Kostenloses Online-Seminar "Hol dir die Sonne ans Haus - Solarstrom von Balkon und Terrasse" am 23. Juni um 12 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Mehrwegnetze: An der Kasse mitgewogen

Stand:
Wir haben in verschiedenen Supermärkten mit unterschiedlichen Mehrwegnetzen eingekauft – und häufig zu viel bezahlt.
Schmuckbild

Fast alle Supermärkte verkaufen mittlerweile Mehrwegnetze für Obst und Gemüse. In unserem Marktcheck 2019 haben wir den Einkauf mit verschiedenen Netzen getestet – und häufig zu viel bezahlt. 2024 haben wir in einer Stichprobe erneut einige Testkäufe durchgeführt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die meisten Supermärkte und Discounter bieten ihr eigenes Mehrwegnetz an. Die Netze sind unterschiedlich schwer.
  • Beim Wiegen an der Kasse wurde in vielen Fällen das Gewicht der Netze gar nicht oder falsch berücksichtigt - häufig zum Nachteil für Verbraucher:innen.
  • Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nur das Nettogewicht der Ware berechnet werden darf. Händler müssen sicherstellen, dass das Gewicht der Mehrwegnetze nicht mitberechnet wird.
On

Wer beim Obst- und Gemüsekauf die Umwelt schonen und auf die dünnen Plastikbeutel („Hemdchen“- oder Knotenbeutel) verzichten möchte, kann stattdessen ein Mehrwegnetz benutzen. Viele Supermärkte bieten eigene Netze zum Kauf an, aber auch Online oder im Einzelhandel gibt es eine Vielzahl verschiedener Mehrwegnetze. Diese können sich in Material, Größe und damit auch im Gewicht teils deutlich unterscheiden. Da das Taragewicht auf dem Kassenzettel nur selten angegeben wird, ist für Verbraucher:innen meist nicht nachvollziehbar, ob das Gewicht des Netzes tatsächlich korrekt abgezogen wird. Diese Frage stellt sich besonders, wenn mit dem Netz eines anderen Händlers eingekauft wird.

Eine große Netzvielfalt

Bei insgesamt zehn Händlern haben wir in unserem Marktcheck 2019 einen bunten Mix an Mehrwegnetzen gekauft. Dabei waren die Netze im Laden unterschiedlich gut zu finden. Mal enthielt eine Verpackung zwei, mal fünf Netze, manche Netze waren in einer Pappbanderole verpackt, andere wiederum in einem kleinen Aufbewahrungsbeutel. Aber nicht nur in der Verpackung unterschieden sich die Netze. Zwischen 0,25 Euro und 1,73 Euro zahlten wir pro Netz. Das gängigste Material war Polyester. Einige Händler boten zusätzlich Netze aus Bio-Baumwolle an. Auch bei der Waschbarkeit unterschieden sich die Netze: von Handwäsche bis hin zur 60 Grad Wäsche. Der wichtigste Unterschied bei unseren Testkäufen war das Gewicht. Die Kunststoffnetze wogen zwischen 8 Gramm und 22 Gramm. Das schwerste Netz war aus Baumwolle und wog 56 Gramm.

Sammelbild mit Mehrwegnetzen
Foto: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

 

 

Testkäufe mit den Netzen

Aufgrund der deutlichen Gewichtsunterschiede der Mehrwegnetze testeten wir, wie die Händler mit ihrem eigenen, aber auch mit einem „händlerfremden“ Netz umgehen.

An sogenannten Selbstbedienungswaagen haben Verbraucher:innen selbst Einfluss darauf, dass das Netz nicht mitberechnet wird. Das Gewicht des händlereigenen Netzes ist in der Waage hinterlegt („Tara“) und kann auf dem Display ausgewählt werden. Zusätzlich ist auf dem Display auch zu erkennen, wie hoch das abgezogene Gewicht ist. Unterscheidet sich das eingespeicherte Gewicht vom Gewicht des mitgebrachten Netzes, kann die Ware ohne Verpackung gewogen und erst danach wieder ins Netz gelegt werden.

Ein größeres Problem stellt das Wiegen der Ware an der Kasse dar. Hier haben Verbraucher:innen keine Kontrolle darüber, ob das richtige Gewicht abgezogen wird, und sind auf das Kassenpersonal angewiesen. Wir haben insgesamt 32 Testkäufe durchgeführt, davon 14 mit dem händlereigenen Netz und 18 mit händlerfremden Netzen. Bei fünf von 14 Einkäufen mit dem händlereigenen Netz wurde nicht einmal das Gewicht des eigenen Netzes korrekt berücksichtigt. Beim Einkauf mit einem händlerfremden Netz war das Ergebnis noch schlechter: Bei 11 von 18 Einkäufen wurde gar kein Gewicht oder nur das Gewicht des händlereigenen Netzes abgezogen. Waren die getesteten Netze schwerer als das händlereigene Netz, haben wir zu viel bezahlt.

