Kostenloses Online-Seminar "Schritt für Schritt zum ETF – so setzen Sie Ihre Anlagestrategie um" am 20. Oktober um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Stand:
Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Off

Das Oberlandesgericht Köln (AZ: OLG Köln 6 U 90/15) hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen der Amazon Europe Core S.á.r.l. gekippt, die es dem E-Commerce-Riesen gestattete, Kunden "Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern" für den Fall, dass Kunden "gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen."

In den letzten Jahren haben sich viele Amazon-Kunden bei der Verbraucherzentrale NRW beschwert, denen die Schließung ihres Kundenkontos wegen zu vieler Rücksendungen angedroht oder denen ein Zugang zum Konto verwehrt wurde. Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen erlaubte Amazon, Kunden auch den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten - zu Filmen, Musik, Hörbüchern sowie eBooks - über ihr Konto zu verwehren. "Jeder Händler kann zwar ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte macht. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt werden."

Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Kunden, denen ein Zugriff auf erworbene digitale Inhalte verwehrt wird, gegenüber Amazon auf einen Zugang darauf zu bestehen. Sie unterstützt die Durchsetzung von Kundenansprüchen mit einem Musterbrief.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Mann hält Proteinpulver in der Hand

Verbraucherzentralen bündeln Online-Kurse auf neuer Übersichtsseite

Mehrmals wöchentlich geben Expertinnen und Experten der Verbraucherzentralen starke Tipps und Informationen: live, unabhängig, seriös und kostenlos
Ordner mit Versicherungen Mann arbeitet

Generali muss undifferenzierte Werbung mit Steuervorteilen der Rürup-Rente unterlassen

Schluss mit einseitiger Werbung mit Steuervorteilen
Schmuckbild

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Neues Format bringt Klarheit und Perspektive
Zwei Wraps auf einem Bürotisch mit Mensch am Laptop im Hintergrund

Fertig-Wraps im Check: Viel Teig, wenig Füllung

Verbraucherzentralen prüfen „Ready-to-eat“-Snacks