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Scoring mit Kundendaten: So verlangen Sie Auskunft bei Schufa & Co.

Stand:
Auskunfteien betreiben "Scoring" mit personenbezogenen Daten und ziehen daraus Rückschlüsse auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Diese Daten können Sie abfragen – und korrigieren lassen.
Brief-Ärger

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie wissen möchten, was Auskunfteien über Sie und Ihr Kaufverhalten gespeichert haben, können Sie entsprechende Auskünfte anfordern.
  • Diese Auskünfte gibt es sowohl kostenfrei als auch kostenpflichtig.
  • Wir stellen Ihnen Links zu kostenfreien Anfragen bei verschiedenen Auskunfteien zur Verfügung.
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Kredite plötzlich nur noch zu höheren Zinsen, die Lieferung der Waschmaschine lediglich gegen Vorkasse: Kunden wissen oftmals nicht, wie ihnen geschieht. Die Erklärung: Im Hintergrund wirken unbemerkt Kräfte, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit auf Basis gesammelter Daten mit Hilfe eines ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems ermitteln.

Auf die massenhafte automatisierte Bonitätsprüfung durch das sogenannte Scoring setzen Banken, Mobilfunkfirmen und Onlinehändler, wenn sie bei Auskunfteien die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden abfragen. In der Regel wissen Betroffene allerdings nicht, welche ihrer Daten benutzt werden und ob die herangezogenen Angaben korrekt sind. Ohne Nachfrage erfahren sie auch nicht, welche Kriterien ihre Bonitätsbewertung positiv oder negativ beeinflussen.

Pläne über Pool gesammelter Daten stoppen

Die beiden Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel wollen laut Medienberichten künftig umfassende Persönlichkeitsprofile über Strom- und Gaskunden in einer zentralen Datenbank speichern (E-Pool) und Energieanbietern zur Verfügung stellen. Es sei geplant, darin unter anderem auch Informationen über bisherige, ungestörte Vertragsverhältnisse und -laufzeiten (sogenannte Positivdaten) der Verbraucher:innen zu sammeln und auszuwerten. Wechselwillige Kunden könnten es dann schwer haben, einen neuen Anbieter zu finden. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW verstieße dieses Ansinnen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese sieht vor, dass Daten grundsätzlich nur bei einem berechtigten Interesse gesammelt werden dürfen.

Auch Datenschützer sehen die Pläne kritisch. Nach dem Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) vom 15. März 2021 haben die Energieanbieter kein berechtigtes Interesse daran, Positivdaten zu verarbeiten. Jede Bürgerin und jeder Bürger habe das Recht, den Wettbewerb zwischen den Energieversorgern zu nutzen und am Markt nach günstigen Angeboten zu suchen, so die DSK. Der Wunsch, vermeintliche Schnäppchenjäger zu erfassen, um sie ggf. von Angeboten ausschließen zu können, stelle kein berechtigtes Interesse dar (i.S. d. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO).

Kostenlose Auskunft einholen

Um sich einen Überblick über das eigene kursierende Profil zu verschaffen, können Sie mindestens einmal im Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft von Firmen und Auskunfteien wie Schufa, Creditreform, Bürgel, Experian und anderen verlangen. Unrichtige Angaben, die die Berechnung der Kreditwürdigkeit beeinflussen, müssen von den Auskunfteien korrigiert werden.

Es empfiehlt sich, mindestens einmal im Jahr bei den Auskunfteien Informationen einzuholen, welche personenbezogenen Daten dort zu welchem Zweck gespeichert sind, woher diese stammen und an wen sie weitergegeben werden. Sie können auch die Namen der Unternehmen einfordern, an die diese Daten übermittelt worden sind.

Achtung, Kosten!

Die kostenlose Auskunft können Sie formlos schriftlich, per Fax, E-Mail, SMS oder mündlich sowie telefonisch verlangen. Wenn Sie Ihre Daten abfragen möchten, können Sie auch unseren kostenlosen Musterbrief nutzen. Das funktioniert übrigens nicht nur bei Schufa und Co., sondern auch bei anderen Unternehmen.

Auch auf ihren Internetseiten bieten die Auskunfteien Wege zur kostenlosen Auskunft – doch braucht es dorthin bisweilen bis zu fünf Klicks. Manchmal ist die kostenlose Variante hinter kostenpflichtigen Angeboten versteckt. Wer nicht aufpasst, der zahlt so schnell für eine Auskunft, die auch kostenlos zu erhalten wäre.

Hier finden Sie für eine Reihe von Auskunfteien direkt zur kostenlosen Auskunft: Schufa, Creditreform Boniversum, CRIF Bürgel, experian.

Die Auskunft sollten Sie immer ohne Personalausweiskopie anfordern. Denn der Nachweis Ihrer Identität ist nur erforderlich, wenn diese nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann – etwa wenn die Anschrift in der Anfrage von der bei der Auskunftei gespeicherten abweicht. Dann können Sie eine Kopie des Personalausweises an die Auskunftei schicken. Da Name, Anschrift und Geburtsdatum zur Identifizierung ausreichen, sollten Sie alle anderen Daten, wie zum Beispiel die Personalausweisnummer, auf der Kopie schwärzen.

Profil: Klare Infos über persönliche Daten

Die kostenlose Auskunft sollte klar und verständlich informieren, welche persönlichen Daten gespeichert sind. Achtung beim Profil-Check: Die Auskunfteien sammeln nicht nur aussagekräftige Angaben über offene Rechnungen oder das Zahlungsverhalten der Betroffenen; zum Teil fließen auch Merkmale wie Umzugshäufigkeit, Wohndauer und Wohnumfeld in die Kundenprofile mit ein.

Strengere Auflagen bei Erstellung von Score-Werten

Um sich untereinander vor klammen Kunden zu warnen, können Unternehmen offene Forderungen nur unter strengen Auflagen an eine Auskunftsstelle melden. Zahlungsrückstände dürfen grundsätzlich nur dann an eine Auskunftei weitergegeben werden, wenn eine Erlaubnis des Betroffenen vorliegt oder ein berechtigtes Interesse an der Datenweitergabe besteht (Art. 6 DSGVO).

Sollen die Informationen über Zahlungsrückstände zur Erstellung von Scorewerten über Bonität, Zahlungsfähigkeit etc. genutzt werden, ist dies u.a. nur zulässig, nachdem säumige Zahler zweimal schriftlich gemahnt worden sind, eine vierwöchige Frist zwischen erster Mahnung und Weitergabe der Daten besteht, Betroffene über die geplante Meldung unterrichtet worden sind und keine Einwände gegen die Forderung haben (§ 31 BDSG neu).

Das bietet allerdings keinen ausreichenden Schutz: Falls Ihnen ein Vertrag mit haltlosen Zahlungsaufforderungen untergeschoben wird, kann auch ein solch unberechtigter Vorgang bei Auskunfteien landen und in deren Bewertung zu einem schlechteren Score-Wert führen, der dann bei nachfragenden Unternehmen kursiert.

Falsche Daten korrigieren

Falsche oder unzulässig gespeicherte Daten müssen die Auskunfteien berichtigen, löschen beziehungsweise sperren. Für den Korrekturwunsch reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie konkret angeben, welche Daten falsch sind. Wenn möglich, sollten Sie das gleich mit entsprechenden Unterlagen belegen.