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Einschreiben – der Brief fürs "Wichtige"

Stand:
Die wohl bekannteste nachvollziehbare Briefdienstleistung ist das Einschreiben. Verbraucher:innen können hierbei je nach persönlichem Bedarf zwischen unterschiedlichen Varianten wählen, die auch im Streitfall vor Gericht Vorteile bieten können.
Rückschein National

Das Wichtigste in Kürze:

  • Achten Sie auf die unterschiedlichen Arten und Preise des Einschreibens.
  • Einschreiben bieten gegenüber Standard-Briefen im Streitfall bessere Beweismöglichkeiten vor Gericht, allen voran das Einschreiben mit Rückschein.
  • Das Einschreiben eignet sich daher vor allem im Zusammenhang mit Kündigungen und anderen fristgebundenen Erklärungen.
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Der Zugangsnachweis – Vorteile von Einschreiben gegenüber Standard-Briefen

Anders als beim gewöhnlichen Brief quittiert der Briefdienstleister bei einem Einschreiben den Versand und die Zustellung. Es findet somit ein so genannter Zugangsnachweis statt. Je nach Art des Einschreibens dokumentiert der Briefdienstleister den Einwurf in den Briefkasten oder der Empfänger muss für den Empfang unterschreiben. Der Versender kann den Status des Einschreibens über eine Online-Sendungsverfolgung nachvollziehen und bekommt gegebenenfalls auch noch ein eigenes Dokument über die Zustellung.

Zum Beispiel bei Kündigungen sind Einschreiben gegenüber gewöhnlichen Briefen aus juristischer Sicht daher die bessere Wahl. Im Streitfall müssen nämlich Sie als Versender:in den fristgerechten Zugang des Schreibens beim Empfänger beweisen. Bei einem einfachen Brief gelingt das in der Regel nicht, außer, Sie werfen den Brief im Beisein eines Zeugen in den Briefkasten des Empfängers.

Bei einem Einschreiben haben Sie durch die nachvollziehbare Dokumentation für den Fall der Fälle bessere Karten. So wird bei dem Rückschein, den Sie beim Verschicken eines Einschreibens mit Rückschein bekommen, vermutet, dass das Schreiben an dem genannten Datum zugegangen ist. Sie haben damit ein wichtiges Beweismittel in der Hand, dass der Empfänger Ihr Schreiben bekommen hat.

Wichtig jedoch: Zugangsnachweise wie der Rückschein beweisen im Streitfall nur den Zugang als solchen und nicht den konkreten Inhalt des verschickten Schreibens. Dokumentieren Sie daher im Zweifel vor dem Versand zusätzlich den Inhalt des Schreibens sowie die Einlage in den Umschlag durch Zeug:innen oder durch Fotos.

Ein weiterer Vorteil von Einschreiben gegenüber Standardbriefen: Die Deutsche Post AG haftet als Briefdienstleister bei Einschreiben. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die die Deutsche Post AG im Einzelfall fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat, sondern nur, dass sie die Einschreiben in ihrer Obhut hatte. Je nach Art des Einschreibens haftet sie bis zu einer Haftungshöchstsumme von maximal 25 Euro für Verlust oder Beschädigung.

Vor dem Versand eines Einschreibens sollten Sie jedoch beachten, dass die Deutsche Post AG unterschiedliche Varianten von Einschreiben anbietet, die sich in der Art der Zustellung, dem Nachweis hierüber, der Haftungssumme im Detail sowie im Preis unterscheiden.

Das "Gewöhnliche" – das Einschreiben

Verbraucher:innen, die ein Einschreiben aufgeben, bekommen bei der Deutschen Post AG für einen Aufpreis von 2,65 Euro zusätzlich zum Briefporto, das "Standard"-Einschreiben. Hierbei wird der Brief nur gegen Unterschrift des Empfängers oder eines Empfangsberechtigten, etwa Ehepartner und Familienmitglieder im Haushalt, übergeben.

Die Unterschrift des Empfängers kann der Absender im Internet unter der Sendungsverfolgung einsehen. Zur Beweissicherung sollten Sie sowohl den Einlieferungsbeleg als auch die Sendungsverfolgung nebst angezeigter Unterschrift, zum Beispiel durch Screenshots oder Bildschirmausdrucke, aufheben. 

Das "Günstige" – das Einwurf-Einschreiben

Für 2,35 Euro Aufpreis zusätzlich zum Briefporto erhalten Sie das günstigste Einschreiben im Angebot der Deutschen Post AG. Maßgeblicher Unterschied zum gewöhnlichen Einschreiben ist, dass der Briefzusteller sich den Empfang nicht durch eine Unterschrift quittieren lässt, sondern das Einschreiben wie einen normalen Brief einwirft.

Den Einwurf quittiert der Zusteller dann wiederum selbst. Über die Sendungsverfolgung sehen Sie als Absender:in, dass der Brief zugestellt wurde sowie das Datum. Auch hier empfehlen die Verbraucherzentralen: Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und die Dokumentation der Sendungsverfolgung, zum Beispiel durch Screenshots, auf.

Nachteil des Einwurf-Einschreibens: Briefe, die zum Beispiel an eine Briefkastenfirma versendet werden, erreichen zwar "auf dem Papier" den Empfänger. Ob tatsächlich ein Mensch jemals das Schreiben in den Händen halten wird, erfahren Sie aber nicht.

Das "Gerichtsfeste" – das Einschreiben mit Rückschein

Bei dem für 4,85 Euro Aufpreis zusätzlich zum Briefporto erhältlichen Einschreiben mit Rückschein handelt es sich um ein gewöhnliches Einschreiben. Zusätzlich erhalten Versender:innen schriftlich eine Zustellbenachrichtigung mit Datum der Zustellung und Unterschrift des Empfängers.

Großer Vorteil des Einschreiben mit Rückschein: Im Fall eines Verfahrens geht das Gericht davon aus, dass ein Einschreiben den Empfänger an dem Datum erreicht hat, das im Rückschein genannt wird. Hierdurch lässt sich regelmäßig der Zugang des Schreibens vor Gericht beweisen. Anders als beim "Standard"-Einschreiben oder dem Einwurf-Einschreiben gibt es im Streitfall kein Risiko, dass Gerichte eine solche Vermutung nicht anerkennen.

Probleme können sich dann ergeben, wenn die Gegenseite das Einschreiben-Rückschein nicht abholt und nur benachrichtigt wird. Denn der Zugang erfolgt erst bei der Abholung durch den Empfänger. In diesen Fällen sollten Absender unverzüglich, nachdem sie den Brief zurückerhalten und so vom Fehlschlag des ersten Versuches erfahren haben, einen zweiten Zustellungsversuch unternehmen. 

Nach Zugang dieses Schreiben muss sich der Empfänger, nach der BGH-Rechtsprechung (BGHZ 137, 205) gemäß § 242 BGB so behandeln lassen, als wäre die Erklärung schon beim ersten Versuch in seinen Machtbereich gelangt und das Schreiben damit rechtzeitig zugegangen. Versäumt der Absender dies, wird die Willenserklärung nicht wirksam. Sinnvollerweise sollte die zweite Zustellung mittels eines Einwurf-Einschreibens geschehen, damit der Empfänger sich nicht wiederholt der Zustellung entziehen kann. 

Eine junge Frau sitzt auf dem Sofa mit einem geöffneten Paket auf dem Schoß.

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