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Heizung austauschen - Wenn das Haus in die Jahre gekommen ist

Stand:
Fenster zu es zieht... Wer darüber nachdenkt seine Heizung auszutauschen, stellt sich auch die Frage, wo er sonst noch nachbessern kann. Doch macht es auch immer Sinn die Fenster auszutauschen, wenn man sich eine neue Heizung anschafft?
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„Besonders bei alten Gebäuden ist es wichtig zu schauen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und das Gebäude langfristig nachhaltiger machen“, weiß Energieberater Stephan Herpertz aus Bonn.

Stephan Herpertz

„Eine Beratung führte mich in ein denkmalgeschütztes Gebäude, das zuletzt nach und nach saniert und nun von einer jungen Familie bewohnt wurde. Die vorhandene Gasheizung war etwas in die Jahre gekommen und die Familie machte sich Gedanken über den Austausch der Heizung. Zwar wäre der Austausch gegen eine neue Gasbrennwertheizung eine einfache Option, aber im Gespräch mit den Verbrauchern stellte sich heraus, dass es ihnen auch wichtig war, das Gebäude möglichst nachhaltig zu nutzen. In diesem Zusammenhang kam die Überlegung auf, die rund 20 Jahre alten Fenster gegen neue, dreifachverglaste Fenster mit Sprossen auszutauschen.

Die notwendigen Investitionen für diese beiden Maßnahmen sollten sich aber im Rahmen halten und die Technik der Heizungsanlage recht einfach handhabbar sein.

Nach Besichtigung des Gebäudes war der Fall für mich schnell klar. Die schon vorhandene Fußbodenheizung, der gute Dämmstandard des Hauses und ausreichender Platz auf dem Grundstück machten eine Erd-Wärmepumpe möglich. Zwar muss dafür etwas mehr Geld in die Hand genommen werden, aber mit diesem Heizsystem kann das alte Gebäude wunderbar nachhaltig genutzt werden.

Von dem Austausch der Fenster riet ich ab, da dies aufgrund der schon recht guten Dämmung des Hauses eine wenig wirtschaftliche und effiziente Investition gewesen wäre. Auch weiterhin auf eine Gasheizung zu setzen, wäre langfristig teurer und nicht besonders sinnvoll gewesen. Der Gesamtzustand des Hauses ist entscheidend und zeigt erst, welche Maßnahmen nützlich und nachhaltig sind.“

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Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.