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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Stand:
Hier stellen wir uns vor.
rotes Papierschiffchen und Logo VZ
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Unser Auftrag

Grundlage unserer Tätigkeit ist unsere Satzung, mit der unsere Mitgliedsverbände uns einen klaren Auftrag gegeben haben: Die ausschließliche Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher:innen. 

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg besitzt

  • die Befugnis zur außergerichtlichen Rechtsberatung der Verbraucher auf Grundlage von § 8 Rechtsdienstleistungsgesetz
  • die Verbandsklagebefugnis auf Grundlage von § 4 Unterlassungsklagengesetz (AGB, UWG) und ist in die Liste der Qualifizierten Einrichtungen des Bundesamtes für Justiz eingetragen
  • die Befugnis zur Durchführung von Sammelklagen auf Grundlage von § 2 des Gesetzes zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz).

Satzung und Befugnisse bilden zusammen den gesellschaftlichen Auftrag ab, den die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - wie andere Verbraucherzentralen auch - besitzt. Seinen Usrprung hat dieser Auftrag im strukturellen Ungleichgewicht zwischen Verbraucher:innen und Unternehmen, das der faktischen Wirtschaftsordnung, d.h. der (sozialen) Marktwirtschaft per se immanent ist.

Unseren gesellschaftlichen Auftrag setzen wir durch unsere Verbraucherberatung, die Verfolgung von Verstößen gegen Verbraucherrechte, Öffentlichkeitsarbeit, Verbraucherbildung und verbraucherpolitische Arbeit um.

Unsere Verbraucherberatung

Unser Kerngeschäft ist die Verbraucherberatung. Wir verfügen als Institution über die Rechtsberatungsbefugnis (nach Rechtsdienstleistungsgesetz). Die entsprechend qualifizierten Mitarbeiter:innen beraten in zwölf Beratungsstellen verteilt auf ganz Baden-Württemberg. Neben dieser persönlichen Beratung bieten wir eine qualifizierte Beratung per Telefon, E-Mail und online an. Darüber hinaus stellen wir eine Vielzahl von Informationen und Musterbriefen auf unserer Homepage www.vz-bw.de bereit. Unser Beratungsangebot erstreckt sich auf alle Bereiche des Verbraucherrechts. Inhaltlich sind wir entsprechend breit aufgestellt: Von A wie Altersvorsorge über L wie Lebensmittel zu Z wie Zustelldienste. Unsere Verbraucherberatung hat ihren Ausgangspunkt stets im Anliegen der Ratsuchenden und orientiert sich ausschließlich an ihrem Bedarf.

Unsere Beratungswege

Verbraucher:innen werden vor Ort persönlich, per Telefon, online oder schriftlich über Brief und E-Mail beraten. Die persönliche Beratung ist insbesondere für komplexe Themenstellungen und längere Spezialberatungen geeignet. Die Beratung vor Ort senkt die Hemmschwelle, sich mit konkreten Problemen an die Verbraucherzentrale zu wenden. Für Personen mit sehr kleinem oder keinem eigenen Einkommen können die Eigenbeiträge zur Beratung, die der Zuwendungsgeber vorgesehen hat, erlassen werden. Weitere Wege der Beratung sind die schriftliche Beratung über Brief oder E-Mail. Darüber hinaus werden zu den Beratungsthemen kostenpflichtige Hotlines angeboten. Verbraucherinformationen mit Hilfestellungen gibt es außerdem auf unserer Website  www.vz-bw.de und in der VerbraucherZeitung, die vor Ort verteilt wird und online zur Verfügung steht. Vorträge und Workshops ergänzen das Informationsangebot für Verbraucher dort, wo es Beratungsstellen gibt.

Unsere Rechtsinstrumente

Eine zentrale Aufgabe der Verbraucherzentrale ist die Wahrnehmung unserer Abmahn- und Klagebefugnis. Stellen Mitarbeiter:innen in der Beratung oder durch entsprechende Anfragen und Hinweise Verstöße von Unternehmen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) fest oder verwendet ein Anbieter rechtswidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), können wir rechtlich dagegen vorgehen:

Rechtsinstrumente der Verbraucherzentrale

Das Unternehmen wird dann zunächst abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Kommt es dieser Aufforderung nicht nach, leiten wir gerichtliche Schritte ein – entsprechende Verfahren wurden von uns bis zum Bundesgerichtshof geführt und gewonnen. Ist ein rechtswidriges Verhalten so abgestellt worden, kommt dies allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute. Wir begannen Ende der sechziger Jahre als erste Verbraucherzentrale dieses Rechtsinstrument zu nutzen und machen von dieser Möglichkeit bis heute Gebrauch: Wir führen rund 300 Verfahren jährlich. Auch diese Aufgabe nehmen wir auf Grundlage gesetzlicher Regelungen wahr. Das Gesetz gibt uns die Möglichkeit, als qualifizierte Einrichtung derartige Gesetzesverstöße zu verfolgen. So stattet uns vor allem das Unterlassungsklagengesetz mit den entsprechenden Instrumenten aus. Deren Einsatz nimmt so auch eine gesellschaftlich gewünschte Funktion wahr, die kollektiven Rechtsinteressen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verfolgen. Die uns zugestandenen Rechtsinstrumente wurden und werden im Zuge der gesellschaftlichen Entwicklung stets weiterentwickelt und ergänzt. So besitzen wir seit 2018 die Befugnis zur Durchfürhung von Musterfeststellungsklagen und seit Inkrafttreten des Verbraucherrechteduchsetzungsgesetz am 13. Oktober 2023 auch die Befugnis zur Durchführung von Sammelklagen (vgl. Abhilfeklage und alle aktuellen Klagen).

