" – obwohl es sich rechtlich um Lebensmittel handelt.

Die Studie zeigt auch, dass viele Menschen davon ausgehen, Nahrungsergänzungsmittel würden vor dem Verkauf auf gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft – was nicht stimmt. Auch gesetzliche Höchstmengen für Inhaltsstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe gibt es bisher nicht. 

Werbung in den sozialen Medien oft irreführend 

Besonders auf Social Media werden Nahrungsergänzungsmittel stark vermarktet. Influencer:innen bewerben sie teils mit gesundheitsbezogenen Aussagen, die nicht wissenschaftlich belegt und rechtlich nicht zulässig sind. Diese Botschaften verbreiten sich rasend schnell – und können viele Verbraucher:innen verunsichern.

Ein Beispiel aus der Studie: 68 Prozent der Befragten halten die Aussage „Ingwer kann bei der Behandlung von Entzündungsreaktionen helfen“ für glaubwürdig – obwohl diese Aussage bislang weder zugelassen noch wissenschaftlich gesichert ist. 

Verbraucherzentralen fordern strengere Regeln bei Nahrungsergänzungsmitteln

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert

  • eine deutlich strengere Überwachung gesundheitsbezogener Werbung – auch in sozialen Netzwerken,
  • klare gesetzliche Regelungen zu Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen sowie
  • ein Zulassungsverfahren für Nahrungsergänzungsmittel auf EU-Ebene. 

Nur mit klaren Regeln und konsequenter Kontrolle kann sichergestellt werden, dass Verbraucher:innen nicht durch unzulässige Werbeversprechen getäuscht werden.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Kind macht Kühlschrank auf

Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

Schmuckbild

Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.
Schmuckbild

Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.