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Einheit III: Die Taktik des Sympathie-Prinzips - Tipps im Umgang

Stand:
Im dritten Videoteil haben wir drei Tipps für dich zusammengefasst, wie du im Gespräch mit Finanzverkäufer:innen mit der Taktik des Sympathie-Prinzips umgehen kannst und deine Ziele im Blick behältst.
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Vier Tipps auf einen Blick

  1. Mach dir das Sympathie-Prinzip bewusst - Erinnere dich vor einem wichtigen Verkaufsgespräch daran, dass es das Sympathie-Prinzip gibt. Betrachte Komplimente und Lob, das Betonen von Gemeinsamkeiten, kleine Geschenke und Aufmerksamkeiten daher mit gesunder Skepsis.
  2. Setz deinen Fokus im Verkaufsgespräch auf das Produkt - Lenke deine Aufmerksamkeit im Gespräch bewusst auf deine Anlageziele. Stell dir dazu während des Gesprächs folgende Fragen: „Geht der Finanzverkäufer auf meine inhaltlichen Fragen ein?“ und „Hat das Sympathie-Prinzip einen Einfluss auf meine Entscheidung?“ Mit deiner reflektierten Antwort kannst du den Sympathie-Faktor hinterfragen und somit ausklammern.
  3. Prüfe gründlich und trotze der Sympathie - Egal, ob Verkäufer:innen sympathisch erscheinen, prüfe die im Gespräch vorgeschlagenen Finanzprodukte und lies dir die Vertragsunterlagen ganz in Ruhe zu Hause durch. Gleiche die Unterlagen mit deinen Zielen und Möglichkeiten ab.
     

Zur Beurteilung des Vertrags kannst du dir immer auch eine zweite Meinung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einholen. Hier wirst du anbieterunabhängig beraten.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen service-rundfunkbeitrag.de: Jetzt teilnehmen!

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.