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Wie verbraucherfreundlich ist die digitale Welt?

Stand:
In der ersten Folge unseres neuen Podcasts stellen wir die Frage: Wie verbraucherfreundlich ist die digitale Welt? Hören Sie rein!

Die digitale Welt bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern zahlreiche Anwendungen für alle Lebensbereiche, die den Alltag erleichtern und versüßen. Also alles wunderbar? Kann man leider nicht sagen: Sicherheit, Datenschutz, Softwareupdates, Netzabdeckung - es gibt noch einiges zu tun auf dem Weg zu einer verbraucherfreundlichen digitalen Welt!

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Für Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg,  ist das Smartphone eine Schaltzentrale, die das Leben leichter macht. Sie bewegt sich viel in der digitalen Welt und gerade deshalb beschäftigen sie Fragen wie: Was passiert mit meinen Daten? Wie kann ich digitale Anwendungen sicher nutzen?

Im Gespräch mit Pressesprecher Niklaas Haskamp  setzt sich Cornelia Tausch in diesem Podcast kritisch mit den Themen auseinander, die es Verbrauchern unmöglich machen, sich sorgenfrei in der Digitalen Welt zu bewegen: Wo schützen Unternehmen unsere Daten nicht ausreichend? Was bringt die DSGVO? Wie kann es sein, dass ich Geräte kaufen kann, für die es keine Updates mehr gibt - und was tut sich hier momentan auf EU-Ebene? Wieso sind immer noch zu viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg durch mangelnde Netzanbindung von der digitalen Welt ausgeschlossen - könnte Nationales Roaming helfen

 

 

MLR-Förderhinweis

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.