Kostenloses Online-Seminar "Vertrautes Heim mit neuester Heiztechnik - Wärmepumpe im Bestand" am 7. Juli um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Früchte? Nur auf der Packung!

Stand:
Verbraucherzentrale geht gegen irreführende Werbung auf Teepackungen vor.
Schmuckbild
Off

Der Fall

Maria K.* hatte sich schon auf ihren „Kanadische Cranberry“-Ländertee der Marke dmBio gefreut, den sie sich zuvor beim Drogeriemarkt gekauft hatte. Doch als sie sich die Packung zu Haus genauer ansah, war Maria K. enttäuscht: Von den rot leuchtenden Cranberrys, die auf der Vorderseite des Tees abgebildet waren, fehlte im Tee fast jede Spur: Nur 0,5 Prozent des Tees bestand aus Cranberrys der Rest war eine Mischung aus Hibiskus, Apfel, Hagebutte und Holunderbeeren. Sie fühlte sich getäuscht und beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale.

 

Das haben wir getan

Wir haben den Fall geprüft und finden, dass dm Verbraucher:innen mit der Aufmachung der Verpackung täuscht. Wenn Cranberrys so prominent auf der Vorderseite abgebildet sind, dürfen Verbraucher:innen erwarten, dass der Anteil der hochwertigen Beeren deutlich höher ist als 0,5 Prozent. 

Parallel zur Beschwerde von Maria K. gingen bei der Verbraucherzentrale auch Beschwerden zu weiteren dmBio Ländertees ein. Beanstandet wurden unter anderem die Sorten „Spanische Orange“ und „Französischer Cassis“ (schwarze Johannisbeere). In beiden Fällen war das namensgebende Obst prominent auf der Vorderseite abgebildet, erst im „Kleingedruckten“ erfuhren die Käufer:innen, dass die Tees nur mit Orangenölgranulat bzw. mit Buchuölgranulat aromatisiert wurden. Orangen und schwarze Johannisbeere waren nur zu einem geringen Anteil enthalten. Dies verstößt unserer Ansicht nach gegen die Vorschriften der Leitsätze für Tee, Kräuter- und Früchtetees sowie deren Extrakte und Zubereitungen. Der Hinweis auf die Aromatisierung muss klar erkennbar sein, darüber hinaus dürfen die Verpackungen nicht mehr Anteil der Früchte vortäuschen als tatsächlich enthalten ist.

Wir haben den Drogeriemarkt daher abgemahnt und aufgefordert, die Teesorten nicht mehr in der beanstandeten Verpackung zu verkaufen. Doch dm wollte keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und sah in den Verpackungen keine Täuschung der Kundschaft. Darüber hinaus – so der Drogeriemarkt – sei bereits eine Überarbeitung der Orangen- und der Cassispackung vorgesehen, vom Cranberry-Tee würden nur noch Restbestände verkauft.   
 

So geht es weiter

Diese Zusicherung war uns jedoch zu wenig. Um solche und ähnliche Verbrauchertäuschung auch in Zukunft zu verhindern, haben wir am 16. April 2025 Klage vor dem Landgericht Karlsruhe eingereicht, der Termin für die Verhandlung steht derzeit noch nicht fest. 

 


*  Der Name der Verbraucherin ist anonymisiert. Der tatsächliche Name ist der Verbraucherzentrale bekannt. 

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Frau am Fenster mit Tablet und Smartphone in der Hand, links im Bild das Energielabel für Smartphones und Tablets

Neues Energielabel für Smartphones und Tablets

Was Verbraucher:innen jetzt wissen sollten.
Schmuckbild

Erfolg gegen Wiesenhof

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht gegen irreführende Werbung mit Regionalität vor
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Mann stützt sich den Kopf auf die Hände am Strand

Reise-Ärger und Urlaubsabzocke vermeiden

So vermeiden Sie Ärger in der schönsten Jahreszeit: der Urlaubszeit