Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert" am 8. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Große Worte, kleine Absicherung

Stand:
Versprochener Vollkaskoschutz bei Reisekreditkarte: Verbraucher fühlt sich getäuscht
Gutachter bewertet Schaden an mintgrünem Auto, Bildausschnitt
Off

Der Fall

Hagen S.* hatte sich bewusst für die Reisekreditkarte von Barclays entschieden: Er ist viel in anderen Ländern unterwegs, mietet sich am Urlaubsort regelmäßig Autos und auf der Homepage des Unternehmens wurde für die Karte mit einem „umfassenden Reiseversicherungsschutz dank […] Vollkaskoversicherung für Mietwagen im Ausland“ geworben.  Bei einem Urlaub in Italien verursachte Hagen S. fahrlässig einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug, bei dem ein Schaden von rund 3.000 Euro entstand. Hagen S. bezahlte den Schaden und schickte anschließend alle Unterlagen an die Versicherung, um sich die Kosten im Rahmen der Vollkaskoversicherung erstatten zu lassen.  Mehrere Wochen später teilte die Versicherung ihm jedoch mit, dass sie für den Schaden nicht aufkommen würden. Der Grund: In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, also im Kleingedruckten, wurde die Haftung für Schäden unter anderem ausgeschlossen, wenn der Unfall durch „unrechtmäßige Handlungen“ entstanden ist oder dieser „vorsätzlich oder widerrechtlich“ herbeigeführt wurde. Hagen S. hatte auf sich auf das Versprechen der angeblich umfassenden Vollkaskoversicherung verlassen und fühlte sich nun von der Werbung getäuscht. Er meldete den Vorgang der Verbraucherzentrale. 

Das haben wir getan

Wir haben den Fall geprüft und festgestellt: Wer so vollmundig einen umfassenden Schutz verspricht, darf diesen nicht im Kleingedruckten erheblich einschränken – insbesondere nicht durch Klauseln, die bereits bei geringfügigen unrechtmäßigen Handlungen den Versicherungsschutz ausschließen. Grundsätzlich sind solche Einschränkungen zwar zulässig, allerdings müssen Anbieter dann deutlich und transparent darauf hinweisen. Wir haben daraufhin die BAWAG AG, Niederlassung Deutschland, zu der Barclays gehört, abgemahnt und aufgefordert, die irreführende Werbung zu unterlassen.

Gut zu wissen

Der Anbieter hat die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und die Informationen auf der Homepage angepasst. Hagen S. hat die 3.000 Euro schließlich von der Versicherung erstattet bekommen. 


*  Der Name des Verbrauchers ist anonymisiert. Der tatsächliche Name ist der Verbraucherzentrale bekannt. 

Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln