Kostenloses Online-Seminar "Warum jetzt der beste Zeitpunkt ist um die Heizung zu tauschen" am 17. März um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

Verträge an der Haustür: Das sind Ihre Rechte

Stand:
Bei Haustürgeschäften versuchen Vertreter:innen den Überraschungseffekt zu nutzen. Lassen Sie sich daher nicht überrumpeln. Unterschreiben Sie doch einen Vertrag, können Sie diesen mindestens 14 Tage lang widerrufen.
Haustür Vertreter

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Ihnen jemand an der Wohnungs- oder Haustür etwas verkaufen möchte, lassen Sie sich nichts aufschwatzen.
  • Haben Sie grundsätzlich Interesse an dem Angebot, nehmen Sie sich Zeit, es zu prüfen und mit anderen zu vergleichen.
  • Unterschreiben Sie doch etwas, können Sie mit dem Widerrufsrecht ohne großen Aufwand aus dem Vertrag wieder heraus kommen.
On

Vorsicht: Vertreter:innen nutzen Sprachmängel oft aus

Wenn jemand an der Wohnungstür klingelt und einen Vertrag abschließen möchte, sollten Sie vorsichtig sein. Denn an der Haustür haben Sie keine Möglichkeit, Vertragsangebote zu vergleichen. Was soweit ganz generell gilt, betrifft besonders Menschen mit Sprachschwierigkeiten. Einige Vertreter:innen nutzen die Probleme schamlos aus und besuchen zum Beispiel gezielt Flüchtlingsunterkünfte.

An folgende Grundregeln sollten Sie sich in solchen Situationen halten:

➨ Lassen Sie niemals einen Vertreter in die Wohnung / die Flüchtlingsunterkunft!
➨ Bezahlen Sie niemals per Vorkasse!
➨ Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen!
➨ Wenn Sie unsicher sind, unterschreiben Sie lieber nicht!

Wie ist die Rechtslage bei Haustürgeschäften?

Haben Sie doch einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen, ist der Vertrag zwar wirksam. Sie können ihn aber in aller Regel widerrufen. Durch einen Widerruf sind Sie nicht mehr an den Vertrag gebunden. Dafür haben Sie grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss Zeit.

Haben Sie allerdings ein Produkt gekauft, so beginnt die Frist erst zu laufen, wenn die Ware geliefert wurde. Wurden Sie über Ihr Recht zum Widerruf nicht informiert, haben Sie sogar 12 Monate und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

Sie müssen den Widerruf gegenüber dem Vertragspartner erklären. Schreiben Sie also am besten einen Brief oder eine E-Mail an die Firma, von der Sie die Ware oder Dienstleistung bekommen sollen. Aus Beweisgründen empfehlen die Verbraucherzentralen den Versand als Einschreiben. Schreiben Sie, dass Sie den Vertrag widerrufen. Nicht ausreichend ist es, die Ware einfach zurückzusenden. Warum Sie den Vertrag widerrufen, müssen Sie aber nicht begründen.

Podcast und Video zum Thema

Video laden: Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Schriftzug Welcome to Germany vor einer Karte von Europa, in der Deutschland hervorgehoben ist

Informationen für Geflüchtete und Flüchtlingshelfer

Zur Übersichtsseite mit unserem Angebot an Menschen und Institutionen, die Asylsuchende in Deutschland unterstützen.

Hand mit Euroscheinen

Falsche Versprechen, irreführende Angabe - Es kann Schadensersatz geben!

Sind Sie durch ein Angebot getäuscht worden und haben durch falsche Versprechungen eine Ware erworben, die die angepriesenen Voraussetzungen gar nicht hatte? Haben Sie versehentlich eine gefälschte Ware erworben in der Annahme, es würde sich hier um ein Originalprodukt handeln?

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Frau liest Brief und wählt auf dem Telefon eine Nummer

Hohe Heizkosten: erst verstehen, dann senken

Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hilft bei der Heizkostenabrechnung
Ein Mann im Anzug sitzt am Schreibtisch und tippt Zahlen in einen Taschenrechner.

Reform der privaten Altersvorsorge: Was sich ändern muss!

Die private Altersvorsorge muss dringend reformiert werden: Riester ist gescheitert, Altersarmut steigt. Aktuell liegt dazu ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor. Welche Reformen aus Verbrauchersicht notwendig sind und warum die Finanzlobby das verhindern will, erläutern wir in diesem Podcast.
Schmuckbild

Werbung muss klar erkennbar sein

Verbraucherzentrale mit Klage gegen Google (YouTube) erfolgreich, Verfahren gegen Handelsblatt läuft noch
Schmuckbild

Teurer Alltag

Verbraucherzentrale bietet Hilfe mit kostenlosen Online-Seminaren

Irreführender „Super-Knüller“- Preis bei Edeka

Landgericht Offenburg, Urteil vom 08.07.2025 (Az. 5 O 1/23 KfH)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2026 (Az. 14 U 83/25)

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierung, wenn der angegebene Preis tatsächlich höher ist als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage