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Warensendung: Das müssen Sie darüber wissen

Stand:
Wie der Name Warensendung schon sagt, können mit dieser Versandart nur Waren und nicht etwa persönliche Mitteilungen und Briefe verschickt werden.
Warensendung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit der besonderen Versandart "Warensendung" können Sie günstiger kleine Gegenstände versenden.
  • Wichtig ist die Kennzeichnung mit "Warensendung".
  • In der Regel erfolgt die Warensendung unversichert und ohne Trackingnummer zur Sendungsverfolgung.
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Wer kleine Gegenstände, zum Beispiel nach seinem Privat-Verkauf auf eBay, Hood, Vinted und Co., verschicken möchte, hat neben Paket, Päckchen und Brief eine weitere Option. Verschiedene Postunternehmen bieten die sogenannte Warensendung an.

Bei der Warensendung ist das Porto gegenüber dem normalen Briefversand von Gegenständen günstiger. Dafür dauert die Beförderung länger, weil die Warensendung nachrangig behandelt wird. Die Regellaufzeit wird mit vier Tagen angegeben. Die Sendung erreicht den Empfänger also erst nach mehreren Tagen, je nach Postunternehmen und aktuellem Sendungsaufkommen.

Mit der Warensendung dürfen Sie nur Waren verschicken

Wie der Name Warensendung schon sagt, können mit dieser Versandart nur Waren und nicht etwa persönliche Mitteilungen und Briefe verschickt werden. Erlaubt sind je nach Anbieter Warenproben, Muster oder Gegenstände wie z.B. Ersatzteile, elektronische Geräte, Handyzubehör, Textilien, und Haushaltswaren.

Besonders geeignet ist die Warensendung daher für alle, die ohne persönliche Worte Waren zum Empfänger senden wollen. Denn als Beilage sind lediglich Rechnungen, Lieferscheine und andere Unterlagen, die sich auf die Ware beziehen, gestattet. Individuelle Schreiben an Familie, Freunde und Bekannte dürfen nicht beigefügt sein. Die Bedienungsanleitung und der Zahlungsvordruck können also beigelegt werden, nicht aber die persönlichen Geburtstagsgrüße.

Die Warensendung muss als "Warensendung" gekennzeichnet sein

Mittlerweile darf die Warensendung bei der Aufgabe bei der Deutschen Post AG verschlossen werden. Die Warensendung muss mit der Aufschrift "Warensendung" gekennzeichnet und frankiert sein. Zulässig sind – je nach Preisklasse – Warensendungen mit einem Gewicht bis 500 Gramm, bis zu 1000 Gramm oder bis zu 2000 Gramm.

Die Warensendung bietet weniger Sicherheit als der Paketversand

Warensendungen werden ohne Trackingnummer und unversichert angeboten. Verschwindet die Warensendung oder wird beschädigt, wird der Wert regelmäßig nicht erstattet. Ohne Trackingnummer kann auch nicht nachverfolgt werden, wo sich die Sendung befindet. Ein weiterer Nachteil der Warensendung: In der Regel wird die Warensendung ohne Bestätigung des Empfängers abgeliefert, was den Zugangsnachweis erschwert. Im Streitfall kann der Versender kaum beweisen, dass der Empfänger die Waren erhalten hat.

Als Alternative für den Warenversand bietet sich daher der Versand als Paket an. Dieser ist regelmäßig je nach Paketdienstleister zwischen 500 und 750 Euro versichert und per Sendungsverfolgung nachvollziehbar. Achtung jedoch bei Päckchen: Je nach Anbieter sind diese ebenfalls nicht oder nur in geringerer Höhe versichert und teilweise auch nicht per Tracking verfolgbar.

Kann ich eine Warensendung auch ins Ausland schicken?

Bis Ende 2018 war es möglich, Warensendungen auch international zu versenden. Seit dem 1. Januar 2019 bietet die Deutsche Post AG diesen Service jedoch nur noch für gewerbliche Versender an.

Verbraucher:innen beschweren sich darüber, dass beispielsweise das Nachsenden eines vergessenen Ladekabels in den Urlaub nicht mehr 3,20 Euro sondern 9 Euro innerhalb der EU bzw. 16 Euro in Länder außerhalb der EU kosten würde. Auch Sammler von Briefmarken oder Ansichtskarten stehen vor dem Problem, dass der Warenversand ins Ausland angesichts des häufig relativ geringen Wertes der Sache keinen Sinn macht.

Die Deutsche Post AG beruft sich auf den Weltpostvertrag. Danach ist jedoch lediglich der gemeinsame Versand von Briefen und Waren nicht gestattet. Es bleibt weiterhin möglich, einen internationalen Warenversand für Privatpersonen anzubieten. Dies ist zu unserem Bedauern allerdings im Portfolio der Deutschen Post AG nicht mehr vorgesehen.

Weitere Tipps rund ums Paket finden Sie hier: Sie sind Absender eines Pakets

Eine junge Frau sitzt auf dem Sofa mit einem geöffneten Paket auf dem Schoß.

Hilfe bei Post- und Paket-Ärger

Haben Sie Beschwerden über Post- oder Paketdienstleister? Hier erhalten Sie erste Informationen zur Rechtslage und können interaktiv passende Musterbriefe erstellen, um sich zu beschweren.

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Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, Az. 5 O 8/23
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2023, Az. 6 U 217/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.