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Umfrage zu Verfahren gegen SuperFit: Verbraucher:innen sind zufrieden

Stand:
Die Klage gegen SuperFit Sportstudios endete zügig und erfolgreich mit einem Urteil nach etwa neun Monaten Verfahrensdauer. Wirksam zur Klage angemeldete Verbraucher:innen erhielten die während der pandemiebedingten Schließzeiten unrechtmäßig gezahlten Beiträge zurück. Eine Umfrage des vzbv unter den Abonnent:innen des News-Alerts zur Klage ergab, dass sie mit dem Verfahren und den Angeboten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) überwiegend zufrieden sind.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verfahren endete mit positivem Urteil für Verbraucher:innen.
  • Befragte sind mit Verfahren und Angeboten des vzbv zufrieden. Umfrage-Ergebnisse
  • SuperFit Sportstudios zahlen Beiträge zurück.
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Fast 90 Prozent der Befragten sind mit der Betreuung der Klage durch den vzbv zufrieden. Eine große Mehrheit würde die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage des vzbv weiterempfehlen. Nutzer schätzen die Informationen der Website musterfeststellungsklagen.de überwiegend als aktuell, verständlich und relevant ein.

82 der 87 Befragten, die die Website besucht haben, empfinden den Klage-Check als sehr hilfreich oder hilfreich. 852 Abonnenten:innen nutzten den News-Alert, der über den Verlauf des Verfahrens informierte. 73 Prozent der Befragten schätzen seine inhaltliche Relevanz für sich persönlich als sehr oder eher hoch ein.

Verbraucherzentrale Berlin hat Verfahren unterstützt und beraten

vzbv und Verbrauchzentrale Berlin haben das Verfahren eng miteinander abgestimmt. Die Verbraucherzentrale Berlin hat eine kostenlose Info-Hotline und (kostenpflichtige) Beratungen angeboten. Jene, die diese Leistungen nutzten, schätzten sie ganz überwiegend als eher oder sehr hilfreich ein.

Rückzahlungen von SuperFit

Mit einer vorigen Umfrage hatte der vzbv erfragt, ob SuperFit nach dem Urteil tatsächlich zurückzahlt. Die Antworten ergaben, dass SuperFit rechtswidrig erhobene Mitgliedsbeiträge grundsätzlich erstattet. Bei individuellen Meinungsverschiedenheiten, etwa über Mahn- oder Inkassokosten, können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale Berlin wenden und sich beraten lassen. Die Musterfeststellungsklage kann nur Grundsatzfragen und keine Einzelfälle klären.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.
Schmuckbild

DefShop GmbH: Rückerstattung lässt auf sich warten

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zurzeit Beschwerden von Verbraucher:innen über den Onlineshop DefShop: Seit Wochen warten sie auf ihr Geld von retournierten Waren.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Am 10. März wurde an Flughäfen und im ÖPNV in Deutschland gestreikt. Die Warnstreiks bei Bussen, U- und Straßenbahnen dauert in vielen Orten mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.