Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert" am 8. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Luftöl statt Duftöl – wenn Verpackungen täuschen

Stand:
Viel Verpackung, wenig Inhalt. Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen eine Mogelpackung vor.
Flasche neben der Packung
Off

Der Fall

Holger B.*  war überrascht, als er seinen frisch gekauften Duftöl-Nachfüller von „Glade“ Aromatherapie auspackte: Die Verpackung wirkte so üppig, dass er eigentlich zwei Fläschchen vermutet hatte. Den Eindruck erwecke auch der Aufdruck auf der Schauseite, denn dort stand „Lavendel + Sandelholz“, „Harmonische Komposition zweier Düfte“. Doch das kleine Fläschchen im Inneren nahm gerade einmal die Hälfte des Kartons ein. Er beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale.

Das haben wir getan

Ein Testkauf zeigte: Die Verpackung des Duftöls war tatsächlich eine Mogelpackung. Mehr als 50 Prozent des Kartons bestand aus Luft. Für Verbraucher:innen entstand so der Eindruck, dass sie für ihr Geld mehr als nur ein kleines Fläschchen bekämen – eine klare Irreführung. Noch dazu bleibt unnötiger Verpackungsmüll zurück, ein Ärgernis für die Umwelt. 

 


 

Rechtlich ist der Fall eindeutig: Laut § 43 MessEG darf eine Verpackung keine größere Füllmenge vortäuschen, als tatsächlich enthalten ist. Die Verbraucherzentrale mahnte den Hersteller, die SC Johnson GmbH ab. Diese gab schließlich eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, die beanstandete Verpackung nicht mehr zu verwenden. Nach einer Aufbrauchsfrist für die alte Verpackung darf das Unternehmen das Öl nur noch in einer neuen Verpackung verkaufen, die Verbraucher:innen nicht mehr über den Inhalt täuscht.  

Gut zu wissen

Mogelpackungen sind ein Dauerärgernis für Verbraucher:innen. Regelmäßig erhalten wir Zuschriften und Beschwerden über Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen als tatsächlich enthalten ist. Besonders dreist ist es, wenn nur der Inhalt reduziert wird, nicht aber der Preis. Dann spricht man von einer versteckten Preiserhöhung. Mehr Infos zu Mogelpackungen und was Verbraucher:innen dagegen machen können, lesen Sie hier: Mogelpackungen: Was hinter Luftnummern und versteckten Preiserhöhungen steckt


* Name des Verbrauchers ist anonymisiert. Der tatsächliche Name ist der Verbraucherzentrale bekannt. 

Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.