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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Stand:
Hier stellen wir uns vor.
rotes Papierschiffchen und Logo VZ
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Unser Auftrag

Grundlage unserer Tätigkeit ist unsere Satzung, mit der unsere Mitgliedsverbände uns einen klaren Auftrag gegeben haben: Die ausschließliche Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher. Diesen Auftrag setzen wir durch unsere Verbraucherberatung, die Verfolgung von Verstößen gegen Verbraucherrechte, Öffentlichkeitsarbeit, Verbraucherbildung und verbraucherpolitische Arbeit um.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg besitzt

  • die Befugnis zur außergerichtlichen Rechtsberatung der Verbraucher auf Grundlage von § 8 Rechtsdienstleistungsgesetz
  • die Verbandsklagebefugnis auf Grundlage von § 4 Unterlassungsklagengesetz (AGB, UWG) und ist in die Liste der Qualifizierten Einrichtungen des Bundesamtes für Justiz eingetragen
  • die Befugnis zur Durchführung von Musterfeststellungsklagen auf Grundlage des Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage.

Satzung und Befugnisse bilden zusammen den gesellschaftlichen Auftrag ab, den die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - wie andere Verbraucherzentralen auch - besitzt.

Unsere Verbraucherberatung

Unser Kerngeschäft ist die Verbraucherberatung. Wir verfügen als Institution über die Rechtsberatungsbefugnis (nach Rechtsdienstleistungsgesetz). Die entsprechend qualifizierten Mitarbeiter beraten in zwölf Beratungsstellen verteilt auf ganz Baden-Württemberg. Neben dieser persönlichen Beratung bieten wir eine qualifizierte Beratung per Telefon und E-Mail an. Darüber hinaus stellen wir eine Vielzahl von Informationen und Musterbriefen auf unserer Homepage www.vz-bw.de bereit. Unser Beratungsangebot erstreckt sich auf alle Bereiche des Verbraucherrechts. Inhaltlich sind wir entsprechend breit aufgestellt: von A wie Altersvorsorge über L wie Lebensmittel zu Z wie Zustelldienste. Unsere Verbraucherberatung hat ihren Ursprung stets im Anliegen des Ratsuchenden und orientiert sich ausschließlich an seinem Bedarf.

Unsere Beratungswege

Verbraucher werden vor Ort persönlich, per Telefon, online oder schriftlich über Brief und E-Mail beraten. Die persönliche Beratung ist insbesondere für komplexe Themenstellungen und längere Spezialberatungen geeignet. Die Beratung vor Ort senkt die Hemmschwelle, sich mit konkreten Problemen an die Verbraucherzentrale zu wenden. Für Personen mit sehr kleinem oder keinem eigenen Einkommen können die Eigenbeiträge zur Beratung, die der Zuwendungsgeber vorgesehen hat, erlassen werden. Weitere Wege der Beratung sind die schriftliche Beratung über Brief oder E-Mail. Darüber hinaus werden zu den Beratungsthemen kostenpflichtige Hotlines angeboten. Verbraucherinformationen mit Hilfestellungen gibt es außerdem auf unserer Website  www.vz-bw.de und in der VerbraucherZeitung, die vor Ort verteilt wird und online zur Verfügung steht. Vorträge und Workshops ergänzen das Informationsangebot für Verbraucher dort, wo es Beratungsstellen gibt.

Unsere Rechtsinstrumente

Eine zentrale Aufgabe der Verbraucherzentrale ist die Abmahn- und Klagebefugnis. Stellen die Mitarbeiter in der Beratung oder durch entsprechende Anfragen und Hinweise Verstöße von Unternehmen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) fest oder verwendet ein Anbieter rechtswidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), können wir rechtlich dagegen vorgehen:

Rechtsinstrumente der Verbraucherzentrale

Das Unternehmen wird dann zunächst abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Kommt es dieser Aufforderung nicht nach, leiten wir gerichtliche Schritte ein – entsprechende Verfahren wurden von uns bis zum Bundesgerichtshof geführt und gewonnen. Ist ein rechtswidriges Verhalten so abgestellt worden, kommt dies allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute. Wir begannen Ende der sechziger Jahre als erste Verbraucherzentrale dieses Rechtsinstrument zu nutzen und machen von dieser Möglichkeit bis heute Gebrauch: Wir führen rund 300 Verfahren jährlich. Auch diese Aufgabe nehmen wir auf Grundlage gesetzlicher Regelungen wahr. Das Gesetz gibt uns die Möglichkeit, als qualifizierte Einrichtung derartige Gesetzesverstöße zu verfolgen. So stattet uns vor allem das Unterlassungsklagengesetz mit den entsprechenden Instrumenten aus. Deren Einsatz nimmt so auch eine gesellschaftlich gewünschte Funktion wahr, die kollektiven Rechtsinteressen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verfolgen. Die uns zugestandenen Rechtsinstrumente wurden und werden im Zuge der gesellschaftlichen Entwicklung stets weiterentwickelt und ergänzt. So besitzen wir seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage am 1. November 2018 die Befugnis zur Durchführung von Musterfeststellungklagen.

