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123 Transporter erstattet Kaution nicht oder sehr spät

Stand:
Verbraucher:innen ärgern sich immer wieder über 123 Transporter: Sie berichten in manchen Fällen, dass sie lange oder vergeblich auf die Rückzahlung der Kaution warten. Den Verbraucherzentralen liegen Beschwerden dazu vor. Jetzt hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet.
Weiße Transporter auf einem Parkplatz
Off

 Ausrufezeichen Wovor warnen wir?

Update:

Am 8. Oktober 2025 hat das Amtsgericht Deggendorf die vorläufige Insolvenzverwaltung des Unternehmens angeordnet. Verbraucher:innen müssen jetzt abwarten, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Von Januar bis August 2025 haben Verbraucher:innen in den 16 Verbraucherzentralen über 500 Beschwerden zum Anbieter 123 Shared Mobility Germany GmbH (bekannt auch unter 123 Transporter) eingereicht. In mehr als der Hälfte der Fälle beschwerten sich die Verbraucher:innen, dass der Anbieter die Kaution einbehalten hätte.

Über 123-transporter.de können Verbraucher:innen einen Transporter mieten. Ungewöhnlich ist die Kautionsregelung: Die Kaution in Höhe von mindestens 500 Euro wird nicht automatisch zurückgebucht. Stattdessen mussten die Kund:innen nach 28 Kalendertagen anfordern, dass der Anbieter die Kaution zurückzahlt

Wurde die Kaution angefordert, konnte die Rückzahlung der Kaution laut den AGB aber immer noch bis zu weitere 28 Tage dauern.

Wird die Kaution innerhalb von 181 Tagen nicht angefordert und auch nicht die Ausstellung eines Gutscheins verlangt, wandelt sich der Rückzahlungsanspruch laut den AGB automatisch in ein Abonnement mit einer zweijährigen Laufzeit um. 

Die Verbraucherzentralen erhalten aktuell wiederholt Beschwerden darüber, dass Verbraucher:innen die Kaution trotz Anforderung auch nicht nach den verstrichenen 28 plus 28 Kalendertagen erhalten hätten.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Unternehmen abgemahnt und 40 AGB-Klauseln beanstandet. Dabei wurde auch die Regelung zur Kaution angegriffen. Mitte August 2025 hat die Verbraucherzentrale Klage am OLG Bamberg eingereicht.
 

 Fragezeichen Was können Sie tun? 

Update:

Wegen des vorläufigen Insolvenzverfahrens müssen Sie bei offenen Forderungen abwarten, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. In der Folge können Sie Ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden – allerdings erhalten Sie dann nur einen proportionalen Anteil Ihrer Forderung zurück.

  • Bewahren Sie einen Nachweis darüber auf, dass Sie die Kaution fristgerecht angefordert haben.
  • Sichern Sie Ihre Unterlagen aus der App per Screenshot. Auch alle sonstigen Unterlagen und den Schriftwechsel mit dem Unternehmen sollten Sie aufbewahren.

Quelle:
Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung aller Verbraucheranliegen dar, die im Rahmen der institutionellen Verbraucherarbeit an die Verbraucherzentralen herangetragen werden. Direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar. Die Erhebung der Daten erfolgte mit Unterstützung der Unternehmensdatenbank OpenCorporates.

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Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln