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Einheit I: Die Taktik Wer A sagt, muss auch B sagen - Einführung

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In dieser Lerneinheit erfährst du, was sich hinter der Taktik "Wer A sagt, muss auch B sagen" verbirgt. Du lernst, welche typisch menschlichen Verhaltensmuster der Taktik zugrunde liegen, wie wir darauf basierend Entscheidungen treffen und wie dieses Wissen in Verkaufsgesprächen ausgenutzt wird.
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Das Wichtigste in Kürze - Einheit I

  • In Verkaufsgesprächen, wie der Finanzberatung, werden Verkaufstaktiken angewandt, die sich mit dem Sprichwort „Wer A sagt, muss auch B sagen“ zusammenfassen lassen.
  • Über Fragetechniken zielen Verkäufer:innen darauf ab, Kund:innen zu bestimmten Aussagen zu bewegen und ihr Entscheidungsverhalten gezielt zu beeinflussen.
  • Dazu stellen Verkäufer:innen ("Finanzberater:innen") zum Beispiel Fragen zu den Werten und Prioritäten der Kund:innen, wie z.B.: "Finanzielle Sicherheit ist Ihnen doch wichtig?" – Die Krux hierbei ist, dass die Fragen in der Regel so gestellt sind, dass sie die Antwort „Ja“ provozieren.
  • Denn haben sich Menschen im Laufe eines Gesprächs mehrfach mit einem "Ja" ("Wer A sagt") positioniert, ist es typisch menschliches Verhalten sich hinsichtlich der Folgerungen ("muss auch B sagen") konsistent zu verhalten.
  • Dieses typisch menschliche Verhaltensprinzip ist den Finanzverkäufer:innen bekannt. Es zum Zweck des Verkaufs vorausgewählter Finanzprodukte hervorzurufen, darauf zielt die Taktik "Wer A sagt, muss auch B sagen" ab.
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Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.