Verbraucherzentrale geht gegen irreführende Werbung auf Teepackungen vor.
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Der Fall
Maria K.* hatte sich schon auf ihren „Kanadische Cranberry“-Ländertee der Marke dmBio gefreut, den sie sich zuvor beim Drogeriemarkt gekauft hatte. Doch als sie sich die Packung zu Haus genauer ansah, war Maria K. enttäuscht: Von den rot leuchtenden Cranberrys, die auf der Vorderseite des Tees abgebildet waren, fehlte im Tee fast jede Spur: Nur 0,5 Prozent des Tees bestand aus Cranberrys der Rest war eine Mischung aus Hibiskus, Apfel, Hagebutte und Holunderbeeren. Sie fühlte sich getäuscht und beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale.
Das haben wir getan
Wir haben den Fall geprüft und finden, dass dm Verbraucher:innen mit der Aufmachung der Verpackung täuscht. Wenn Cranberrys so prominent auf der Vorderseite abgebildet sind, dürfen Verbraucher:innen erwarten, dass der Anteil der hochwertigen Beeren deutlich höher ist als 0,5 Prozent.
Parallel zur Beschwerde von Maria K. gingen bei der Verbraucherzentrale auch Beschwerden zu weiteren dmBio Ländertees ein. Beanstandet wurden unter anderem die Sorten „Spanische Orange“ und „Französischer Cassis“ (schwarze Johannisbeere). In beiden Fällen war das namensgebende Obst prominent auf der Vorderseite abgebildet, erst im „Kleingedruckten“ erfuhren die Käufer:innen, dass die Tees nur mit Orangenölgranulat bzw. mit Buchuölgranulat aromatisiert wurden. Orangen und schwarze Johannisbeere waren nur zu einem geringen Anteil enthalten. Dies verstößt unserer Ansicht nach gegen die Vorschriften der Leitsätze für Tee, Kräuter- und Früchtetees sowie deren Extrakte und Zubereitungen. Der Hinweis auf die Aromatisierung muss klar erkennbar sein, darüber hinaus dürfen die Verpackungen nicht mehr Anteil der Früchte vortäuschen als tatsächlich enthalten ist.
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Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
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Wir haben den Drogeriemarkt daher abgemahnt und aufgefordert, die Teesorten nicht mehr in der beanstandeten Verpackung zu verkaufen. Doch dm wollte keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und sah in den Verpackungen keine Täuschung der Kundschaft. Darüber hinaus – so der Drogeriemarkt – sei bereits eine Überarbeitung der Orangen- und der Cassispackung vorgesehen, vom Cranberry-Tee würden nur noch Restbestände verkauft.
So geht es weiter
Diese Zusicherung war uns jedoch zu wenig. Um solche und ähnliche Verbrauchertäuschung auch in Zukunft zu verhindern, haben wir am 16. April 2025 Klage vor dem Landgericht Karlsruhe eingereicht, der Termin für die Verhandlung steht derzeit noch nicht fest.
* Der Name der Verbraucherin ist anonymisiert. Der tatsächliche Name ist der Verbraucherzentrale bekannt.
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