Unsere Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit

Die Erkenntnisse aus unserer Verbraucherberatung bereiten wir systematisch auf und lassen sie in die Öffentlichkeits- und Interessenvertretung der Verbraucherzentrale einfließen. Mit diesem „Ohr am Verbraucher“ können neue Maschen unseriöser Anbieter, Fehlentwicklungen am Markt oder auch Gesetzeslücken schneller erkannt und bewertet werden. Neben dem Einsatz von Rechtsinstrumenten konnten in der Vergangenheit durch die Information der Öffentlichkeit und des Gesetzgebers viele Änderungen erreicht werden (Beispiel Buttonlösung), durch die verbraucherbenachteiligendes Anbieterverhalten abgestellt werden konnte.

Unsere Verbraucherbildung

Kauf- und Konsumentscheidungen sind ein zentraler Teil der individuellen Lebensgestaltung. Mit unserer Verbraucherbildung verfolgen wir das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher dabei zu unterstützen, ihre individuellen Marktziele selbstbestimmt zu erreichen. Wir wollen dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher befähigt sind, ihre Bedarfs- und Interessenlage zu reflektieren sowie die vorgefundenen Rahmenbedingungen zu analysieren und im Sinne ihrer Interessen und Bedarfe zu gestalten. Unserer Bildungstätigkeit liegt dabei auch das Verständnis zugrunde, dass Verbraucherentscheidungen den Abschluss bedarfsgerechter, die Kündigung nicht bedarfsgerechter beziehungsweise die Abwehr untergeschobener Rechtsgeschäfte (Verträge) zum Gegenstand haben. Neben Vorträgen zu verschiedenen Themen umfasst unser Bildungsangebot vor allem auch Unterrichtsmaterialien, Workshops und Vorträge für Schulen und zudem für Kindertagesstätten. Mit der Umsetzung der Bildungsplanreform wird Verbraucherbildung in den Unterricht eines jeden Schulfachs und die dort zu erzielende Kompetenzvermittlung integriert. Seit 2016 unterstützt unser Team Verbraucherbildung Lehrkräfte, Schulen und Staatlichen Seminare bei der Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung im Interesse der Schülerinnen und Schüler.

Unsere Mitglieder

Ordentliche  Mitglieder  der  Verbraucherzentrale Baden-Württemberg  können  Verbände  und  Vereinigungen  werden,  die  nicht erwerbswirtschaftlich  orientiert  sind,  die  nach  Satzung  und  Praxis  im  gesamten  Land Baden-Württemberg oder zumindest in den gesamten Teilen Baden oder Württemberg tätig sind, und zu deren Aufgaben auch die Wahrnehmung von Verbraucherinteressen gehört.
Einzelpersonen, welche die Ziele der Verbraucherzentrale bejahen und durch ihren Beitritt keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke anstreben, können fördernde Mitglieder der Verbraucherzentrale werden.

Unsere Historie

In den Jahren 1958 bis 1961 wurden in den damals elf Bundesländern nacheinander Verbraucherzentralen gegründet. Zu ihren Gründungen kam es, nachdem auf Bundesebene die Einrichtung von regionalen Beratungsstellen durch die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände gescheitert war. Ziel der Gründungen war es, eine Vertretung der Verbraucherinteressen zu gewährleisten, die nicht von Partikular- bzw. Wirtschaftsinteressen instrumentalisiert werden kann. Mit den Gründungen in jedem Bundesland konnte zudem erreicht werden, dass sich die Verbraucherberatungen der Verbraucherzentralen konzeptionell und inhaltlich an den unterschiedlichen Bedarfen ihrer Adressaten, d.h. der ratsuchenden Verbraucherinnen und Verbraucher, ausrichten konnte und weiterhin ausrichtet und nicht nach einer zentral angeordneten Vorstellung ("Gefahr der Meritorisierung"). (vgl. Braunschweig 1963, Voigt/Bernauer 1963, Brinkmann 1976, Bornecke 1982, Neumann 1971)

In Baden-Württemberg waren es Frauenverbände, die sich zuvor in Verbrauchergemeinschaften zusammengeschlossen hatten und am 30. September 1958 die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gründeten ...weiter lesen

 

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