Der Fall
Sabine K.* wollte nur ein paar Einkäufe erledigen. Sie stellte ihr Auto auf dem privaten Parkplatz einer Gaststätte ab, die erst eine halbe Stunde später öffnete. Als sie wiederkam, fand sie am Auto einen handschriftlichen Zettel, dass sie dieses Falschparken 156 Euro kosten würde. Auf dem Parkplatz der Gaststätte fanden sich jedoch keine Hinweisschilder auf eine private Parkraumbewirtschaftung und mögliche Kosten. Frau K. rief umgehend bei der Gaststätte an, entschuldigte sich bei der Besitzerin und ließ ihr ihre Telefonnummer für einen möglichen Rückruf da.
Rund drei Wochen später bekam Sabine K. Post vom Inkassounternehmen Euro Collect GmbH, die für das Falschparken 156,79 Euro verlangte, inklusive Kosten für Halterermittlung und einer Pauschale für Post und Telekommunikation. Zudem sollte sie eine Unterlassungserklärung gegenüber der Inhaberin der Gaststätte abgeben und sich verpflichten, nicht mehr rechtswidrig dort zu parken. Diese Erklärung gab Frau K. ab, dem geforderten Betrag widersprach sie.
Zwei Monate später schrieb das Inkassounternehmen Frau K. wieder an, forderte nun aber nur noch Kosten in Höhe von 38,80 Euro. Diese bezahlte Sabine K. und ging davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt war.
Wieder zwei Monate später lag erneut ein Brief der Euro Collect GmbH in ihrem Briefkasten. Die Forderung diesmal: 259, 67 Euro, immer noch für das Falschparken vor der Gaststätte. Sabine K. wandte sich nun ratsuchend an die Verbraucherzentrale, um keine unberechtigten Forderungen mehr zu erhalten.
Das haben wir getan
Im Rahmen der Beratung haben wir die Schreiben des Inkassobüros überprüft und festgestellt, dass schon allein die Hauptforderung für das Falschparken nicht gerechtfertigt war. Der Grund: Sabine K. erhielt auf dem Parkplatz weder Informationen darüber, dass ihr für das Falschparken Kosten entstehen würden, noch wie hoch diese Kosten sind und dass mit dem Parken auf der privaten Parkfläche überhaupt ein Vertrag zustande gekommen war. Auf dem Parkplatz wurde sie lediglich darauf hingewiesen, dass widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden.
Hinzu kamen weitere rechtswidrige Forderungen in dem Schreiben. So forderte das Inkassobüro Halterermittlungskosten in Höhe von 10,80 Euro, obwohl diese Abfrage online kostenlos ist. Darüber hinaus war die Halterermittlung in diesem konkreten Fall auch unnötig, da Sabine K. der Gaststättenbetreiberin ihren Namen und ihre Telefonnummer genannt hatte. Rechtswidrig war auch die Geltendmachung von „Mahnauslagen Mandant“ in Höhe von 10 Euro, ohne weitere Erklärung, worum es sich bei diesen Auslagen genau handelt.
Wir haben das Inkassobüro Euro Collect GmbH, das uns bereits aus verschiedenen Verfahren und Beschwerden bekannt ist, abgemahnt und aufgefordert, das Verhalten künftig zu unterlassen. Da Euro Collect nicht auf die Abmahnung reagierte haben wir Klage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht. Dieses gab uns in seinem Versäumnisurteil vom 5. Februar 2025 recht.
Tipp: Inkasso-Check machen
inkassoschreiben enthalten häufig zu hohe oder nicht gerechtfertigte Forderungen. Mit unserem kostenlosen Inkasso-Check können Sie ganz einfach online klären, ob weine Forderung rechtens ist und welche nicht. Bei komplexeren Fällen hilft unsere Beratung.
* Name der Verbraucherin ist anonymisiert. Der tatsächliche Name ist der Verbraucherzentrale bekannt.