Kostenloses Online-Seminar "Immobilienfinanzierung" am 5. Februar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Nicht so clever wie gedacht

Stand:
Eine Website bietet scheinbar passgenaue Finanzkonzepte für Frauen: Schnell, persönlich und renditestark. Doch von den vollmundigen Versprechen bleibt am Ende nichts übrig.
Schmuckbild
Off

Der Fall

Tatjana G.* informierte sich online über verschiedene Möglichkeiten, Geld fürs Alter anzulegen. Dabei stieß sie auf die Website cleverfrau.de. Diese versprach Frauen ein Finanzkonzept zu entwickeln, dass zu ihnen passen und sich ihrem Leben anpassen würde. Als Gründerin von cleverfrau.de wurde eine Frau namens „Marie“ vorgestellt, Mutter zweier Kinder, die aus persönlichen Erfahrungen zusammen mit „Felix“ einem angeblich langjährigen, erfolgreichen Finanzexperten, das Unternehmen gegründet habe. Beide wurden mit Bildern, persönlichen Infos und ihrer Motivation für Cleverfrau vorgestellt. 
Auf der Website wurde unter anderem damit geworben, dass Verbraucherinnen „in nur 1 Minute gratis & online“ ihre finanzielle Freiheit berechnen könnten.  
Tatjana G. wollte das Angebot ausprobieren und gab ihr Alter, ihre Kontaktdaten und die Summe, die sie monatlich investieren wollte in ein Kontaktformular ein. Schon nach Absenden des Formulars gab es die erste Überraschung. Tatjana G. erhielt das Finanzkonzept nicht innerhalb der beworbenen Minute, sondern wurde vertröstet, dass sie das Konzept innerhalb der nächsten 12 Stunden erhalten würde. 
Nach ein paar Stunden wurde Tatjana G. dann ein Angebot geschickt. Die hohen Abschlusskosten machten sie jedoch stutzig und sie bat die Verbraucherzentrale, das Angebot zu überprüfen. 
 

Das haben wir getan

Wir haben uns die Homepage von Cleverfrau und das Angebot genauer angesehen und schnell festgestellt: Die Skepsis von Tatjana G. war begründet. Auf der Website wurde Verbraucherinnen eine „duale 2-Wege-Absicherungsstrategie“ versprochen sowie jährliche Renditen von über 10 Prozent. Was Tatjana G. jedoch tatsächlich erhielt, war ein einziges Angebot für eine fondsgebundene Rentenversicherung der SV Sparkassenversicherung Holding AG mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten. Auch die weiteren Versprechen wurden nicht eingehalten: Die Rendite der Rentenversicherung lag zwischen 3 und höchstens 9 Prozent und auch die monatliche Summe, die Tatjana G. investieren wollte, wurde nicht berücksichtigt. Stattdessen wurde für die Berechnung ein monatlicher Beitrag eingesetzt, der 20 Euro niedriger lag. 

Neben der irrführenden Werbung hinsichtlich der Rendite und der schnellen Berechnung des Angebots stellten wir weitere Verstöße fest: Die Betreiberin der Website war nicht wie beworben eine gewisse „Marie“, sondern die Netzwunder GmbH und deren Geschäftsführer. Mit den Bildern und den persönlichen Texten von „Marie“ und „Felix“ wurde nur versucht, Nähe und Vertrauen herzustellen. Und auch die Werbung mit den Google-Bewertungen war aus unserer Sicht unzulässig. 

Wir haben Tatjana G. von dem Angebot abgeraten und die Netzwunder AG wegen den Rechtsverstößen abgemahnt. Der Betreiber gab zu allen Punkten eine Unterlassungserklärung ab, die Website cleverfrau.de ist derzeit nicht mehr in Betrieb.  

Gut zu wissen

Dubiose und nicht bedarfsgerechte Angebote für Finanzprodukte gibt es wie Sand am Meer. Wenn das Angebot zu gut erscheint, um wahr zu sein, sollten Verbraucher:innen kritisch sein. Warnsignale sind beispielsweise Versprechen über hohe Renditen in kurzer Zeit, angebliche Geheimtipps oder hohe Abschluss- und Verwaltungskosten. Wir raten Verbraucher:innen sich unabhängig zum Thema Geldanlage beraten zu lassen und immer mehrere Angebote zu vergleichen. 

Weitere Infos: 

 

 


*  Der Name der Verbraucherin ist anonymisiert. Der tatsächliche Name ist der Verbraucherzentrale bekannt. 

Schmuckbild

Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit

Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung
Microsoft Touchscreen

Verbraucherrechte gelten auch für Big-Tech-Unternehmen

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich gegen Microsoft und Starlink durch
Gentechniker hält ein Schild mit der Aufschrift CRISPR/Cas9 in die Kamera.

Gentechnik - neue Regelungen, weniger Transparenz

Neue gentechnische Verfahren unterliegen derzeit noch dem Gentechnikgesetz. Auf EU Ebene wurde jedoch eine neue Regelung beschlossen. Sollte diese in Kraft treten, würden künftig viele Pflanzen – und damit auch zahlreiche Lebensmittel – nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen.
Schmuckbild

Rentenfaktor gekürzt? Melden Sie Ihren Fall der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg!

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft aktuell, wie Lebensversicherer ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10.12.2025 umsetzen (Az. IV ZR 34/25). Der BGH hatte darin eine bestimmte Klausel in Riesterverträgen der Allianz für rechtswidrig erklärt. Mit dieser Klausel nahm der Versicherer einseitige Kürzungen der Rente (Rentenfaktor) vor. Nutzen Sie unseren Klausel-Check und senden Sie uns Ihren Fall zu.
Schmuckbild

Mehr Rente dank Klage der Verbraucherzentrale

Nach BGH-Urteil: Kürzung des Rentenfaktors in betroffenen Verträgen wird rückgängig gemacht