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Einheit II: Die Taktik des Sympathie-Prinzips - Experteninterview

Stand:
In diesem Video erklärt dir unser Finanzexperte Robert Macan, wie die Taktik des Sympathie-Prinzips im Finanzberatungsgespräch eingesetzt wird. Du lernst, welche sechs Faktoren auf unsere Sympathie abzielen und wie Finanzverkäufer:innen sich dieses Wissen mit vielfältigen Techniken zu Nutze machen.
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Zeitmarken

Einstieg 00:14 - 00:32
1. Nähe & Kontakt 00:32 - 01:20
2. Ähnlichkeit 01:20 - 2:35
3. Positive Assoziation 02:35 - 03.40
4. Gepflegtes Erscheinungsbild 03:40 - 04:10
5. Gefallen & Geschenke 04:10 - 4:40
6. Komplimente & Lob 04:40 - 05.15
Fazit 5:15 - 05:45

Das Wichtigste in Kürze - Einheit II

  • Es gibt Faktoren, die auf unser Sympathie-Empfinden Einfluss nehmen.
  • In Verkaufssituationen, wie der Finanzberatung, nutzen Verkäufer:innen diese Faktoren und wenden diese als Verkaufstaktik an. Ziel dieser Taktik ist das Sympathie-Empfinden ihrer Kund:innen zu steigern.
  • Nähe & Kontakt: Persönliche Gespräche vor Ort und persönlicher Ansprechpartner im Online-Banking.
  • Ähnlichkeit: Verkäufer:innen heben Ähnlichkeiten z.B. mit Sätzen wie "Das kenne ich selbst zu gut!" hervor. Sie versuchen damit gezielt Gemeinsamkeiten herzustellen.
  • Positive Assoziation: Banken und Versicherungen werben mit bekannten Personen, die ein beliebtes und erfolgreiches Image haben, welches auf die Unternehmen übergeht.
  • Gepflegtes Erscheinungsbild: Das Gesamterscheinungsbild der Finanzverkäufer:innen ist bewusst so gewählt, dass es einen positiven Eindruck erzeugt.
  • Gefallen & Geschenke: Mit kleineren Gefallen, wie das Anbieten von Getränken zu Anfang des Verkaufsgesprächs, wird eine positive Atmosphäre hergestellt.
  • Komplimente & Lob: Scheinbar beiläufige Bemerkungen, wie "Ich bin beeindruckt, wie gut Sie mir inhaltlich folgen können", lassen Finanzverkäufer:innen ins Gespräch einfließen, um die Sympathie von Kund:innen anzustoßen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.