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"Flugärger": Mit App kostenlos Entschädigung berechnen

Die Verbraucherzentralen sind der Ansicht, dass Fluggäste bei Flugärger kostengünstig und ohne viele Hindernisse zu ihrem Recht kommen sollten. Die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW ist ein Selbsthilfe-Tool, um Ansprüche bequem und kostenlos zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen
Screenshots der App Flugärger
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  1. Mit der Flugärger-App lassen sich die so genannten Ausgleichszahlungen berechnen. Unter Umständen sind Ansprüche zwischen 250 und 600 Euro möglich – unabhängig vom Ticketpreis. Dies kann für Verspätungen, Annullierungen, Flugverlegungen oder Überbuchungen geprüft werden.
  2. Außerdem können Sie auch durch den Flugärger verursachte Ausgaben wie Verpflegung am Flughafen oder Hotelzimmer mit Hilfe der App geltend machen – die so genannten Betreuungsleistungen.
  3. Wenn Fluggäste selbst ihr Ticket stornieren, können sie ggf. Steuern und Gebühren oder Anteile vom Ticketpreis zurückfordern.
  4. Bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck ist es möglich, mit der App eine Packliste zu erstellen, Ausgaben zu dokumentieren, Belege hochzuladen und damit die Kosten bei der Airline per Mail zurückzufordern. 

Die Flugärger-App erzeugt mit Hilfe von Legal-Tech, Flugdatenbanken und Abfragen an den Nutzer eine E-Mail mit den möglichen Forderungen, u.a. auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die E-Mail wird, adressiert an die richtige Airline, in Ihrem Mailprogramm geöffnet. Sie brauchen sie dann nur noch abzusenden.

Wenn die Airline die Ansprüche ablehnt, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Mit Hilfe eines Fristenweckers und einer Historien-Ansicht lässt sich dieser Prozess in der App organisieren.
 

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"Flugärger" als PC-Version

Wer seine Ansprüche nicht per App und am Smartphone, aber genau so effizient geltend machen möchte, kann dies auch per Browser mit unserer Web-Version tun!

FAQ zur App "Flugärger"

Hier finden Sie Fragen und Antworten zur App "Flugärger" der Verbraucherzentrale NRW

Schlange am Flughafenschalter

Fluggastrechte: Was man bei Flugärger tun kann

Flug verspätet, gestrichen, umgebucht oder Probleme mit dem Gepäck: Wir sagen Ihnen, was Sie tun sollten, wenn Probleme auftreten.

Ein Computer mit Symbolen für automatisierte Rechtsdienstleistungen.

Legal Tech: Alles über die automatisierte Rechtsdienstleistung

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OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

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