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Photovoltaik - So erkennen Sie unseriöse Anbieter

Stand:
Unseriöse Anbieter drängen vermehrt in den boomenden Photovoltaik-Markt. Energieexperte Matthias Bauer erklärt in dieser Podcast-Folge, wie Sie sich schützen und auf Nummer sicher gehen können.
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Der Markt für Photovoltaik-Anlagen boomt. Das nutzen unseriöse Anbieter aus. Per Telefon, über Internetwerbung oder Flyer locken sie Verbraucher:innen mit fiesen Maschen in die Falle.

In der zweiten Folge unserer Reihe zur Sonnen-Energie warnt unser Energieexperte Matthias Bauer vor unseriösen Anbieter auf dem Markt für Photovoltaik-Anlagen. Er erklärt, wie Abzocker vorgehen und gibt Tipps, wie Sie unseriöse Anbieter frühzeitig erkennen und sich vor Abzocke schützen können.

Hören Sie gleich rein:

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


So schützen Sie sich vor unseriösen Anbietern:

Photovoltaikanlage nicht übereilt kaufen

Handwerker finden: So vermeiden Sie böse Überraschungen

Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist


Sie haben Fragen zu Solar?

Sie sind in die Falle getappt? Unsere Beratung Energierecht hilft weiter: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/energierecht-17930

Kommen Sie zu, bevor Sie mit der Planung starten oder wenn Sie Angebote prüfen lassen wollen: In der stationären Beratung können Sie sich kostenlos in einem unserer rund 170 Beratungsstützpunkte beraten lassen.

Sie interessieren sich für ein Solaranlage? Beim Eignungs-Check Solar prüft unser/e Energieberater:in ob sich Ihr Haus für Solarenergie eignet: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/eignungscheck-solar-26821

Sie haben eine Solarthermie-Anlage und wollen wissen, ob diese effizient läuft? Unser Solarwärme-Check hilft weiter:
https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/solarwaermecheck-16766

 

 

MLR-Förderhinweis

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.