 

Unsere Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit

Die Erkenntnisse aus unserer Verbraucherberatung bereiten wir systematisch auf und lassen sie in die Öffentlichkeits- und Interessenvertretung der Verbraucherzentrale einfließen. Mit diesem „Ohr am Verbraucher“ können neue Maschen unseriöser Anbieter, Fehlentwicklungen am Markt oder auch Gesetzeslücken schneller erkannt und bewertet werden. Neben dem Einsatz von Rechtsinstrumenten konnten in der Vergangenheit durch die Information der Öffentlichkeit und des Gesetzgebers viele Änderungen erreicht werden (Beispiel Buttonlösung), durch die verbraucherbenachteiligendes Anbieterverhalten abgestellt werden konnte.

Unsere Verbraucherbildung

Kauf- und Konsumentscheidungen sind ein zentraler Teil der individuellen Lebensgestaltung. Mit unserer Verbraucherbildung verfolgen wir das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher dabei zu unterstützen, ihre individuellen Marktziele selbstbestimmt zu erreichen. Wir wollen dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher befähigt sind, ihre Bedarfs- und Interessenlage zu reflektieren sowie die vorgefundenen Rahmenbedingungen zu analysieren und im Sinne ihrer Interessen und Bedarfe zu gestalten. Unserer Bildungstätigkeit liegt dabei auch das Verständnis zugrunde, dass Verbraucherentscheidungen den Abschluss bedarfsgerechter, die Kündigung nicht bedarfsgerechter beziehungsweise die Abwehr untergeschobener Rechtsgeschäfte (Verträge) zum Gegenstand haben. Neben Vorträgen zu verschiedenen Themen umfasst unser Bildungsangebot vor allem auch Unterrichtsmaterialien, Workshops und Vorträge für Schulen und zudem für Kindertagesstätten. Mit der Umsetzung der Bildungsplanreform wird Verbraucherbildung in den Unterricht eines jeden Schulfachs und die dort zu erzielende Kompetenzvermittlung integriert. Seit 2016 unterstützt unser Team Verbraucherbildung Lehrkräfte, Schulen und Staatlichen Seminare bei der Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung im Interesse der Schülerinnen und Schüler.

Unsere Mitglieder

Ordentliche  Mitglieder  der  Verbraucherzentrale Baden-Württemberg  können  Verbände  und  Vereinigungen  werden,  die  nicht erwerbswirtschaftlich  orientiert  sind,  die  nach  Satzung  und  Praxis  im  gesamten  Land Baden-Württemberg oder zumindest in den gesamten Teilen Baden oder Württemberg tätig sind, und zu deren Aufgaben auch die Wahrnehmung von Verbraucherinteressen gehört.
Einzelpersonen, welche die Ziele der Verbraucherzentrale bejahen und durch ihren Beitritt keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke anstreben, können fördernde Mitglieder der Verbraucherzentrale werden.

Unsere Historie

In den Jahren 1958 bis 1961 wurden in den damals elf Bundesländern nacheinander Verbraucherzentralen gegründet. Zu ihren Gründungen kam es, nachdem auf Bundesebene die Einrichtung von regionalen Beratungsstellen durch die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände gescheitert war. Ziel der Gründungen war es, eine Vertretung der Verbraucherinteressen zu gewährleisten, die nicht von Partikular- bzw. Wirtschaftsinteressen instrumentalisiert werden kann. Mit den Gründungen in jedem Bundesland konnte zudem erreicht werden, dass sich die Verbraucherberatungen der Verbraucherzentralen konzeptionell und inhaltlich an den unterschiedlichen Bedarfen ihrer Adressaten, d.h. der ratsuchenden Verbraucherinnen und Verbraucher, ausrichten konnte und weiterhin ausrichtet und nicht nach einer zentral angeordneten Vorstellung ("Gefahr der Meritorisierung"). (vgl. Braunschweig 1963, Voigt/Bernauer 1963, Brinkmann 1976, Bornecke 1982, Neumann 1971)

In Baden-Württemberg waren es Frauenverbände, die sich zuvor in Verbrauchergemeinschaften zusammengeschlossen hatten und am 30. September 1958 die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gründeten ...weiter lesen

 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Vereistes Gefrierfach

Frühjahrsputz mit Mehrwert: So senken Sie Ihre Strom- und Heizkosten

Mit dem Frühling beginnt nicht nur die Zeit des klassischen Frühjahrsputzes – der Frühling ist auch die perfekte Gelegenheit, um den Energieverbrauch im Haushalt zu senken. Wer Geräte richtig reinigt und wartet, spart nicht nur Kosten, sondern schont auch die Umwelt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verrät, wie sich mit ein paar einfachen Maßnahmen bares Geld sparen lässt.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.