Diese Praxis ist aber verboten. Die Mess- und Eichverordnung regelt, dass nur das Nettogewicht der Ware berechnet werden darf. Eingespeicherte Tarawerte dürfen nur verwendet werden, wenn sie dem tatsächlichen Taragewicht entsprechen oder Verbraucher:innen nicht benachteiligen.

In der Grafik wird gezeigt wie häufig das Nettogewicht bei den Testkäufen korrekt oder falsch berechnet wurde

Wie können Verbraucher:innen erkennen, ob das Taragewicht korrekt berücksichtigt wurde?

Unser Marktcheck 2019 hat gezeigt: Für Verbraucher:innen ist nur bei wenigen Händlern nachvollziehbar, ob das Taragewicht korrekt berücksichtigt wurde:

  • Bei den besuchten Filialen von Kaufland und Edeka wurde an den Selbstbedienungswaagen das hinterlegte Taragewicht auf dem Klebeetikett angegeben.
  • Bei der Gewichtsbestimmung an Kassenwaagen erfolgte nur bei Alnatura eine transparente Angabe auf dem Kassenzettel.

Testkäufe mit Mehrwegnetzen 2024

Wir haben in einer Stichprobe 2024 erneut Testkäufe in Filialen verschiedener Einzelhändler gemacht. Insgesamt haben wir 16 Testkäufe in acht Supermärkten und Discountern mit Kassenwaage durchgeführt, jeweils mit dem händlereigenen und einem händlerfremden Netz.

Das Ergebnis: Nach wie vor klappt es häufig nicht, dass an der Kasse nur das Gewicht der Ware berücksichtigt wird:

Bei insgesamt 16 Testkäufen wurde in neun Fällen ein falsches Taragewicht berücksichtigt und dabei zu viel berechnet. Bei zwei Testkäufen wurde das Taragewicht korrekt berücksichtigt und in zwei Fällen die Ware korrekterweise ausgepackt. Bei zwei Testkäufen wurde zwar ein falsches Taragewicht berücksichtigt, allerdings nicht zum Nachteil von Verbraucher:innen, da das berücksichtigte Taragewicht höher war als das eigentliche Taragewicht des Netzes. Bei einem Testkauf war nicht nachvollziehbar, ob das Taragewicht korrekt berücksichtigt wurde.

Bei den Testkäufen betrug die größte Abweichung von bezahltem Gewicht und ermitteltem Gewicht der losen Ware (Nettogewicht) 46 Gramm. Das bedeutet: Tatsächlich gekauft haben wir 422 Gramm Äpfel, an der Kasse berechnet wurde aber ein Gewicht von 468 Gramm. Bezogen auf den Kilopreis der gekauften Äpfel von 2,69 Euro, wurden also 12 Cent zu viel bezahlt. Diese kleinen Centbeträge fallen beim einzelnen Einkauf kaum auf. Aufs ganze Jahr gerechnet, kommen so aber doch ein paar Euro zusammen, je nach Grundpreis der jeweiligen Obst- und Gemüsesorten.

Nur bei drei der 16 Testkäufe wurde das berücksichtigte Taragewicht auf dem Kassenzettel angegeben.

Was die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert

  • Händler müssen sicherstellen, dass Verbraucher:innen beim Einkauf mit Mehrwegnetzen nur das Gewicht der Ware berechnet wird. Dies gilt auch für die Verwendung händlerfremder Netze oder eigener Beutel. Wenn das Taragewicht aus technischen Gründen beim Wiegen nicht abgezogen werden kann, muss die Ware ausgepackt und ohne Netz gewogen werden.
  • Für Verbraucher:innen sollte klar erkennbar sein, ob und welches Taragewicht an der Kasse abgezogen wird. Es ist zwar nicht vorgeschrieben, dass das Taragewicht auf dem Kassenzettel explizit ausgewiesen werden muss. Aus unserer Sicht sollte aber aus Gründen der Nachvollziehbarkeit das berücksichtigte Taragewicht angegeben werden.

Tipps für den Einkauf

  • Wer sichergehen will, dass nur das Gewicht der Ware berechnet wird, sollte Obst und Gemüse erst nach dem Wiegen an der Kasse ins Netz packen.
  • Auch an Selbstbedienungswaagen sollten Verbraucher:innen die Ware lose wiegen und dann erst in ein Mehrwegnetz einpacken.
  • Das Kassenpersonal darf nicht fragen, ob sie das Netz mitwiegen können. Das ist ein Verstoß gegen das Eichrecht. Verbraucher:innen sollten diese Frage klar verneinen. 

 

MLR-Förderhinweis

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.